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Familienforschung kann nur in der eigenen Linie betrieben werden. Sollten Urkunden zu noch lebenden Personen benötigt werden, so ist deren schriftliches Einverständnis erforderlich.

Es gelten folgende Fristen:
  • Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
  • Geburtenregister: 110 Jahre
  • Sterberegister: 30 Jahre

In Nordrhein-Westfalen sind die kommunalen Archive für die Archivierung dieser Bücher zuständig. In Krefeld ist dies das Stadtarchiv. Wenn Sie also Anfragen haben, welche die vorgenannten Zeiträume betreffen, müssen Sie sich an das Stadtarchiv wenden.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Ahnenforschung

Zuletzt geändert: 06.09.2023 00:23:50 CEDT

Familienforschung kann nur in der eigenen Linie betrieben werden. Sollten Urkunden zu noch lebenden Personen benötigt werden, so ist deren schriftliches Einverständnis erforderlich.

Es gelten folgende Fristen:
  • Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
  • Geburtenregister: 110 Jahre
  • Sterberegister: 30 Jahre

In Nordrhein-Westfalen sind die kommunalen Archive für die Archivierung dieser Bücher zuständig. In Krefeld ist dies das Stadtarchiv. Wenn Sie also Anfragen haben, welche die vorgenannten Zeiträume betreffen, müssen Sie sich an das Stadtarchiv wenden.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten:

Ausschließlich nach Terminvereinbarung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: standesamt@krefeld.de

Gebühren

  • Ausstellung einer Urkunde 12,00 Euro
  • Suchgebühr (je nach Aufwand) 17,00 bis 66,00 Euro

Kontakt

Martina Erdmann

Telefon: 0 21 51 / 86-2361

E-Mail: martina.erdmann@krefeld.de

Zimmer 13

Standesamt Krefeld

Telefon: 0 21 51 / 86-2350

E-Mail: standesamt@krefeld.de

Stadtarchiv

Anfragen zu Urkunden die bereits aufgrund der o. g. Fristen archiviert wurden

Telefon: 0 21 51 / 86-2701

E-Mail: stadtarchiv@krefeld.de

Anschrift

Standesamt Krefeld

Rheinstraße 138

47798 Krefeld