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Bebauungsplan Nr. 847 – Parkstraße / Rather Straße / Bruchweg –; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan 847 in der Stadtkarte

Plangebiet

Plangebiet des Bebauungsplanes 847

Das Plangebiet des Bebauungsplanes 847 liegt im Stadtbezirk Krefeld-Uerdingen, östlich der A57 und nördlich des Charlotterings. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 21 ha und wird im Norden durch die Rather Straße, im Osten durch die Parkstraße,im Süden durch den Charlottering und im Westen durch den Bruchweg und den Aubruchkanal begrenzt.

Anlass und Ziele der Planung

Im Plangebiet kann entsprechend der Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld ein Gewerbegebiet entwickelt werden. Im Bebauungsplan 225 sowie seiner Änderungen werden die Flächen als „Flächen für die Landwirtschaft" festgesetzt und derzeit im Bestand auch entsprechend genutzt. Südlich befindet sich ein Gärtnereibetrieb, die restlichen Flächen sind Acker- oder Wiesenflächen.

Da in Krefeld ein Bedarf an weiteren Gewerbeflächen besteht, soll die Fläche in Zukunft einer neuen Nutzung zugeführt werden. Geplant ist ein Gewerbestandort, der durch unterschiedliche Grundstücksgrößen eine Mischung verschiedener Gewerbebetriebe und -arten, im Wesentlichen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), erlaubt. Durch die Lage an der A 57 sowie die direkt an das Plangebiet angrenzende Auffahrt vom Charlottering ist das Plangebiet optimal an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden, gleichzeitig besteht eine gute Erreichbarkeit aus der Krefelder Innenstadt und den umliegenden Orten.

Folgende städtebauliche Zielsetzungen sollen durch den Bebauungsplan 847 verfolgt werden:

  • die planungsrechtliche Entwicklung von attraktiven Ansiedlungsflächen für neue Gewerbestandorte,
  • die Erschließung von zukunftsorientierten Gewerbeflächen für eine mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur,
  • die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und
  • die vorrangige Bewältigung der Eingriffsregelung im Rahmen eines produktionsintegrierten Ausgleichs.

 

Städtebauliches Konzept

Erschließungskonzept zum Bebauungsplan 847

Erschließung

Das Konzept sieht eine Erschließung des Gewerbegebietes von der Rather Straße westlich des Bruchweges und von der Parkstraße auf Höhe der Zufahrt zum östlich liegenden Großhandel vor. Innerhalb des Gebietes können alle Grundstücke durch zwei Ringerschließungen angebunden wer-den, so dass keine Wendeanlagen notwendig werden. Die Verkehrsflächen werden mit einer Breite von 14,00 m geplant, so dass neben ausreichend breiten Straßenflächen für PKW- und Lieferverkehre auch ausreichend Platz für Radwege und beidseitige Gehwege besteht.

Die im Flächennutzungsplan vorgesehene Radanbindung in Richtung Elfrather See wird in der Planung berücksichtigt. Der Bruchweg wird dazu in einer Breite von 7,50 m als Geh- und Radweg festgesetzt und beidseitig durch großzügige Grünstreifen von den angrenzenden Gewerbegrundstücken getrennt.

An zentralen Stellen im Plangebiet sollen Mobilitätsangebote wie Sharingstationen für PKW und Fahrräder sowie Ladestationen für Elektroautos und Pedelecs vorgesehen werden. Zusätzlich soll zur besseren Erreichbarkeit des Plangebietes mindestens eine ÖPNV-Anbindung in das Plangebiet gelegt werden.

Auf einer Teilfläche im Nordosten des Plangebietes befindet sich eine ehemalige Kiesabbaugrube, die mit Schutt aus der Nachkriegszeit verfüllt wurde und im Altlastenkataster verzeichnet ist. Ob eine Überbauung der Fläche möglich ist, muss im weiteren Verfahren geprüft werden. Alternativ könnte die Fläche als zentrale Stellplatzanlage zur Reduzierung der Stellplatzflächen auf den Grundstücken bzw. als Mobility-Hub mit verschiedenen Mobilitätsangeboten genutzt werden.

Das Konzept sieht insgesamt ca. 135.000 nutzbare Gewerbeflächen vor, dies entspricht ca. 64 % des Gesamtgebietes. Der Anteil der Verkehrsflächen liegt mit ca. 20.000 bei knapp 10 %. Vorgesehen sind Grundstücksgrößen zwischen 1.000 bis 12.000 , um einen heterogenen Nut-zungsmix unterschiedlicher Gewerbenutzungen aus dem KMU-Bereich zu ermöglichen. Ziel ist eine flexible Aufteilung der Baufelder, um den späteren Nutzern einen gewissen Spielraum zu lassen und auch in Zukunft auf sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen reagieren zu können. Das Erschließungskonzept zeigt eine beispielhafte Gliederung der Grundstücksflächen.

Grün- und Freiraum

Ziel der Planung ist eine Anpassung des Gewerbegebietes an die Folgen des Klimawandels. Die Inanspruchnahme von bisher unversiegeltem Gelände soll mit möglichst klima- und ressourcen-schonenden Maßnahmen verbunden werden, mit dem Ziel, durch die Gestaltung und Begrünung des Plangebietes eine Begrenzung der Versiegelung und eine Erhöhung des Begrünungsanteils zu schaffen und dabei eine Förderung der Ansiedlung heimischer Arten und die Schaffung von Räu-men mit hoher Aufenthaltsqualität zu erreichen. Außerdem sollen durch die geplante Bebauung Auswirkungen auf die Kaltluftentstehung und Kaltluftbahnen reduziert bzw. vermieden werden. Darüber hinaus sollen Aufheizeffekte im Plangebiet vermieden werden. Über den Bebauungsplan sollen dazu verschiedene Maßnahmen gesichert werden.


Entwässerung

Im Rahmen der Gewerbegebietsentwicklung soll ein Entwässerungskonzept zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswassererarbeitet werden. Ziel der Planung ist die Umsetzung von Elementen der „Schwammstadt", die Anlage von Wasserflächen zurRückhaltung und Kühlung sowie die Sicherung von Gebäuden vor Starkregenereignissen.

Energie

Für das Plangebiet soll ein gesamtheitliches Energiekonzept erarbeitet werden, mit dem Ziel die Energieversorgung im Gebiet zu optimieren, alternative Energien zu fördern, technische Einsparpotenziale in der Hochbauplanung zu nutzen und den Energiebedarf insbesondere im öffentlichen Raum zu reduzieren. Dabei sollen insbesondere auch Synergieeffekte mit der nahegelegenen
Müllverbrennungsanlage geprüft werden.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in der zurzeit gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Unterrichtung und Erörterung erfolgt in der Zeit

vom 16. Januar 2022 bis einschließlich 27. Januar 2022

montag- bis freitagvormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montag- bis mittwochnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

beim
Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10

in der Stadtkarte

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch den Regionalexpress RE 42 und die Regionalbahnen RB 33 / 35 (Haltestelle Krefeld-Uerdingen Bf), die Straßenbahnlinie 043 und die Buslinien 054, 058, 831, 927 und 941 (Haltestelle Uerdingen Bf) sowie die Buslinien 058 und 059 (Haltestelle Querstraße) erreichbar.

Äußerungen zur Planung können auch nach dem vorgenannten Anhörungszeitraum innerhalb einer Woche beim Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Parkstraße 10, 47829 Krefeld, vorgebracht werden.

Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) 16.01.2023 - 27.01.2023
OrtsteileStadtbezirk Uerdingen
LageKrefeld-Uerdingen

Kontakt

Andrea Buschmann

Telefon: 0 21 51 / 86-3749

E-Mail: andrea.buschmann@krefeld.de

Zimmer 280

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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