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Vormundschaften

Im Bereich Vormundschaften und Pflegschaften üben die zuständigen Fachkräfte des Fachbereiches Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung die gesamte elterliche Sorge im Rahmen einer Vormundschaft oder lediglich Teile der elterlichen Sorge im Rahmen einer Pflegschaft aus. Unter folgenden Voraussetzungen wird der Fachbereich mit der Übernahme der Vormundschaft oder Pflegschaft betraut:

  • mit der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und das eines Vormunds bedarf,
  • während eines laufenden Adoptionsverfahrens,
  • durch Bestellung des Familiengerichtes, wenn keine andere als Vormund oder Pfleger geeignete Person vorhanden ist.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dann die notwendigen Maßnahmen zum Wohl des Kindes treffen und sind im Rahmen der übertragenen Aufgabenbereiche sein gesetzlicher Vertreter. Sie sind allein dem Wohl des Kindes verpflichtet.

Sie finden die Vormundschaften im Familien-Beratungs-Zentrum, Ostwall 107, 47798 Krefeld.

Weitere Informationen finden Sie auch hier

Bitte beachten Sie die abweichenden Sprechzeiten des Bereiches Vormundschaften und Pflegschaften:

Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung!