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1. vereinfachte Änderung der Bebauungspläne 538, 539, 540 A, 540 B, 540 D und 541

1. vereinfachte Änderungen der Bebauungspläne 538, 539, 540A, 540B, 540D und 541 in der Stadtkarte

 

Plangebiet

Die genauen Begrenzungen der einzelnen vereinfachten Bebauungsplanänderungen können den jeweiligen Planbegründungen im Downloadbereich entnommen werden.


Anlass und Ziele der Planung

Innerhalb der letzten Jahre ist ein zunehmender Trend zur Umnutzung von Gastronomiebetrieben etc. in Wettbüros zu verzeichnen. Wettbüros weisen als Vergnügungsstätten in der Regel einen erhöhten Störungsgrad auf, da sie auf eine Verweilqualität ausgelegt sind und gleichzeitig eine erhöhte Attraktivität für Kunden in relevanten Abend- und Nachtstunden entfalten. Sowohl Spielhallen als auch Wettbüros führen durch ihre Nutzungsformen regelmäßig einen Trading-Down-Effekt und damit eine bodenrechtliche Spannung herbei.

Das geltende Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Krefeld (2017) sieht unzweifelhaft im Hauptzentrum sowie an den städtebaulich sensiblen Wallanlagen einen Ausschluss von Wettbüros als störende Vergnügungsstätten aus dem Glücksspielbereich in der Krefelder Innenstadt vor. Vor diesem Hintergrund besteht ein Handlungsdruck, eine Konzentrationswirkung von Vergnügungsstätten aus dem Glücksspielbereich durch eine gezielte planungsrechtliche Steuerung langfristig zu vermeiden.

Um den städtebaulichen Konflikt zu bewältigen, soll der vollumfängliche Ausschluss von Vergnügungsstätten aus dem Glücksspiel- und Erotikbereich im Sinne einer Klarstellung in den entsprechenden Bebauungsplänen neu festgesetzt bzw. ergänzt werden.

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderungen der Bebauungspläne 538, 539, 540A, 540B, 540D und 541 liegen mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

vom 25. Oktober 2021 bis einschließlich 26. November 2021

montag- bis freitagvormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montag- bis mittwochnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

beim
Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10

in der Stadtkarte

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bf), die Straßen-bahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bf) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.

Da durch die vorgesehene Veränderung keine erheblichen Auswirkungen auf die Um-welt zu erwarten sind, wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB abgesehen.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Bei gleich-lautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Krefeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Anregungen in den Vorlagen für die öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse aufgeführt werden können, soweit dieses die Einsender nicht ausdrücklich verweigern.

 



Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (Offenlage) 25.10.2021 - 26.11.2021
OrtsteileStadtbezirk Mitte
LageKrefeld-Mitte

Kontakt

Katrin Bongert

Telefon: 0 21 51 / 86-3764

E-Mail: katrin.bongert@krefeld.de

Zimmer 283

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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