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Bebauungsplan 723/l - Kasernengelände Kempener Allee / Mevissenstraße -; Offenlage

Bebauungsplan 723/l in der Stadtkarte

Plangebiet

Plangebiet des Bebauungsplanes 723/l
Das Plangebiet liegt im Bezirk Krefeld-Nord im Ortsteil Kempener Feld. Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplans beschränkt sich auf den nordöstlichen Teilbereich des ehemaligen Kasernengeländes an der Kempener Allee.

Anlass und Ziele der Planung

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes 723/I ist es, die ehemalige „Adolf von Nassau-Kaserne" planungsrechtlich zu regeln. Die Kaserne wurde in den 1930er Jahren durch die Wehrmacht errichtet. Nach dem 2. Weltkrieg wurde sie von den britischen Streitkräften übernommen und hieß seitdem „Bradbury Barracks". Die militärische Nut-zung der Liegenschaft wurde im Jahr 2000 aufgegeben. Die Aufgabe der militärischen Nutzung erfordert die Entwicklung neuer städtebaulicher Ziele und die Überplanung des Areals durch einen Bebauungsplan. Dazu gehört insbesondere die Regulierung der gewerblichen Nutzung.

Teilung des Geltungsbereichs

Bei Verfahrensbeginn im Jahr 2007 bestand der Geltungsbereich zunächst aus dem nördlichen Kasernengelände und den nördlich angrenzenden Grundstücken an der Mevissenstraße. Neben dem Kasernenareal sollten auch für diesen Bereich planungsrechtliche Regelungen für mögliche Lärmemissionen zum einen und die Ansiedlung von Einzelhandel zum anderen getroffen werden. Dies erwies sich jedoch in der Bearbeitung als besondere planerische Herausforderung, da hier ein Gewerbegebiet unmittelbar an ein reines Wohngebiet angrenzt. Hierfür funktionierende und rechtlich korrekte Lärmfestsetzungen zu treffen, bedarf einer besonderen Auseinandersetzung mit dem Thema.

Da die bauleitplanerische Entwicklung des gesamten Kasernengeländes zeitnah abgeschlossen werden soll, wurde in einem internen Abwägungsprozess entschieden, beim Bebauungsplan 723 den aktuellen Fokus auf das nördliche Kasernengelände zu legen. Daher wurde der Geltungsbereich geteilt. Zunächst wird das Planverfahren des Bebauungsplans 723/I (nördliche Kaserne) fortgesetzt. Die Überplanung des restlichen Geltungsbereichs soll zeitlich unabhängig davon fortgesetzt werden.

Bebauungs- und Nutzungskonzept

Die Bebauung auf dem ehemaligen Kasernengelände ist überwiegend bereits vorhanden. Es handelt sich um Zweckbauten der militärischen Nutzung. Große Teile wurden als Fahrzeughallen und Werkstätten genutzt. Die Gebäude aus den 1930er Jahren ste-hen unter Denkmalschutz und unterliegen somit den Auflagen der Denkmalpflege. Die planungsrechtlichen Festsetzungen erfolgen hier zur Manifestierung des Bestandes und sind entsprechend eng gezogen. Später hinzugekommene Gebäude stehen nicht unter Denkmalschutz. Hier soll ein Abriss und Neubau grundsätzlich erlaubt sein. Da deren Gebäudestellung und -kubatur im Detail nicht entscheidend für die Gesamtwirkung des Geländes ist, wird hier für Neu- oder Anbauten ein größerer baulicher Spielraum eingeräumt. Es ist ausschließlich eine gewerbliche Nutzung möglich. Die kleinteilige Struktur, wie es sie heute bereits gibt, soll bestehen bleiben. In einem bestimmten Teilbereich soll darüber hinaus Gastronomie zulässig sein. Die gewerblichen Nutzungen werden in ihrer Lärmerzeugung so reglementiert, dass in den umliegenden Wohnbereichen gesunde Wohnverhältnisse auch weiterhin gewährleistet werden.

Erschließungs- und Verkehrskonzept

Das ehemalige Kasernengelände ist über die Mevissenstraße an den überörtlichen Ver-kehr angeschlossen. Die Erreichbarkeit der Gebäude auf dem Gelände ist durch die großflächig vorhandenen Kopfsteinpflasterflächen gegeben. Diese stehen ebenfalls unter Denkmalschutz und sollen daher in ihrem jetzigen Zustand verbleiben. Eine verkehrliche Anbindung an die Kempener Allee für den Autoverkehr wurde ausgeschlossen, um keinen Durchgangsverkehr zu erzeugen. Die Wegeverbindungen für den Radverkehr sollen durch die Planung verbessert werden, indem eine Durchgängigkeit für den Fuß- und Radverkehr vom nördlichen zum südlichen Kasernengelände, und somit von der Mevissenstraße zur Kempener Allee, ermöglicht wird.

Grün- und Freiflächenkonzept

Da das Areal bereits überwiegend bebaut und versiegelt ist beschränkt sich die Grünplanung auf die unversiegelten Bereiche. Diese werden über planungsrechtliche Festsetzungen als Grünflächen gesichert. Ziel ist, die sehr markanten, groß gewachsenen Bäume durch entsprechende Festsetzungen zu schützen. Darüber hinaus werden ergänzende Baumpflanzungen festgesetzt. Durch Fuß- und Radwegeverbindungen in mehrere Richtungen wird die Erlebbarkeit von Grünflächen in diesem Bereich verbessert.

 

 

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplanes 723/l - Kasernengelände Kempener Allee / Mevissenstraße - liegt mit der Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

vom 25.10.2021 bis einschließlich 26.11.2021


montag- bis freitagvormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montag- bis mittwochnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

beim
Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10

in der Stadtkarte

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bf), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bf) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.

Es liegen zudem Informationen zu folgenden umweltbezogenen Aspekten vor:

1. Umweltbericht als ergänzender Bestandteil der Begründung mit Untersuchungen zu den Schutzgütern im Untersuchungsraum (Bestandsaufnahme und -bewertung sowie Prognose der Planauswirkungen unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit

  • Konfliktsituation Gewerbe und Wohnen bezüglich Lärm
  • Gerüche, Luftschadstoffe, Licht-Immissionen, Strahlung, Altlasten

Schutzgut Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt

  • Potenzielle Vorkommen von Tierarten / Lebensraumeignung für Tierarten
  • Ausstattung mit Pflanzen

Schutzgut Boden

  • Bodenver- und entsiegelung
  • Altlasten

Schutzgut Wasser

  • Lage des Plangebiets in Bezug auf Wasserschutzzonen
  • Grundwasserbelastung mit PAK

Schutzgut Luft / Klima

  • Aussagen der synthetischen Klimafunktionskarte und der Gesamtstädtischen Klimaanalyse
  • Aussagen zu lufthygienischen Funktionen
  • Aussage des Luftreinhalteplans zum Feistaub
  • nächtliches Lufttemperaturniveau

Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild

  • Anforderungen des Denkmalschutzes
  • ortsbildprägende Bäume

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Kasernengelände Schutzstatus als Gesamtdenkmal

2. Gutachterliche Beschreibung und Bewertung der prognostizierten Umweltauswirkungen der Bauleitplanung auf die betroffenen Schutzgüter unter Berücksichtigung der Bestandssituation sowie von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen:

Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit

  • Gutachten zu Altlasten und Umweltschadstoffen im Boden
  • Verkehrsuntersuchung zur bestehenden und zukünftigen Verkehrssituation unter Berücksichtigung des gesamten Umfeldes (insbesondere Gewerbegebiet Mevis-senstraße)
  • Lärmgutachten mit Untersuchung der Situation bestehende und hinzukommende Wohnnutzung zu benachbartem Gewerbe
  • Umweltbericht

Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt

  • Artenschutzprüfung zur Feststellung des Konfliktpotenzials der Planung mit der lokalen Nutzungs- und Biotopstrukturen
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Empfehlung für Baumpflanzungen und Dachbegrünung



3. Stellungnahmen

Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit

  • Stellungnahme des Fachbereichs Ordnung der Stadt Krefeld zur verkehrlichen An-bindung an die Mevissenstraße und den Erfordernissen für Fußgänger und Radfahrer und zur Anzahl der Stellplätze
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt der Stadt Krefeld zum Gutachten zur Grundwasseruntersuchung
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt der Stadt Krefeld zur Lärm-Vorbelastung und dem Untersuchungsumfang eines durchzuführenden Lärmgutachtens
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt der Stadt Krefeld zu Altlasten, zur Wasserschutzzone, zum Einbau von Boden, zum Einbau von Altbaustoffen bzw. mineralischen Baustoffen und zum Abwasser
  • Stellungnahme des Geschäftsbereichs IV der Stadt Krefeld zum Thema Zuwegung zum östlich liegenden Sportplatz
  • Stellungnahme des Fachbereichs Gesundheit der Stadt Krefeld zu Lärmimmissionen auf die benachbarte Wohnbebauung
  • Stellungnahme des Fachbereichs Grünflächen zu landschaftsrechtlichen Belangen
  • Stellungnahme der SWK Krefeld zur Erschließung mit Elektrizität, Gas- und Fernwärmeversorgung
  • Stellungnahme der Handwerkskammer Düsseldorf zu den Belangen von Handwerks- und Gewerbebetrieben
  • Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein zu den Festsetzungen von Einzelhandel
  • Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West zur maximalen Höhe baulicher Anlagen

Schutzgut Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt

  • Stellungnahme des Fachbereichs Grünflächen zur ergänzenden Pflanzung von Bäumen


Schutzgut Boden

  • Stellungnahme des LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland zu Boden-denkmälern
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt der Stadt Krefeld zur Nennung der Fläche im Altlastenkataster


Schutzgut Wasser

  • Stellungnahme der SWK Krefeld zur Wasserschutzzone III A Horkesgath/Bückerfeld
  • Stellungnahme der SWK Krefeld zur Entwässerung
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt der Stadt Krefeld zur Wasserschutzzone III A Horkesgath/Bückerfeld
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt der Stadt Krefeld zur Grundwasserbelastung mit PAK und zu den Ergebnissen der gutachterlichen Untersuchung des Grundwassers
  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt der Stadt Krefeld zur Abführung des Abwassers
  • Stellungnahme der SWK Aqua zur Entwässerung und zur Versorgung mit Trinkwasser


Schutzgut Luft / Klima

  • Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt der Stadt Krefeld mit der Bitte um Nennung der Gesamtstädtischen Klimaanalyse in der Begründung und der Beurteilung der Ergebnisse im Umweltbericht


Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild

  • Stellungnahme des Fachbereichs Grünflächen der Stadt Krefeld zu landschaftsrechtlichen Belangen


Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf und des LVR zu den Belangen des Denkmalschutzes
  • Stellungnahme des LVR - Amt für Denkmalpflege zu den Belangen des Denkmalensembles Kaserne


Schutzgutübergreifende bzw. sonstige Umweltbelange

  • Stellungnahme des Fachbereichs Grünflächen der Stadt Krefeld zu landschaftsrechtlichen Belangen und zu Baumpflanzungen



4. Die gesamtstädtischen und überörtlichen Untersuchungen und Pläne

  • Der Luftreinhalteplan
  • die gesamtstädtische Klimaanalyse sowie
  • der Masterplan Umwelt und Gesundheit NRW

wurden ergänzend zur Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation und der prognostizierten Umweltauswirkungen der Bauleitplanung auf die betroffenen Schutzgüter herangezogen. Auch diese Informationen können während der Offenlage eingesehen werden.

Auch diese Informationen können während der Offenlage eingesehen werden.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Krefeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetz-buch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

Übersicht über das Bauleitplanverfahren
TerminVerfahrensschritt

B-Plan 723 komplett
 
14. März 2007Einleitender Beschluss
29. August 2007Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
09.Oktober 2007Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
21. Januar 2009 bis 27. Februar 2009Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch

Teilung des Geltungsbereichs, Fortsetzung als BP 723/I
 
16. September 2021Beschluss über die Teilung des Geltungsbereichs
16. September 2021Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
7. Oktober 2021Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt
gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

25. Oktober 2021 bis einschließlich
26. November 2021

Durchführung der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

parallel zur OffenlageBeteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch
 Satzungsbeschluss
gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch
 Bekanntmachung im Amtsblatt
gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch
= Verfahrensende und Rechtskraft

 

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (Offenlage) 25.10.2021 - 26.11.2021
OrtsteileStadtbezirk Nord
LageKrefeld-Nord

Kontakt

Levken Rühle

Telefon: 0 21 51 / 86-3790

E-Mail: levken.ruehle@krefeld.de

Zimmer 324

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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