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Vorhabenbezogener Bebauungsplan 844 (V); Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 844 (V) in der Stadtkarte

Plangebiet

Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 844 (V)

Das ca. 8.017 Bebauungsplangebiet wird südlich begrenzt durch die Bebauung entlang der Hardenbergstraße, westlich durch die Dießemer Straße, nördlich durch die Bebauung entlang der Blücherstraße und östlich grenzt es an die Viktoriastraße. Die Grundstücksfläche der ehemaligen Papierfabrik Behn ist fast vollständig zwischen der Viktoriastraße und der Dießemer Straße mit ein- bis zweigeschossigen Hallen überbaut. Parallel zur Dießemer Straße und zur Viktoriastraße ist die Bebauung dreigeschossig, und die dazwischenliegenden Hallen schließen unmittelbar an die Bestandsbebauung an.

Anlass und Ziele der Planung

Die Flächen der ehemaligen Papierfabrik liegen schon seit Jahren brach. Nur Gebäudeteile an der Viktoriastraße, die sich auch im Eigentum der Wohnstätte Krefeld befinden, werden noch gewerblich genutzt. Die Wohnstätte Krefeld hat daher einen städtebaulichen Wettbewerb für die Flächen der ehemaligen Papierfabrik durchführen lassen. Ziel des Wettbewerbes war es, ein lebendiges Stadtquartier zu entwickeln, das unterschiedliche Wohnformen zulässt, eine Nutzungsmischung aus Dienstleistung und Wohnungsbau fördert und eine hohe Wohnqualität für die Bewohner und Bewohnerinnen bietet. In seiner Sitzung am 26.08.2021 kürte das Preisgericht den Siegerentwurf. Die neue Blockrandbebauung fügt sich sensibel in den Bestand ein, schafft adäquate Übergänge und schafft in angemessener Weise gute Verknüpfungen zum Umfeld. Insgesamt entsteht eine sehr große begrünte Innenfläche mit hoher Aufenthaltsqualität.

Mit dem Wunsch der Wohnstätte Krefeld, diese Flächen künftig als Wohnquartier zu nutzen, zeichnet sich für die Brachfläche eine städtebauliche Perspektive auf, die es notwendig macht, die Neuordnung dieser Flächen bauleitplanerisch zu steuern. Damit eine Folgenutzung der Flächen im Plangebietsbereich möglich wird, ist die Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen.

Ziel des Bebauungsplanes 844 (V) ist es,

  • im Sinne der behutsamen Innenentwicklung, die Flächen der ehemaligen Papierfabrik Behn planerisch zu steuern,
  • die planungsrechtliche Zulässigkeit der Folgenutzung und der Umsetzung des Siegerentwurfes des Wettbewerbes herbeizuführen,
  • ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung festzusetzen.

Der Vorhabenträger hat am 02.11.2021 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch beantragt, mit der Zielsetzung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der Flächen der ehemaligen Papierfabrik Behn zu einem neuen Wohnquartier zu schaffen.

Bebauungs- und Nutzungskonzept

Siegerentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 844 (V)

Das Preisgericht entschied sich für diesen Siegerentwurf, da die Arbeit durch eine sehr klare und durchdachte Grundstruktur besticht, bei der vor allem die Innenbereiche aufgewertet werden. Insgesamt stellt der städtebauliche Entwurf eine qualitätsvolle, gute und angemessene Lösung der Wettbewerbsaufgabe dar, die eine große Strahlkraft auch für das Umfeld erwarten lässt.


Städtebauliche Qualität

Die neue Blockrandbebauung fügt sich sensibel in den Bestand ein, schafft adäquate Übergänge und schafft in angemessener Weise gute Verknüpfungen zum Umfeld. Durch die Schließung des Blockrandes und den Anschluss der Brandwände an die vorhandenen Bautiefen soll eine Betonung der vertikalen Hauptgliederung geschaffen werden. Die Gebäudehöhen des Blockrandes beziehen sich auf die Bestandsgebäude. Zudem wurden die notwendigen Anbautiefen berücksichtigt. Entlang der Dießemer Straße entsteht ein L-förmiger neuer Baukörper, entlang der Viktoriastraße ein U-förmiger Anbau. Beide Gebäudekörper sind mit vier Vollgeschossen und Mansardendächern mit Begrünung ausgestattet. Im Übergang zum Hofbereich reduzieren sich die Bauhöhen auf maximal zwei bis drei Vollgeschosse inklusive Dach. Die gegliederte Fassadengestaltung der Straßenfronten repräsentiert eine wertige und abwechslungsreiche Interpretation der industriellen Vergangenheit und führt diese in eine wertige und wohnliche Zukunftsrepräsentanz.

Die Baufelder im Innenbereich werden nordwestlich sowie südöstlich an den Rändern platziert. Die Hofbebauung soll mit geringer Bauhöhe und großen Bauabständen die notwendige Offenheit und geringe Dichte des Hofes realisieren und die vorhandenen Bestandshöhen beachten. Die Gebäude im Hof erhalten Dachformen, die in ihrer Gliederung an die gewerbliche Zeit erinnert. Somit weisen die neu geplanten Stadthäuser zwei bis drei Vollgeschosse mit Pultdach bzw. sogenannte Sheddächer auf. Die Materialien sind, wie in der Umgebung, mit dem Schwerpunkt Backstein gewählt. Im Nordwesten wird die neue Bebauung an die Baugrenze gelegt. Hier entsteht eine sinnvolle Nutzung des Gebäudes durch die Räume der Lebenshilfe.

Durch die in die Tiefe des Blockes gezogenen Gebäudeteile ergeben sich gegliederte Hofzonen. Der Innenhofbereich stellt eine öffentliche grüne Grünfläche dar. Er wird zu einem Garten mit vielen unterschiedlichen Aufenthalts- und Aktivitätsmöglichkeiten (z. B. Ruhezonen, Kleinkinderspiel, Urban Gardening). Ebenfalls sieht der städtebauliche Entwurf halböffentliche und private Freibereiche wie beispielsweise Gartenparzellen oder einen gemeinschaftlichen Dachgarten vor.
Die städtebauliche Planung sieht eine Durchwegung des Blockinneren sowohl von der Viktoriastraße als auch der Dießemer Straße vor, ist allerdings so konzipiert, dass Durchgangsverkehr durch das neue Wohnquartier vermieden wird. Der Notverkehr wurde berücksichtigt, indem eine Durchfahrtshöhe von 2,80 m an der Dießemer Straße vorgesehen ist. Es ist vorgesehen, dass die notwendigen (Besucher-) Stellplätze in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die Zufahrt soll über die Viktoriastraße und die Ausfahrt über die Dießemer Straße angebunden werden. Der vorgegebene Stellplatzschlüssel ist mit 74 Stellplätzen für 71 Wohneinheiten eingehalten worden. Es ist geplant, dass die Neubauten direkt an die Tiefgarage angebunden werden. Zudem soll es einen separaten Zugang über den Innenhof geben. Zudem ist vorgesehen, dass im neuen Wohnquartier Stellplätze für Fahrräder, Lastenfahrräder, E-Bike-Ladestationen in der Tiefgarage sowie Fahrradboxen, welche zentral über den Innenhof erreicht werden, entstehen.


Gestaltungsqualität und funktionale Qualität des Baukörpers

Der Siegerentwurf sieht vor, dass eine sehr große begrünte Innenfläche mit hoher Aufenthaltsqualität entsteht. Im Südosten entsteht ein grüner Puffer, so dass die Hinterhofsichtachsen zu den Bestandsgebäuden unterbrochen werden. Die vorgesehenen Flachdachbereiche innerhalb des Blockrandes erhalten eine intensive Begrünung (mit Kleinbäumen kombinierte Begrünung). Diese Begrünung soll ebenfalls als Abgrenzung zum Bestand dienen. Zudem sieht das Konzept vor, dass eine Fassadenbegrünung stattfindet. Unter Anderem ermöglicht der Vorschlag des Urban Gardening die spezifische Nutzung durch die Bewohnerinnen und Bewohner, wodurch ein identifikationsstiftender Umgang mit den Flächen erreicht werden soll. Die Sheddach-Konzeption ermöglicht geschickt eine Nutzung von begrünten Freiflächen - allerdings nur, solange die Begehbarkeit gegeben ist. Zudem ist im nordöstlichen Hinterhof ein Kinderspielplatz vorgesehen.

Die zunächst ungewöhnliche ringartige Führung der Tiefgarage schafft die Möglichkeit im Inneren der Freifläche auch großkronige, tief wurzelnde Bäume zu pflanzen. Für die Umsetzung der Tiefgarage ist eine Aufbauhöhe von 0,8 m für eine mögliche Bepflanzung und Versickerung vorgesehen.

Der Siegerentwurf sieht eine Mischung von gefördertem und freifinanziertem Wohnraum vor. Der Wohnraum westlich an der Dießemer Straße sowie die Hälfte der Stadthäuser sind gefördert; der freifinanzierte Wohnraum befindet sich am Blockrand an der Viktoriastraße sowie in der anderen Hälfte der Stadthäuser.

Zudem weist das Konzept eine Mischung unterschiedlicher Wohnungsgrößen (z. B. Seniorinnen und Senioren / Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, Familien) auf. Es findet ebenfalls eine Integration von Personen mit besonderem Wohnbedarf mit anderen Wohnformen im Quartier statt. Die Räume der Lebenshilfe liegen im Blockinneren in der nördlichen Grenzbebauung. Für die Lebenshilfe sind Einzelapartments, Wohngemeinschaften und Gemeinschaftsbereiche vorgesehen. Die Großtagespflege ist über den Hofeingang an der Viktoriastraße zu erreichen. Es wurde ein Raumbedarf von 6 Grundfläche pro Kind angesetzt sowie zwei Spielräume und mindestens ein Schlafraum. Geplant ist ebenfalls eine Anbindung an die Lebenshilfe und eine Loggia.

Eine Anbindung der Wohnungen im Erdgeschoss der Stadthäuser findet über den direkten Zugang zu den Freiräumen ohne Einfriedung statt. Somit entstehen private Grünflächen. Zudem besitzen die Wohneinheiten im Blockrand Gartenparzellen und Loggien sowie Balkone, Dachterrassen und Loggien im Obergeschoss. Zweite Rettungswege werden im Erdgeschoss direkt über einen unmittelbaren Ausgang ins Freie (Türen / Fenster) und im Regelgeschoss über das Treppenhaus, Fenster und Loggien sichergestellt. Die maximale Rettungsweglänge beträgt dabei 20,40 m im Regelgeschoss. Der Siegerentwurf sieht ebenfalls barrierefreie Freiflächen vor. Innerhalb der Wohneinheiten in den Stadthäusern ist keine Barrierefreiheit vorgesehen.


Da in der Zwischenzeit ein erhöhter Bedarf einer Kindertagesstätte innerhalb des Plangebietes gemeldet wurde, ist der Siegerentwurf durch eine Kita und zwei weitere Grundstücke ergänzt worden.

Neues städtebauliches Konzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 844 (V)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Unterrichtung und Erörterung erfolgt in der Zeit

vom 25. April 2022 bis einschließlich 6. Mai 2022

montag- bis freitagvormittags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr,
montag- bis mittwochnachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstagnachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr.

beim
Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10
47829 Krefeld

in der Stadtkarte

Der Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung ist durch
die Straßenbahnlinie 043,
die Buslinien 058 und 927 sowie
die Regionalbahnen RE 42 und RB 33/35 - Haltestelle Uerdingen Bahnhof-
erreichbar.

Innerhalb des Verwaltungsgebäudes besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (mindestens medizinische Maske (sogenannte OP-Maske)).

Äußerungen zur Planung können auch nach dem vorgenannten Anhörungszeitraum innerhalb einer Woche beim Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung vorgebracht werden.

Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte gleichlautende Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Bauleitplanverfahren der Stadt Krefeld".

 

Übersicht über das Bauleitplanverfahren
TerminVerfahrensschritt
10.02.2022Einleitender Beschluss

25.04.2022 bis
06.05.2022

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch
 Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
 Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt
gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
 Durchführung der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
 Beteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch
 Satzungsbeschluss
gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch
 Bekanntmachung im Amtsblatt
gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch
= Verfahrensende und Rechtskraft


Details zu diesem Bauleitplanverfahren

BauleitplanverfahrenBebauungsplan (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) 25.04.2022 - 06.05.2022
OrtsteileStadtbezirk Mitte
LageKrefeld-Mitte

Kontakt

Silvana Krauthoff

Telefon: 0 21 51 / 86-3748

E-Mail: silvana.krauthoff@krefeld.de

Zimmer 326

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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