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Bebauungsplan 851 – Westparkstraße / Mengelbergstraße / Am Canisiusplatz – und 12. Änderung des Flächennutzungsplanes; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan 851 in der Stadtkarte


Plangebiet

Plangebiet des Bebauungsplanes 851 Plangebiet der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 851 befindet sich südwestlich der Westparkstraße, nordöstlich der Mengelbergstraße und nördlich des Canisiusplatzes im Bezirk Krefeld-West. Das Plangebiet umfasst ca. 40.900 .

Anlass und Ziele der Planung

Der Eigentümer des Geländes der ehemaligen Firma Kerrygold ist an die Stadt Krefeld herangetreten und hat Pläne für eine Bebauung seines Grundstücks vorgestellt. Damit hat sich die Chance geboten, eine Quartiersentwicklung an der Westparkstraße anzustoßen und eine Lösung für die vorhandenen Eishallen an der Westparkstraße zu finden.
Das Zentrale Gebäudemanagement hat daraufhin ein vergabetechnisch geregeltes Investorenverfahren (Teilnahmewettbewerb mit Verhandlungsverfahren) durchgeführt, das inzwischen beendet ist. Der einzige Bewerber ist Eigentümer des „Kerrygold"-Geländes, der nun auf eigenem Grundstück den Bau neuer Eissportflächen und eine gemischt- genutzte Bebauung am Standort Westparkstraße umsetzen wird.

Im Rahmen eines Workshops im Februar 2020 zur Entwicklung des Eissports in Krefeld habenTeilnehmer*innen aus Vereinen, Politik und Verwaltung der Stadt Krefeld den Zielkontext für Eissportflächen in Krefeld abgestimmt und die Rahmenbedingungen für die Sportsstätten-Planung definiert. Das Zentrale Gebäudemanagement der Stadt Krefeld hat auf der Grundlage des Workshops ein Raumprogramm erarbeitet, das dem Architekturbüro Krieger für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie diente, die im Juni 2020 vorgelegt wurde.

Auf der Grundlage der Sportsstätten-Planung ergibt sich nun die Möglichkeit, die städtischen Bedarfe für zeitgemäße Eishallen-Ersatzbauten umzusetzen. Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung hat für das „Quartier Westparkstraße" ein städtebauliches Konzept erarbeitet. Dabei waren die Zukunft des Eissportangebots an der Westparkstraße unter Beachtung weiterer Umfeldplanungen zu beachten. Demzufolge sollen die Eissportflächen gebündelt im nördlichen Bereich der Westparkstraße angesiedelt werden und sich die Yayla-Arena und die neue Eishalle gegenüberliegen. Im südlichen Bereich kann sich dann eine gemischte Nutzungsstruktur mit einer Kindertagesstätte und einer Wohn- und Geschäftsbebauung um den Canisiusplatz entwickeln.

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 851 ist, eine geordnete städtebauliche Qualität zu gewährleisten durch

  • Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen auf den Brachflächen an der De-Greiff-Straße und Errichtung einer Eissporthalle in Verbindung mit einer 3-fach-Sporthalle und einer Hochgarage,
  • Festsetzung eines Mischgebiets auf den bisherigen Gemeinbedarfsflächen der Eishallen, um dort eine Neubebauung zu ermöglichen für eine Wohn- und Geschäftsbebauung und eine Kindertagesstätte.

 

Bebauungsplanvorentwurf

Der Investor hat einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für den Bereich seines Grundstücks der ehemaligen der Firma Kerrygold gestellt und ein Quartierskonzept vorgelegt, das sowohl die verwaltungsintern abgestimmte Sportsstätten-Planung als auch die Investorenplanung berücksichtigt.

Planentwurf zum Bebauungsplan 851


Im Bereich der neuen Eishalle sieht der Bebauungsplan 851 die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Eis- und Sporthalle vor. Für die südöstlichen Flächen ist die Festsetzung eines Mischgebietes gemäß § 6 BauNVO vorgesehen, welches die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geplante Nutzungsmischung schafft. Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

Zulässig sind Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Um städtebauliche Konflikte zu vermeiden, wird zudem festgesetzt, dass Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten unzulässig sind. Mit einer Festsetzung als Mischgebiet wird der vorhandenen, gemischten Bau- und Nutzungsstruktur in angemessener Weise entsprochen und sichert die faktisch erforderliche Nutzungsmischung mit Wohnen, Gewerbe und Dienstleistung.

Die vorgesehene Mischnutzung ergänzt im Flächennutzungsplan das gegenüberliegende Mischgebiet und schließt die Lücke zwischen den südöstlich angrenzenden Mischgebieten, sodass keine Immissionskonflikte ausgelöst werden und die Schutzbedürftigkeit der angrenzenden Bestandsbebauung gewahrt bleibt. Unter Bezugnahme der bereits vorhandenen angrenzenden Mischgebietsnutzungen ist jedoch weiterhin darauf zu achten, dass die Eigenart des Baugebietes gewahrt bleibt und sowohl Gewerbe- als auch Wohnnutzungen gleichermaßen quantitativ erkennbar vorhanden sein sollten.

Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung werden auf das städtebaulich erforderliche Maß begrenzt. Vor dem Hintergrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der Westparkstraße gewährleistet eine gemäß § 17 BauNVO höchstmögliche Ausnutzung eine lärmabschirmende Wirkung gegenüber den rückwärtig schützenswerten Wohnnutzungen. Die Gebäudehöhe wird zudem über die Festsetzung einer maximalen Gebäudeoberkante bezogen auf Normalhöhennull definiert und orientiert sich an der umliegenden drei- bis viergeschossigen Bestandsbebauung entlang der Westparkstraße. Sie wird aufbauend auf einer noch erforderlichen Vermessung des Plangebietes festgesetzt.

Die Baugrenze wird so festgesetzt, dass eine zusammenhängende überbaubare Fläche entsteht. Zudem wird die Baugrenze straßenseitig gegenüber der Yayla-Arena so angeordnet, dass eine Freifläche zwischen der Eishalle und der südlich angrenzenden Bebauung entsteht. Hochbauliche Nebenanlagen gemäß § 12 und § 14 BauNVO werden nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sein, um die Grünflächen zwischen den Gebäuden freizuhalten.

Planungsrechtliche Situation

Das Plangebiet ist im Regionalplan Düsseldorf (RPD 2018) für die Planungsregion Düsseldorf als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld 2015 stellt die Flächen östlich der de-Greiff-Straße, zwischen Westparkstraße und Mengelbergstraße als Mischgebiet dar. Das Gelände befindet sich innerhalb des Fluchtlinienplans 160. Die Fläche ist planungsrechtlich nach § 34 (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen.
Die Flächen der Rheinlandhalle und der östlich gelegenen Werner-Rittberger-Halle sind im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsflächen - Sportstätten - dargestellt und im Bebauungsplan 356 - Raiffeisenstraße / Westparkstraße / Müller-Brüderlin-Straße / Kempener Allee - als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Eishallen festgesetzt.

Da die geplante Nutzung den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes und damit dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Absatz 2 Baugesetzbuch widerspricht, muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert und die Flächen entsprechend der vorgesehenen Entwicklung dargestellt werden.

Südlich des Eistadions setzt der Bebauungsplan 356 ein Mischgebiet und daran anschließend bis zur Canisiusstraße ein allgemeines Wohngebiet fest. Die westlich bis zur Straße Am Eisstadion vorhandene Grünfläche ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt und im Bebauungsplan 356 als Kinderspielplatz festgesetzt.


Gutachten

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind folgende Gutachten erforderlich:

  • Schallgutachten
  • Verkehrsgutachten
  • Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Landespflegerischer Begleitplan
  • Klimasimulation (Bestand - Planung)
  • Niederschlagsversickerung / Starkregen / Überflutungsnachweis
  • Bodengutachten / Versickerungsfähigkeit
  • Altlastengutachten / Sanierungskonzept und Kostenaufstellung

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

 

Nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch in der zurzeit gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Unterrichtung und Erörterung erfolgt

am Dienstag, dem 22. November 2022, um 18.00 Uhr
im Raum B 005 (Erdgeschoss) des Berufskollegs Vera Becker,
Girmesgath 131, 47803 Krefeld,

(in der Krefelder Stadtkarte)

durch sachkundige Mitarbeiter des Fachbereiches Stadt- und Verkehrsplanung.

Der vorgenannte Veranstaltungsort ist durch die Buslinie 057 (Haltestelle Girmesgath zzgl. 3 Minuten Fußweg) und die Straßenbahnlinie 044 (Haltestelle Moritzplatz zzgl. 10 Minuten Fußweg) erreichbar. Um die Benutzung eines Mund-Nasen-Schutzes wird gebeten. Am Eingang des Veranstaltungsraumes werden Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.

An der Veranstaltung kann jeder teilnehmen. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Äußerungen zur Planung können auch nach dem vorgenannten Anhörungstermin innerhalb einer Woche beim Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Parkstraße 10, 47829 Krefeld, vorgebracht werden. Auch hierbei kann die Planung mit sachkundigen Mitarbeitern des Fachbereiches erörtert werden. Um telefonische Terminabstimmung wird gebeten.

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bahnhof), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bahnhof) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.

Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld", welches im Download-Bereich zur Verfügung steht.

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) 22.11.2022 - 22.11.2022
BauleitplanverfahrenFlächennutzungsplan (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) 22.11.2022 - 22.11.2022
OrtsteileStadtbezirk West
LageKrefeld-West

Kontakt

Claudia Mojsisch

Telefon: 0 21 51 / 86-3733

E-Mail: claudia.mojsisch@krefeld.de

Zimmer 325

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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