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Bebauungsplan 832 – Dohmenstraße / südlich Kütterweg –; Offenlage

Bebauungsplan 832 in der Stadtkarte

Plangebiet

Plangebiet des Bebauungsplanes 832
Das ca. 3.260 große Plangebiet des Bebauungsplanes 832 liegt im Süden des Krefelder Stadtteils Fischeln und wird

  • im Norden durch die Straße Kütterweg,
  • im Osten durch das im Bebauungsplan 689 festgesetzte allgemeine Wohngebiet
  • im Süden durch den zur Straße Kütterheide gehörenden Fußweg und
  • im Westen durch die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes 660

umgrenzt.

Anlass und Ziele der Planung

Die Stadtplanung ist gehalten, eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu gewährleisten und gleichzeitig den Erhalt kompakter Siedlungsstrukturen zu fördern. Grundsätzlich ist es Ziel der Stadt Krefeld, ungenutzte oder mindergenutzte Flächenpotentiale im Siedlungsbestand zu entwickeln.

Die bisherige planungsrechtliche Festsetzung des Bebauungsplanes 689 als private Grünfläche sowie über eine Anpflanzung einer Obstwiese steht der angestrebten Nutzung als Wohngebiet entgegen.

Für eine Neuordnung der Fläche sind die planungsrechtlichen Grundlagen mit der Neuaufstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen. Die Stadt Krefeld folgt vor diesem Hintergrund dem Antrag eines privaten Investors und beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan 832 verfolgt die Zielsetzung, eine Fläche mit Baulandpotential zu mobilisieren und zu nutzen.
Ziele des Bebauungsplanes 832 sind es,

  • die planungsrechtliche Grundlage für wohngebietstypische Nutzungen einschließlich der erforderlichen Erschließung herbeizuführen und
  • die Bewältigung der durch die Nähe zu emittierenden Nutzungen zu erwartenden Immissionsschutzkonflikte.

Bebauungs- und Nutzungskonzept

Der Bebauungsplan dient der Schaffung neuen Wohnraums und orientiert sich in seiner Bebauungstypologie an den nördlich und östlich anschließenden Bebauungsstrukturen. Diese sind durch Einzel- und Doppelhäuser geprägt, so dass diese Bebauungstypologie auch für den Bebauungsplan 832 vorgesehen ist. Das Bebauungskonzept sieht für die Fläche eine Gesamtzahl von ca. 9 Wohneinheiten vor.
Die nun vorgesehene Bebauung greift die im Siedlungsbereich vorhandene Umgebungsbebauung auf und setzt diese städtebaulich sinnvoll fort. Zudem stellt sie eine effiziente Nutzung der verfügbaren Ressourcen dar, ohne eine dem Ort unangemessene Nutzungsintensität auszulösen. Von der Darstellung sich wesentlich unterscheidender Planvarianten wird daher abgesehen.

Erschließungs-, Verkehrs- und Entwässerungskonzept

Im Norden ist eine Bebauung entlang der Straße Kütterweg vorgesehen und wird damit über das bestehende Straßennetz erschlossen.
Im Süden des Plangebiets ist eine Erschließung aus südlicher Richtung geplant und wird über eine mit Geh- und Fahrrechten zu belastende Fläche gewährleistet. Die Planung der Erschließungsanlagen und die Abstimmung mit den zuständigen Behörden erfolgte durch ein Ingenieurbüro für Tiefbau und Siedlungswasserwirtschaft.

Der Anschluss erfolgt an die Straße Kütterheide. Die erforderlichen Stellplätze können jeweils auf dem Grundstück in Form von Garagen nachgewiesen werden.

Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes wird durch die in den Straßen Kütterweg und Dohmenstraße verlegten Kanäle und Leitungen (Wasser, Strom, Gas) sichergestellt. In den genannten Straßen ist eine Trennkanalisation verlegt.
Zur Abwasserentsorgung des Bebauungsplangebiets wurden die entsprechenden Fachstellen um Stellungnahme gebeten. Die Vorgaben wurden im Zuge der Erschließungs- und Entwässerungsplanung durch das o. g. Ingenieurbüro eingehalten.
Im Einzelnen ist geplant, dass das auf den Dachflächen innerhalb des gesamten Plangebiets anfallende Niederschlagswasser auf den Grundstücken zur Versickerung gebracht wird. Gleiches gilt für die befestigten privaten Flächen im Süden des Geltungsbereichs, der durch den an die Kütterheide anbindenden privaten Wohnweg erschlossen wird.
Die befestigten privaten Flächen im Norden des Plangebiets sind an den Regenwasserkanal im Kütterweg anzuschließen.
Das auf dem Privatweg (GFL-Fläche) anfallende Niederschlagswasser ist ebenfalls zu versickern. Hierfür ist eine straßenbegleitende Mulde vorgesehen, die innerhalb der festgesetzten GFL-Fläche verläuft.
Für die Versickerung von Niederschlagswasser ist eine wasserrechtliche Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde der Stadt Krefeld erforderlich.
Das Schmutzwasser soll über ein privates Entwässerungssystem entsorgt werden. Der Anschluss soll in der Kütterheide erfolgen. Dazu ist an der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Straßenfläche in dem privaten Weg ein Schacht zu errichten, von dem aus das Schmutzwasser im Freispiegel in Richtung Schacht 9226 in der Kütterheide geleitet wird.
Im Zuge der Planung wurden Überflutungsnachweise für das Bebauungsplangebiet erstellt. Dadurch wurde ausgeschlossen, dass Niederschlagswasser der GFL-Fläche auf benachbarte private Grundstücke läuft.
Da der Stichweg für Müllfahrzeuge nicht befahrbar ist und eine Wendemöglichkeit fehlt, sind die Abfallbehälter im Einmündungsbereich des privaten Stichweges in die Straße Kütterheide abzustellen.

2.3 Grün- und Freiraumkonzept

Aufgrund der Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach §§ 13b in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch wird von der Ermittlung des Ausgleichsbedarfs im Sinne der Eingriffsregelung abgesehen. Hiervon abgesehen sieht der Bebauungsplan Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen vor und normiert diese durch Festsetzungen.
Als ökologische Maßnahme zur Durchgrünung des Plangebiets wurde in den Bebauungsplan im Falle von flach geneigten Dächern (bis zu 15° Dachneigung) eine Festsetzung zur Dachbegrünung aufgenommen. Diese sind mindestens extensiv mit einer standortgerechten Vegetation zu begrünen. Die Stärke der Vegetationstragschicht muss mindestens 12 cm betragen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Dies trägt dem Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 06.02.2020 zur Festsetzung von Dachbegrünung bei neuen Baugebieten Rechnung.
Außerdem ist entlang der südwestlichen Plangebietsgrenze ein privater Pflanzstreifen mit einheimischen Sträuchern anzulegen, um dem Durchgrünungsgedanken Rechnung zu tragen. Die Pflanzungen erfüllen überdies eine gestalterische Funktion. Die beiden Maßnahmen dienen neben ihrer positiven Wirkung auf das Kleinklima und die Luftqualität auch der Schaffung eines zusätzlichen Nahrungsangebots für Insekten und Vögel.
Entlang der Straße sieht der Bebauungsplan die Begrünung der ca. 3 m breiten Vorgartenzone vor, hiervon ausgenommen sind Wegeflächen und Zufahrten zu Stellplätzen.
Die Möglichkeit einer Bepflanzung der geplanten privaten Stichstraße mit Bäumen wurde im Zuge der Erschließungsplanung geprüft. Aufgrund des schmalen Querschnitts wurde davon abgesehen.

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplanes 832 - Dohmenstraße / südlich Kütterweg - liegt mit der Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

vom 27.08.2021 bis einschließlich 27.09.2021


montag- bis freitagvormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montag- bis mittwochnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

beim
Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10

in der Stadtkarte

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bf), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bf) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Absatz 6 Baugesetzbuch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Krefeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

Gemäß § 13b Baugesetzbuch besteht die Möglichkeit, Bebauungspläne für Außenbereichsflächen unter folgenden Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren entsprechend § 13a Baugesetzbuch aufzustellen:

  • Der Bebauungsplan begründet die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.
  • Die Größe der zulässigen Grundfläche darf 10.000 nicht überschreiten.
  • Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet.

Da diese Vorgaben des § 13b Baugesetzbuch eingehalten sind, wird der Bebauungsplan 832 - Dohmenstraße / südlich Kütterweg - im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Es wird von der Umweltprüfung, von Maßnahmen der Umweltüberwachung, vom Umweltbericht, von der Angabe über verfügbare umweltbezogene Informationen sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Übersicht über das Bauleitplanverfahren
TerminVerfahrensschritt
28. November 2019Einleitender Beschluss
19. November 2019Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
28. Februar 2020 - 13. März 2020Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
16. April 2020 - 29. Mai 2020Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belangegemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch
15. Juni 2021Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
19. August 2021Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt
gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

27. August 2021 bis einschließlich 27. September 20201

Durchführung der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
Parallel zur öffentlichen AuslegungBeteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch
 Satzungsbeschluss des Bebauungsplans
gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch
 Bekanntmachung im Amtsblatt
gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch
= Verfahrensende und Rechtskraft


Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (Offenlage) 27.08.2021 - 27.09.2021
OrtsteileStadtbezirk Fischeln
LageKrefeld-Fischeln

Kontakt

Monika Timmermann

Telefon: 0 21 51 / 86-3776

E-Mail: monika.timmermann@krefeld.de

Zimmer 274

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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