Mobilität & Reisen

Abgeschleppte Fahrzeuge: Antrag auf Herausgabe

Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt hatten, gibt es zwei Möglichkeiten: Es wurde gestohlen oder abgeschleppt. Da Sie nicht wissen, welcher dieser beiden Fälle vorliegt, sollten Sie sich zunächst bei der in Ihrer Kommune zuständigen Stelle erkundigen. Dies ist die Polizei oder die zuständige Ordnungsbehörde. Dort erhalten Sie dann die Auskunft, ob Ihr Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt wurde.

Ist dies der Fall, erfahren Sie auch gleich, durch welchen Abschleppdienst Ihr Auto abgeschleppt wurde und wo es sich jetzt befindet.

Die Höhe der Kosten für einen Abschleppvorgang berechnet sich

  • nach der Fahrzeugart (zum Beispiel PKW, LKW, Bus), dem Zeitpunkt des Abschleppens und der Dauer, in der das Fahrzeug bei dem Abschleppunternehmen steht = Abschleppkosten
  • nach dem Aufwand für den Einsatz des Personals und der Sachmittel des Ordnungs- und Verkehrsdienstes = Verwaltungsgebühren

Das falsche Parken stellt darüber hinaus in der Regel auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Art wird Ihnen das in einer Verwarnung oder Anzeige mitgeteilt und ein Verwarngeld oder eine Geldbuße festgesetzt. Die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes hängt vom Parkverstoß ab.

Es fallen auch dann Kosten an, wenn das Abschleppunternehmen beauftragt worden ist, Sie aber Ihr Fahrzeug vor dem Eintreffen des Abschleppwagens weggesetzt haben. Dann wird zwar der Abschleppauftrag nicht mehr ausgeführt, die Leerfahrt des Abschleppwagens muss aber bezahlt werden.

Nach Zahlung der Abschleppkosten und eventueller weiterer Gebühren kann das Fahrzeug in der Regel wieder herausgeben werden. Informationen dazu erteilt die zuständige Ordnungsbehörde beziehungsweise die Polizei.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Fahrzeugpapiere
  • Fahrzeugschlüssel
  • Eventuell Vollmacht des Fahrzeughalters

Gebührenrahmen

  • Verwaltungsgebühr bei zugelassenen Kraftfahrzeug, wenn Kosten der Abschleppmaßnahme vor Ort beglichen werden: 30,00 €
  • Ansonsten je nach Aufwand erhöhte Gebühren: 0,00 € bis 180,00 €
  • Verwaltungsgebühr bei nicht zugelassenen Kraftfahrzeug, wenn Kosten der Abschleppmaßnahme vor Ort beglichen werden: 75,00 €
  • Ansonsten je nach Aufwand erhöhte Gebühren: 0,00 € bis 600,00 €
  • Zuzüglich Abschleppkosten je nach Leistung gemäß Abschlepp- und Sicherstellungsvertrag mit dem Abschleppunternehmen: 180,00 €
  • Standgebühr pro Tag: 7,00 € bis 10,00 €

Fristen

Keine Fristen, jedoch Standgebühren pro Tag und Androhung der Verwertung.

Besonderheiten

Die Auslösung des Fahrzeuges muss vor Ort erfolgen! Die Herausgabe des Fahrzeuges erfolgt auf dem Sicherstellungsgelände des Abschleppunternehmens.

Prozess

Für die Herausgabe des Kraftfahrzeuges nehmen Sie bitte während der üblichen Dienstzeiten beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung unter der Rufnummer 0 21 51 / 86-2301 oder -2378 Kontakt auf.

Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die Leitstelle der Polizei Krefeld unter der Rufnummer 0 21 51 / 63 4-0.


Verantwortlichkeit

Sicherheit & Ordnung 0 21 51 / 86-2201
FB32@krefeld.de

Elbestraße 7, 47800 Krefeld

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