Familie & Kind

Ahnenforschung

Familienforschung kann nur in der eigenen Linie betrieben werden. Sollten Urkunden zu noch lebenden Personen benötigt werden, so ist deren schriftliches Einverständnis erforderlich.

Gebührenrahmen

  • Ausstellung einer Urkunde: 12,00 €
  • Suchgebühr (je nach Aufwand): 17,00 € bis 66,00 €

Weiterführende Informationen

Es gelten folgende Aufbewahrungsfristen:

  • Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
  • Geburtenregister: 110 Jahre
  • Sterberegister: 30 Jahre

In Nordrhein-Westfalen sind die kommunalen Archive für die Archivierung dieser Bücher zuständig. In Krefeld ist dies das Stadtarchiv. Wenn Sie also Anfragen haben, welche die vorgenannten Zeiträume betreffen, müssen Sie sich an das Stadtarchiv wenden.

Anfragen zu Urkunden, die bereits aufgrund der oben genannten Fristen archiviert wurden stellen Sie bitte direkt an das Stadtarchiv per E-Mail stadtarchiv@krefeld.de.


Verantwortlichkeit

310 - Standesamt Krefeld 0 21 51 / 86-2350
standesamt@krefeld.de

Hilfe

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Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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