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Bebauungsplan 843 - – nördlich Berliner Straße / südliche Zoo-Erweiterung –; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan 843 in der Stadtkarte


Plangebiet

Plangebiet des Bebauungsplanes 843

Das Plangebiet bildet einen Teilbereich des Krefelder Zoos im Stadtbezirk Krefeld-Ost. Es befindet sich südlich des Krefelder Zoos und wird im Osten durch das Wohngebiet an der Vadersstraße, im Süden durch die Berliner Straße und im Westen durch das Grotenburg-Stadion und dessen Parkplatz begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst ca. 31.000 . Das eigentliche Plangebiet inklusive der Erweiterung beträgt etwa 20.000 .

Anlass und Ziele der Planung

Die Verwaltung wurde durch den Rat der Stadt Krefeld beauftragt, ein unbefristetes Nießbrauchrecht an einer ca. 4.000 großen Fläche aus den städtischen Grundstücken zu Gunsten der Erweiterung des Zoos bzw. Wiederaufbau des Affenhauses zu bestellen. Die entsprechende Erweiterungsfläche befindet sich zwischen der Südtribüne des Grotenburg-Stadions und der Berliner Straße. Die Fläche wird derzeit durch das Grotenburg-Stadion selbst und einen Sport- sowie Parkplatz genutzt.

Die geplante Zoo-Erweiterung nördlich der Berliner Straße entspricht nicht der derzeitigen Zielsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplans 318 - nordwestlich Berliner Straße, Ecke Vadersstraße - mit Rechtskraft vom 27.03.1970. Das Zoogelände selbst ist als Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Tierparkerweiterung" festgesetzt, die zukünftige Erweiterungsfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz". Der südliche Teilbereich ist der Parkplatznutzung entsprechend als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Aufgrund des Umfangs der Zoo-Erweiterung und einer erforderlichen planungsrechtlichen Konfliktbewältigung erfordert die angestrebte Nutzungsänderung die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes. Die in Nord-Süd-Ausrichtung verlaufende Fußwegeverbindung am östlichen Rand des Plangebietes wurde in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes miteinbezogen, sodass eine Nutzung als Wirtschaftsweg für den Zoo, zur Trennung des Besucher- und des Wirtschaftsverkehrs, im Rahmen der Erweiterungsüberlegungen des Zoos geprüft werden kann. Derzeit ist der Fußweg für die Öffentlichkeit gesperrt.

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 843 ist es,

  • die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Zoogeländes zur Errichtung des „Artenschutzzentrums Affenpark" zu schaffen und somit
  • eine geordnete, städtebauliche Innenentwicklung zu gewährleisten.

Bebauungs- und Nutzungskonzept

Gesamtkonzept zum Bebauungsplan 843

Das Artenschutzzentrum Affenpark soll zukünftig vorzugsweise für die Haltung von Gorillas, Schimpansen und Orang-Utans zur Verfügung stehen. Die Konzeption sieht eine vollständige Neugestaltung der Plangebietsfläche ab der vorhandenen Zoobrücke vor. Auf dieser etwa 2,0 ha großen Fläche südlich der Zoobrücke sollen mehrere Warmhäuser mit umgebenden Außenanlagen für die drei großen Menschenaffenarten entstehen. Das „Artenschutzzentrum Affenpark" soll in den kommenden zehn Jahren in vier zeitlich aufeinanderfolgenden Bauabschnitten (0-3) realisiert werden. Lediglich der Bauabschnitt 0 mit der Erweiterung des Gorillagarten im Südosten kann bereits ohne das Bebauungsplanverfahren realisiert werden.

Der Zugang zum Zoo erfolgt weiterhin ausschließlich über den Haupteingang im nördlichen Teilbereich des Zoos. In der Planungsfläche werden die Inneren Wegeverbindungen lediglich angepasst oder ergänzt.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in der zurzeit gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Unterrichtung und Erörterung erfolgt

am Mittwoch, dem 8. Juni 2022, um 18.00 Uhr,
im Forum der Gesamtschule Kaiserplatz,
Kaiserplatz 50, 47800 Krefeld,

in der Stadtkarte

durch sachkundige Mitarbeiter des Fachbereiches Stadt- und Verkehrsplanung sowie der Zooverwaltung Krefeld.

Der vorgenannte Veranstaltungsort ist durch die Buslinie 927 (Haltestelle Kaiserplatz) und die Straßenbahnlinien 042 und 043 (Haltestelle Kaiserstraße - zzgl. Fußweg) erreichbar.

An der Veranstaltung kann jeder teilnehmen. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Innerhalb des Schulgeländes besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (mindestens medizinische Maske (sogenannte OP-Maske)).

Äußerungen zur Planung können auch nach dem vorgenannten Anhörungstermin innerhalb einer Woche beim Fachbereich Stadt und Verkehrsplanung, Parkstraße 10, 47829 Krefeld, vorgebracht oder zu Protokoll gegeben werden. Auch hierbei kann die Planung mit sachkundigen Mitarbeitern des Fachbereiches erörtert werden.

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bf), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bf) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.

Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) 08.06.2022 - 08.06.2022
OrtsteileStadtbezirk Ost (Bockum)
LageKrefeld-Bockum

Kontakt

Andre Sagawe

Telefon: 0 21 51 / 86-3744

E-Mail: andre.sagawe@krefeld.de

Zimmer 280

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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