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Informationen für Reiserückkehrer

Veröffentlicht am: 15.02.2022

Reisekoffer mit ReiseutensilienAuf diese Regeln müssen Reiserückkehrer jetzt achten.
Bild: pixabay

Reiserückkehrer: Das sind die aktuellen Regeln

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Ein- bzw. Rückreise, ob das Land aus dem Sie einreisen durch das Robert Koch-Institut (RKI) als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft ist.

Die aktuell gültige Coronavirus Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) regelt bundesweit die Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflicht für Reiserückkehrer aus diesen Gebieten. Hier geht es zur aktuellen Übersicht der Risikogebiete.

Auf folgende Fragen finden Sie auf dieser Seite Antworten - Mit Klick gelangen Sie direkt zum entsprechenden Abschnitt:

 

 

 

Wann und wie müssen sich Reiserückkehrer bei der Rückreise aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet anmelden?

Bereits vor der Ein- bzw. Rückreise muss die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) ausgefüllt werden. Bitte laden Sie dort Ihren vollständigen Impf-, Genesenen-, und/ oder Testnachweis als personalisierte Bilddatei hoch.

Die Anmeldepflicht gilt auch, wenn Reiserückkehrer nicht direkt aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet kommen, sich aber zehn Tage vor der Einreise nach Deutschland in einem solchen aufgehalten haben. Hier finden Sie das Formular zur Digitalen Einreiseanmeldung.

Besteht für Sie nicht die Möglichkeit sich digital anzumelden oder gibt es technische Probleme, muss alternativ die Ersatzmitteilung in Papierform ausgefüllt werde. Hier geht es zur Ersatzmitteilung in Papierform.

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Welcher Testnachweis (PCR- oder einen PoC-NAAT-Test (Schnelltest)) ist nötig?

Liegt keine Impfung, eine unvollständige Impfserie oder keine Genesung vor, benötigen Reisende ab sechs Jahren unabhängig vom Verkehrsmittel, mit dem sie nach Deutschland einreisen, ein negatives Testergebnis.

Bei Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet wird ein PCR-Test oder PoC-NAAT-Test notwendig, der maximal 48 Stunden alt ist.

Einreisende aus einem Virusvariantengebiet müssen mit einem negativen PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist, einreisen. Hier reicht ein Impf- oder Genesenennachweis nicht aus.

Die Testnachweise sind mitzuführen und auf Aufforderung dem Beförderer und beim Grenzübergang vorzuzeigen.

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Wann müssen Reiserückkehrer in Quarantäne?

Grundsätzlich besteht nach der Einreise aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eine Quarantänepflicht. Bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet liegt diese bei zehn Tagen, bei einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet bei 14 Tagen.

Wird das Land, aus dem Sie einreist sind, während Ihrer Quarantäne durch das RKI entlistet, ist Ihre Verpflichtung zur Einhaltung der Quarantäne sofort aufgehoben.

Verfügen Sie über einen vollständigen Impfnachweis und/oder einen gültigen Genesenennachweis im Sinne der CoronaEinreiseV besteht keine Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne.

Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und mit einem negativen Testnachweis einreisen, können frühestens nach fünf Tagen der Quarantäne, mittels Durchführung eines Schnelltests (Beispiel: Einreise am 01.01.2022, Test am 07.01.2022) die Quarantäne frühzeitig beenden.

Bei Personen zwischen sechs und zwölf Jahren, die über keinen Impf- oder Genenesennachweis verfügen, endet die Quarantäne automatisch fünf Tage nach der Einreise (Beispiel: Einreise am 01.01.2022, Test am 07.01.2022). Mit der Übermittlung (digitale Einreiseanmeldung) eines negativen Einreisetests endet die Quarantäne vor dem Ablauf von fünf Tagen.

Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen keinen Testnachweis bei der Einreise und es besteht keine Quarantänepflicht.

Weitere wichtige Informationen zum Thema Reisen und Corona entnehmen Sie bitte den untenstehenden Links des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Reisen und Corona? Wir sind für Sie da:

Frau Elke Auth
Ruf: +49 175-1229186
elke.auth@krefeld.de

Frau Silke Kullwitz
Ruf: +49 175-1227334
silke.kullwitz@krefeld.de

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