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Bebauungsplan 830 - Virneburgstraße / Berliner Straße - sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen Virneburgstraße und Berliner Straße (B 288); Offenlage

7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Stadtkarte

7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich zwischen Virneburgstraße und Berliner Straße (B 288)
Plangebiet der 7. FNP-Änderung

Da die geplanten Nutzungen teilweise von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweichen und damit dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Absatz 2 BauGB widersprechen, wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert.

Die Grünflächendarstellung mit der Zweckbestimmung Parkanlage wird um ein Symbol für Dauerkleingärten ergänzt. Eine flächenscharfe Abgrenzung ist hierfür nicht vorgesehen. Entsprechend der Parzellenunschärfe des Planwerkes soll eine räumliche Konkretisierung in der verbindlichen Bauleitplanung erfolgen. Beide Nutzungsformen sollen zukünftig im Änderungsbereich substantiell vorhanden sein. Die Kleingartenanlage wird vornehmlich im Norden und der Mitte, die Parkanlage im Süden angesiedelt. Bestandteil der Parkanlage ist die Krefelder (Fahrrad-)Promenade, die hier als Verkehrsfläche - Radweg - dargestellt ist.

Der Grünflächencharakter bleibt auch bei einer Darstellung als Dauerkleingarten erhalten. Bauliche Anlagen sind innerhalb von Grünflächen nur insoweit zulässig, als sie nach deren Zweckbestimmung zur normalen Ausstattung gehören, wie z. B. Lauben zu Kleingartenkolonien. Durch die Anlage von Nutzgärten und der Erhaltung einer Rahmeneingrünung wird der prägende Grüncharakter der Anlage hergestellt.

Bebauungsplan Nr. 830 - Virneburgstraße / Berliner Straße -

 

Plangebiet

Plangebiet des Bebauungsplanes 830

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
- im Süden durch den Böschungskörper der Berliner Straße (B 288),
- im Westen durch den Weg zum Rundweg,
- im Norden durch die Gärten der Wohnbebauung an der Virneburgstraße und
- im Osten durch das Wohnheim St. Peter und der Fabritiusstraße.


Anlass und Ziele der Planung

Die geplante Neutrassierung der Mündelheimer Straße wird in das „Kleingartengelände Rheinbrücke" eingreifen und die Vereinsfläche um rund ein Viertel reduzieren. Weiterhin wird der geplante 4-spurige-Ausbau der B 288 perspektivisch zu einem Eingriff in das Kleingartengelände führen. Die Kleingartenanlage wird künftig immer weiter zurückgedrängt und von hohen Lärmschutzanlagen umgeben sein. Vor dem Hintergrund der weiteren Verkleinerung der Anlage sowie dem Erfordernis aufwändigen Lärmschutzes wird der Erhalt des Gartenbauvereins als unverhältnismäßig angesehen. Für die wegfallende Kleingartenfläche muss den Vereinsmitgliedern eine Ersatzfläche angeboten werden. Die Ersatzlandbeschaffung erfolgt planungsrechtlich mit dem Bebauungsplan 830, der das neue Kleingartengelände als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung - Dauerkleingärten - festsetzt. Der Ersatzstandort liegt verkehrsgünstig im Nahbereich der aufzugebenden „Kleingartenanlage Rheinbrücke."

Mit dem Bebauungsplan Nr. 830 werden folgende Ziele verfolgt:

  • Ersatzlandbeschaffung für die überplante Gartenanlage Rheinbrücke,
  • Sicherung der verbleibenden Parkanlage und
  • Festsetzung der Krefelder Promenade gemäß Konzeptstudie.

Bebauungs- und Nutzungskonzept

Aktuell besteht nach Auskunft des Kleingartenvereins der Bedarf ca. 80 % von 35 Kleingartenparzellen zu verlagern. Verringerte Parzellengrößen werden hierbei seitens des Vereins akzeptiert. Das Bundeskleingartengesetz definiert eine Maximalgröße von 400 , eine Untergrenze wird nicht festgelegt. Empfehlungen für die Gartengröße haben sich bei 350 +/- 50 eingependelt. Bei einer geplanten Vereinsanlagengröße von rund 0,95 Hektar für Einzelgärten und Gemeinschaftseinrichtungen sind Parzellengrößen von ca. 300 für die 28 Kleingartengrundstücke umsetzbar. Die Realisierung der Kleingartenanlage ist mit der Inanspruchnahme eines Grundstückes der Lebenshilfe Krefeld e. V. verbunden. Das verbleibende Außengelände wird für das Wohnheim St. Peter als private Grünfläche - Erholungsgarten - gesichert.

Im Sinne planerischer Zurückhaltung enthält sich der Bebauungsplan mit Festsetzungen zu Parzellengrößen oder zur Lage und Größe der Lauben. Lediglich für größere bauliche Anlagen wie das Vereinsgebäude werden Lage und Dimensionierung innerhalb der Grünfläche durch überbaubare Grundstücksflächen festgesetzt. Das Vereinsgebäude mit Sanitäreinrichtungen soll im Eingangsbereich entstehen. Weitere Zulässigkeiten wie z. B. Laubengrößen richten sich nach den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes sowie der Garten- und Bauordnung für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner im Stadtgebiet Krefeld (Ordnungsziffer 6.45). Die Dauerkleingartenanlage ist entsprechend der Legaldefinition des § 1 Bundeskleingartengesetz anzulegen. Die Gärten sollen dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dienen (kleingärtnerische Nutzung).

Erschließungs-, Verkehrs- und Entwässerungskonzept

Die Erschließung der Kleingartenanlage durch Pkw ist über den Rundweg vorgesehen. Der ruhende Verkehr soll außerhalb des Plangebietes am Rundweg angeordnet werden. Geplant sind 10 Stellplätze. Fußläufig wird die Kleingartenanlage über das bestehende Wegenetz innerhalb der Parkanlage erschlossen. Innerhalb der Kleingartenanlage übernimmt ein horizontaler Hauptweg die Erschließung. Am östlichen Ende der Vereinsanlage ist ein Wegedurchstich zur Krefelder Promenade geplant, so dass die Kleingartenanlage auch öffentlich durchquert werden kann.

Das bestehende Wegesystem im Plangebiet bleibt unverändert und wird lediglich beim Bau der Krefelder Promenade auf bestehenden Wegeachsen in Teilabschnitten für Fußgänger und Radfahrer ausgebaut und ertüchtigt. Im Plangebiet soll die Promenade beginnend von einem schmalen Erschließungsstich der Fabritiusstraße am Wohnheim St. Peter zunächst in Parallellage zur B 288 verlaufen und dann zwischen Kleingartenanlage / Hundeverein und Bezirkssportanlage auf den Rundweg führen. Weitestgehend kann auf vorhandene Wege zugegriffen werden, die allerdings zum Teil verbreitert, asphaltiert und beleuchtet werden müssen. Die punktuellen Engstellen wegen alten Baumbestandes im Bereich des schmalen Verbindungsweges, werden in der Konzeptstudie als akzeptabel bewertet. Für das bislang nicht ausgebaute Teilstück zur Fabritiusstraße entlang des Grundstücks vom Wohnheim St. Peter ist ein neuer Weg innerhalb einer waldartig bestockten Fläche anzulegen. Ein Ausbau bzw. eine Öffnung der Wege für den motorisierten Verkehr ist nicht geplant. Auch die Krefelder Promenade ist nicht für Pkw freigegeben. Um zukünftig durch die geplante Kleingartenanlage induzierten Zielverkehr für das planinterne Wegesystem zu unterbinden, sind ggf. straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (Abpollerung) nötig.

Bei der Ver- und Entsorgung mit Strom, Wasser und Abwasser ist zwischen den Einzelgärten, Lauben und Gemeinschaftsanlagen (Vereinshaus) zu unterscheiden. Das Bundeskleingartengesetz verlangt eine einfache Ausstattung der Lauben, da diese nicht für das dauerhafte Wohnen zulässig sind. Das betrifft neben der Bauweise und Innenausstattung vor allem die Ver- und Entsorgung. Bei den Vereinshäusern ist unstrittig, dass diese angesichts ihrer Funktionen und ihrer gemeinschaftlichen Nutzung einen Anschluss an die öffentliche Ver- und Entsorgung haben müssen. Während die Wasserversorgung in der Kleingartenanlage und in den Parzellen eine Grundvoraussetzung für die Bewirtschaftung dieser Fläche ist, ist ein Wasser- und Abwasseranschluss in der Gartenlaube nicht zulässig, da diese sonst den Charakter einer Nebenanlage zur gärtnerischen Nutzung verliert. Ein Anschluss an den Mischwasserkanal in der Virneburgstraße für die Beseitigung von Schmutzwasser ist für das Vereinsgebäude möglich. Niederschlagswasser ist auf der Vereinsanlage zu versickern. Auch eine Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung als Bestandteil naturnahen Gärtnerns ist möglich.

Grün- und Freiraumkonzept

Im Plangebiet sind mit Grünflächenfestsetzungen ausschließlich Freiraumnutzungen vertreten. Kleingärten sind mit ihren spezifischen Funktionen Bestandteil im Netz der grünen Infrastruktur. Wesentliche städtebauliche Funktion von Kleingartenanlagen ist es, zur Durchgrünung und Auflockerung der Bebauung in den Städten beizutragen. Synergieeffekte ergeben sich mit der geplanten Kleingartenanlage durch den Anschluss an andere Grünflächen und Freiraumverbindungen.

Die vorhandene Parkanlage wird durch die Überplanung mit einer Kleingartenanlage zwar erheblich reduziert, ist jedoch durch die Ausgestaltung als Grünzug weiterhin als verbindendes Element in relevanter Flächengröße vorhanden. Mit der Umwidmung zu einer Dauerkleingartenanlage entfallen Teile des Baumbestandes (Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihe). Im südlichen Plangebiet stocken zwei Baumreihen aus Hainbuchen, wovon die dem geplanten Kleingartengelände zugewandte Baumreihe gefällt werden muss, um eine privatnützige Gestaltung der Kleingärten zu ermöglichen.
Die südliche der beiden Baumreihen wird zum Erhalt festgesetzt. Sie fungiert als Trenngrün zwischen der zukünftigen Krefelder Promenade und dem geplanten Kleingartengelände. Weitere Baumrodungen sind durch die Neuanlage eines Weges entlang des Grundstücks vom Wohnheim St. Peter innerhalb einer waldartig bestockten Fläche unvermeidbar. Planinterne Nachpflanzungen sind aufgrund des begrenzten Platzangebotes nur eingeschränkt möglich.

Nördlich und südlich des geplanten Kleingartengeländes verlaufen unterirdische Hauptversorgungsleitungen mit freizuhaltenden Schutzstreifen. Die Schutzstreifen dürfen nicht überbaut werden und ermöglichen so eine Eingrünung des Kleingartengeländes. Aufgrund der Funktion als Schutzstreifen können diese Bereiche nicht mit Bäumen und tiefwurzelnden Sträuchern bepflanzt werden. Für den nördlichen Schutzstreifen wird eine Wildblumeneinsaat festgesetzt.

 

Öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplan liegt mit der Begründung (einschließlich des Umweltberichts) und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

vom 25. Oktober 2021 bis einschließlich 26. November 2021

montag- bis freitagvormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montag- bis mittwochnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

beim
Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10

in der Stadtkarte

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bf), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bf) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Absatz 6 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Krefeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

Gemäß § 13 Baugesetzbuch besteht die Möglichkeit, die Änderung eines Flächennutzungsplanes unter folgenden Voraussetzungen im vereinfachten Verfahren aufzustellen:

  • Die Änderung des Flächennutzungsplanes berührt nicht die Grundzüge der Planung.
  • Es darf keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht bestehen.
  • Es dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Gebieten nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und / oder Vogelschutzrichtlinie bestehen.
  • Es dürfen keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundesimmissionsschutzgesetz zu beachten sind.

Da diese Vorgaben des § 13 Baugesetzbuch eingehalten sind, wird die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Es wird von der Umweltprüfung, von Maßnahmen der Umweltüberwachung, vom Umweltbericht, von der Angabe über verfügbare umweltbezogene Informationen sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Nach § 3 Absatz 3 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 


Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 830

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit der Begründung (einschließlich des Umweltberichts) und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

vom 25. Oktober 2021 bis einschließlich 26. November 2021

montag- bis freitagvormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montag- bis mittwochnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

beim
Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10

in der Stadtkarte

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bf), die Straßen-bahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bf) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.

Es liegen zudem Informationen zu folgenden umweltbezogenen Aspekten vor:

1. Umweltbericht als ergänzender Bestandteil der Begründung mit Untersuchungen zu den Schutzgütern und weiteren Belangen des Umweltschutzes im Unter-suchungsraum (Bestandsaufnahme und -bewertung, Nullvariantenprüfung sowie Prognose der Planauswirkungen unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen)

Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit

  • Lärmvorbelastung durch Verkehrs-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm, Schutzanspruch / Gebietsverträglichkeit Kleingartenanlage, Kosten-Nutzen-Analyse aktiver Lärmschutzmaßnahmen, Ausschluss passiver / aktiver Schallschutzmaßnahmen, Abwägungsdirektiven (Trennungsgrundsatz, Verschlechterungsverbot, Verbesserungsgebot, Zumutbarkeitsschwellen), Lärmsanierung, Erschütterungen Schiene, Lichtimmissionen Bezirkssportanlage

Schutzgut Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt

  • Biotoptypenaufnahme (Wertigkeit), faunistisches Arteninventar, Eingriff-sschwere, Verdrängungseffekte, Artenverschiebung, Anpassungsfähigkeit, Ausweichflächen, Lebensraumeignung / Besiedelungspotential Kleingarten-anlage, Erhalt Baum-reihe, Anwendung Baumschutzsatzung, Eingriffsregelung, Ausgleichsverzicht, Wildblumen-einsaat, Regenerierbarkeit

Schutzgut Boden

  • Versiegelung, Umlagerung, Auffüllung mit technogenen Substraten, Wirkungspfade Boden-Mensch / Boden-Nutzpflanze, Bleibeaufschlagung, Orientierende Untersuchung, Sanierungskonzept, Sanierungsvarianten, Auskofferung, Überdeckung, Entsorgung, Anlieferung, Mutterboden, Geländeanhebung

Schutzgut Fläche

  • Bodenschutzklausel, Nullvariante, Standortalternativen, plankonforme Altenativen, Mobilisierbarkeit, Flächenrecycling, Integration in Bestandsanlagen, Bodengüte, Lage, Versiegelungsgrad, Grünflächenanteil, Parzellengrößen

Schutzgut Wasser

  • Grundwasserstand, Versickerungseignung, Mulden- / Flächenversickerung, Re-genwassernutzung, Grundwasserbilanz, Schadstofffreiheit, Hochwasserrisiko-gebiet Rhein, Überflutungsgebiet, Schadenspotential, Bauvorsorge

Schutzgut Luft / Klima

  • Grünanlagen-Klimatop, Kaltluft, Ventilationsbahn, Gunst-/Ungunstraum, klima-aktive Flächen, Vorbelastung Verkehr, Luftqualitätsmodell, Luftrein-halteplanung

Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild /Erholungsfunktion

  • Erholungsqualität, Nah- und Feierabenderholung, Baumbestand, Böschungskörper, Verlärmung, Störungsgrad, Sichtbeziehungen, Verlust Hundefreilaufwiese, Landeshundegesetz, Ersatzfläche Stadtpark Uerdingen, Umwidmung, Erhalt Wegenetz, Neubau Krefelder Promenade, Frequenzsteigerung

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Bau- und Bodendenkmäler, Denkmalliste, Baudenkmalensemble Klärwerk (Klärwerk, Betriebsleiterwohnhaus, Schieberhaus), Substanz- und Umgebungsschutz, Denkmalumfang (LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland), Schutzanspruch, Ausstrahlungswirkung, Sichtachsen, visuelle Wirkzonen, Gartenanlage keine optischen Dominate, vermutetes Gartendenkmal, Ensemblezugehörigkeit, Lärmvorbelastung, sensorielle Belastungen, Fremdnutzungen, kein Postkartenmotiv

Weitere Belange des Umweltschutzes

  • UVP-Pflicht für aufzustellenden Bebauungsplan nicht vorgesehen
  • Auswirkungen der Planung auf Natura-2000-Gebiete (keine Beeinträchtigung)
  • Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Verbotstatbestände nicht betroffen)
  • Bewältigung der Eingriffsregelung (Ausgleichspflicht entfällt)
  • Gewährleistung eines sachgerechten Umgangs mit Abfällen und Abwässern
  • Möglichkeit der Nutzung regenerativer Energien im Plangebiet
  • Abschätzung der Klimafolgen der Planung (Klimaanfälligkeit gering)
  • Unfall- und Katastrophenfälle (Ausschluss Störfallrisiko)

2. Gutachterliche Beschreibung und Bewertung der prognostizierten Umweltauswirkungen der Bauleitplanung auf die betroffenen Schutzgüter unter Berücksichtigung der Bestandssituation sowie von Vermeidungs- und Verminderungs-maßnahmen

Mensch / Bevölkerung / Gesundheit

  • Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmimmissionen (Verkehrslärm (Berliner Straße (B 288), Bahnstrecke Duisburg - Mönchengladbach, Hafenbahn), Gewerbelärm (Trailerport), Sportlärm (Bezirkssportanlage Uerdingen), Freizeitlärm (Hundedressurplatz) im Plangebiet, Immissionsberechnungen mit simulierten Lärmschutzwänden unterschiedlicher Höhe und Lage

Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt

  • Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren), potentielle Vorkommen von Wasserfledermaus, Abend- und Kleinabendsegler durch Vermeidungsmaßnahmen (Baumkontrollen) nicht betroffen, im Übrigen keine Eignung für (planungsrelevante) Arten, für ubiquitäre Arten im Plangebiet Bauzeitenregelung beachten (allgemeiner Artenschutz)
    Umweltbericht (s. 1. Umweltbericht: Schutzgut Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt)

Boden

  • Orientierende Untersuchung zur Prüfung des Verdachtes hinsichtlich Altlasten mit abfalltechnischer Vorbewertung, Prüfwertüberschreitungen für den Wirkungspfad Boden-Pflanze beim Parameter Blei, Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Mensch auch für Nutzung „Kinderspielplätze" eingehalten
    Sanierungskonzept auf Basis von Bodenaustausch, 3 Sanierungsvarianten (Bodenaustausch mit unterschiedlichen Entsorgungs- und Anlieferungskubaturen)

 

3. Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB)


Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit

  • Bezirksregierung Arnsberg zu einem bergrechtlichen Erlaubnisfeld (Erdwärme) und dem Ausschluss bergbaulicher Einwirkungen (Bodenbewegungen)
  • Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Versagung von Ansprüchen auf aktiven / passiven Lärmschutz oder Schadstoffausbreitung gegenüber der Straßenbauverwaltung
  • Rheinhafen Krefeld GmbH & Co. KG zur Berücksichtigung der Lärmemissionen aus dem geplanten Trailerport einschließlich Lärmschutzmaßnahmen

Schutzgut Tiere und Pflanzen / Biodiversität

  • Bezirksregierung Düsseldorf zur Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde
  • Fachbereich Umwelt- und Verbraucherschutz zur Niederschlagswasserversickerung, zum Erfordernis einer Bodenuntersuchung sowie einer ASP I, zur Vermutung einer gesetzlich geschützten Allee im Plangebiet, der Prüfung ob Ersatzpflanzungen betroffen sind sowie zum Erhalt des Baumbestandes
  • Evonik Technology & Infrastructure GmbH zur Freihaltung der Schutzstreifen der Fernleitung von tiefwurzelnder Vegetation und Ausgleichsflächen
  • PLEdoc GmbH mit Aussagen zu Anpflanzungen innerhalb des Schutzstreifens
  • Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Abstimmung externe Kompensationsmaßnahmen zur Vermeidung von Planungskollisionen
  • Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen zur Unbedenklichkeit der Planung aus forstbehördlicher Sicht
  • NABU Bezirksverband Krefeld/Viersen zum Erhalt des Gehölzbestandes, Nutzung vorhandener Stellplätze am Rundweg, Kontaktaufnahme mit Lebenshilfe bzgl. Überplanung Außengelände, Heckenumrandung des Kleingartengeländes, Versiegelungsgrad für das Vereinsheim, Wildblumeneinsaat auf Schutzstreifen der Fernleitungen, Verbot für Umweltgifte und Schottergestein, Berücksichtigung Störungsarmut des Plangebietes in den Fachgutachten

Schutzgut Wasser

  • Bezirksregierung Düsseldorf zur Lage des Plangebietes in den Hochwasserrisikogebieten des Rheins
  • Kommunalbetrieb Krefeld AöR zum Umgang mit Schmutz- und Regenwasser

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Bezirksregierung Düsseldorf zur Beteiligung der Unteren Denkmalbehörde
  • Untere Denkmalbehörde zum Denkmalumfang des „Denkmals Klärwerk" und seiner Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit sowie zum Erhalt der historischen Baumreihe und Stellplatznachweis für Kleingartenanlage / Hundesportverein

4. Umweltbezogene Stellungnahmen und Eingaben aus der Öffentlichkeit


Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit

  • Lärmbelästigungen durch Parksuchverkehr befürchtet, Stellplatznachweis gefordert
  • Störungen durch Kleingartenanlage Buba Uerdingen, Garten VI gemeldet, Er-wartung weiterer Belästigungen durch geplante Kleingartenanlage (Nachbar-schaftslärm)
  • Prüfung Lärmschutz für Wohnbebauung an der Virneburgstraße aufgrund Verkehrslärm der B 288
  • Störfallbetrieb in Nachbarschaft durch Bebauungsplan Nr. 830 nicht betroffen (Bewertung Betriebsinhaber)

Schutzgut Landschaft / Erholung

  • Wegfall der Hundefreilaufwiese kompensieren
  • Gefährdung Zukunftsfähigkeit Hundesportverein
  • Verschlechterung Wegezustand im Park durch Kleingärtner bei Befahrung mit Pkw
  • Verschlechterung Parksituation (Zunahme Parksuchverkehr), Parkengpässe
  • Nachweis/Ordnung des ruhenden Verkehrs für Kleingärten und Nutzungen im Umfeld
  • Erreichbarkeit der Kleingartenanlage mit dem Auto
  • Planungsstand Krefelder Promenade im Plangebiet

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Erfassung des Denkmalwertes „Gebäudeensemble Klärwerk" unzureichend, Gartendenkmalwert nicht erkannt, Beeinträchtigung Denkmalwert, Verletzung Umgebungsschutz, Vermeidungsmaßnahmen fehlen, übergeordnete Konventionen und Chartas zur Denkmalpflege bleiben unberücksichtigt, Standortvorschläge zur Organisation des ruhenden Verkehrs als Vermeidungsmaßnahme

Schutzgutübergreifend

  • Prüfung Nullvariante bzw. Fortführung einer verkleinerten Bestandsanlage

5. Gesamtstädtische und überörtliche Untersuchungen und Pläne

  • Gesamtstädtische Klimaanalyse Krefeld
  • Luftreinhalteplan Krefeld
  • Stadtbodenkartierung Krefeld
  • Denkmalliste der Stadt Krefeld
  • Krefelder Promenade - Aktualisierung der Projektstudie von 1999

Auch diese Informationen können während der Offenlage eingesehen werden.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Absatz 6 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Krefeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

Übersicht über das Bauleitplanverfahren
TerminVerfahrensschritt
28. November 2019Einleitender Beschluss
19. November 2019Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
10 Februar 2020Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
11. Dezember 2019 bis 31. Januar 2020Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch
16. September 2021Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
7. Oktober 2021Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt
gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

25. Oktober 2021 bis einschließlich
26. November 2021

Durchführung der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

parallel zur OffenlageBeteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch
 Satzungsbeschluss
gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch
 Bekanntmachung im Amtsblatt
gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch
= Verfahrensende und Rechtskraft


Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (Offenlage) 25.10.2021 - 26.11.2021
BauleitplanverfahrenFlächennutzungsplan (Offenlage) 25.10.2021 - 26.11.2021
OrtsteileStadtbezirk Uerdingen
LageKrefeld-Uerdingen

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