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Landtagswahl 2022

Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen

Landtagswahl

Am 15. Mai 2022 wird der 18. Landtag von Nordrhein-Westfalen gewählt.

Nordrhein-Westfalen ist in 128 Landtagswahlkreise eingeteilt. Auf die Stadt Krefeld entfallen die Landtagswahlkreise 48 Krefeld I - Viersen III und der Wahlkreis 49 Krefeld II.

Der Wahlkreis 48 Krefeld I - Viersen III umfasst das Gebiet der Krefelder Stadtbezirke 1 West, 5 Süd, 6 Fischeln, 7 Oppum - Linn sowie das Gebiet der Stadt Tönisvorst.

Der Wahlkreis 49 Krefeld II umfasst das Gebiet der Stadtbezirke 2 Nord, 3 Hüls, 4 Mitte, 8 Ost und 9 Uerdingen.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz ist;
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat;
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung; bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält;
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wahlberechtigt sind rund 159 000 Krefelderinnen und Krefelder.

Wahlsystem

Das Wahlsystem bei der Landtagswahl ist ein Verbundsystem von Mehrheits- und Verhältniswahl.

Die Wählerinnen und Wähler haben deshalb zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl einer bzw. eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei.

Mit der Erststimme werden die Abgeordneten des Landtages direkt in den 128 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt.

Mit der Zweitstimme werden die weiteren Angeordneten nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten der Parteien gewählt.

Erhält eine Partei in den Wahlkreisen mehr Sitze, als ihr nach der Stimmenzahl zustehen, so wird die Gesamtzahl der Sitze erhöht.
Bei der Berechnung der Sitzverteilung wird von 181 Sitzen insgesamt ausgegangen.
Die Mandate der übrigen Parteien werden in der Relation des Wahlergebnisses aufgestockt, wobei die Gesamtzahl der Mandate ungerade bleiben muss.

Kreiswahlvorschläge

Bis zum 17. März 2022 können Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahlkreise 48 und 49 beim Kreiswahlleiter eingereicht werden.

Die Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen ist im Amtsblatt 42 | 21 vom 21. Oktober 2021 veröffentlicht. Die Bekanntmachung können Sie über den Link in der Download-Box öffnen.
Erforderliche Antragsvordrucke stehen ebenfalls im Downloadbereich zur Verfügung.

Wesentliche Rechtsgrundlagen
  • die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen (LV NRW)
  • das Landeswahlgesetz (LWahlG)
  • die Landeswahlordnung (LWahlO)
  • das Abgeordnetengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (AbgG NRW)
  • das Wahlprüfungsgesetz NRW
  • das Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
  • Strafgesetzbuch
  • Bundesmeldegesetz

Im Hinblick auf die aktuelle Corona-Situation wird auf die COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung des Ministeriums des Innern des Landes NRW vom 26. November 2021 verwiesen.