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Bebauungsplan 837 - Hülser Straße / nordwestlich Weggenhofstraße; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan 837 in der Stadtkarte

Plangebiet

Plangebiet des Bebauungsplanes 837

Das ca. 2,6 ha große Plangebiet wird

  • im Südosten durch die Weggenhofstraße / Drießendorfer Straße,
  • im Südwesten durch Flurstücksgrenzen im Blockinnenbereich,
  • im Nordwesten durch den Oranierring
  • im Nordosten durch die Inrather Straße

begrenzt.

Anlass und Ziel der Planung

Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 837 war ein Bauantrag (2019); der die Nutzungsänderung einer Spielhalle (Vergnügungsstätte) in ein Sportwettbüro (Vergnügungsstätte) zum Gegenstand hatte. Das Vorhaben betraf ein Grundstück an der Hülser Straße nordwestlich der Kreuzung Weggehofstraße im zentralen Versorgungsbereich Nahversorgungszentrum Sternstraße / Hülser Straße (Einzelhandelskonzept der Stadt Krefeld, Stand 2014). Das Vorhaben lag im Geltungsbereich des Bebauungsplans 134, an dessen Rechtswirksamkeit erhebliche Bedenken bestehen.
Nach der Zurückstellung des Baugesuches im Jahr 2020 wurde 2021 zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung auf der Grundlage der vom Rat beschlossenen Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 837 die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung versagt.
Um künftig Vergnügungsstätten im Geltungsbereich auf einer gesicherten planungsrechtlichen Grundlage untersagen zu können wird das Aufstellungsverfahren unabhängig von dem beschiedenen auslösenden Bauantrag zur Nutzungsänderung weitergeführt.

Vorrangiges Ziel des Bebauungsplanes 837 ist es, die Regelungsdefizite des unterschiedlichen bestehenden Planrechts innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 837 zum Thema Vergnügungsstätten durch eine rechtssichere Steuerung der Vergnügungsstätten über die verbindliche Bauleitplanung zu ersetzen. Der bislang ungesteuerten Ansiedlung von Vergnügungsstätten soll basierend auf dem Vergnügungsstättenkonzept als städtebaulichem Konzept im Sinne des § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch entgegengewirkt werden. Mit dem Bebauungsplan sollen Festsetzungen zum Thema Vergnügungsstätten getroffen werden, um Beeinträchtigungen von Wohnnutzungen sowie anderer schutzbedürftigen Nutzungen ebenso wie Tradingdown-Effekte zu minimieren. Außerdem sollen die sich aus der vorhandenen Nutzung ergebenden städtebaulichen Funktionen des Gebietes gestärkt und die städtebaulich nachteilige Häufung von Vergnügungsstätten vermieden werden.

Über diese Thematik hinaus sind bestehende öffentliche Straßen im Geltungsbereich enthalten, für die durchgehende öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt werden sollen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in der zurzeit gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Unterrichtung und Erörterung erfolgt in der Zeit

vom 27. Februar 2023 bis einschließlich 10. März 2023

montag- bis freitagvormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montag- bis mittwochnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

beim
Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10

in der Stadtkarte

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bf), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bf) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.

Äußerungen zur Planung können auch nach dem vorgenannten Anhörungszeitraum innerhalb einer Woche beim Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Parkstraße 10, 47829 Krefeld, Zimmer 324, vorgebracht werden.

Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) 27.02.2023 - 10.03.2023
OrtsteileStadtbezirk Mitte
LageKrefeld-Mitte

Kontakt

Levken Rühle

Telefon: 0 21 51 / 86-3790

E-Mail: levken.ruehle@krefeld.de

Zimmer 324

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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