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Altlastenauskünfte
Zuletzt geändert: 16.11.2022 18:43:59 CET
Auskunft aus dem Kataster der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten in Krefeld
Informationen zur Dienstleistung
Der Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz führt ein Kataster der Altlastverdachtsflächen und Altlasten in Krefeld. In diesem Kataster sind alle vorliegenden Daten und Erkenntnisse über altlastverdächtige Grundstücke registriert. In der Stadt Krefeld sind aufgrund ihrer industriellen Vergangenheit viele Grundstücke mit Altlasten belastet. Seit 1988 werden systematisch Informationen über die Vornutzung von Grundstücken im gesamten Stadtgebiet gesammelt und aufbereitet. Ausgewertet wurden (historische) Karten - und Luftbilder sowie Gewerbedateien und Adressbücher. In Einzelfällen wurden Bauakten hinzugezogen.
Die Informationen im Altlastenkataster werden fortlaufend aktualisiert.
Besonders zu empfehlen ist die Altlastenauskunft bei Bauvorhaben und im Zuge von Grundstückskaufverhandlungen, da Altlasten einen großen Einfluss auf den Wert und die Nutzung von Grundstücken haben können. So kann die Entsorgung von belastetem Aushubmaterial erhebliche Mehrkosten verursachen. Allerdings müssen Altlasten keine Einschränkung für Ihr Bauvorhaben bedeuten. Eine rechtzeitige Berücksichtigung der Altlastenthematik schon in der ersten Planungsphase, ermöglicht in den meisten Fällen eine Realisierung Ihres Vorhabens.
Nach § 3 Umweltinformationsgesetz hat jeder das Recht, Daten, Tatsachen oder Erkenntnisse über Altablagerungen und Altstandorte zu erhalten. Ausnahmen davon sind unter anderem gegeben, wenn es sich bei den Informationen um schutzwürdige persönliche Daten oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt. Die Behörde muss dann im Einzelfall prüfen, ob entsprechende Daten weitergegeben werden dürfen.
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus unserem Altlastenkataster. Die dort enthaltenen Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft worden und entsprechen dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse. Es wird keine Gewähr für die Aktualität der Information und die Vollständigkeit der Unterlagen übernommen.
Rechtliche Grundlagen
- § 10 Abs. 3 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG)
- § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW)
Unterlagen
Die Informationen aus dem Altlastenkataster unterliegen im Einzelfall dem Datenschutz. Eine Freigabe der Informationen muss daher bei jeder Anfrage geprüft werden. Liegt eine Einwilligung der Eigentümerin oder des Eigentümers vor, kann die Auskunft in der Regel kurzfristig erteilt werden. Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer des angefragten Grundstückes, so teilen Sie das in der Anfrage bitte mit. In andern Fällen holen Sie bitte eine Vollmacht des Eigentümers oder der Eigentümerin ein.
Formen der Antragstellung
Ein Online-Formular steht unten auf dieser Seite als Formularassistent zur Verfügung.
Gebühren
Die Altlastauskunft ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Bearbeitungsaufwand. Für eine Auskunft aus den Daten der Routineerhebung, das heißt detaillierte Untersuchungen liegen nicht vor, werden Gebühren in Höhe von 42,00 Euro erhoben.
Liegen für das Grundstück differenzierte Untersuchungen vor, beträgt die Gebühr bis zu 500,00 Euro.
Bearbeitungszeit
3 Wochen
Hinweise
Bitte füllen Sie das Onlineformular vollständig aus. Die Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück erlauben eine eindeutige Identifizierung des Grundstückes. Diese Angaben können Sie dem Grundbuch entnehmen. Ungenaue Grundstücksangaben oder die fehlende Einverständniserklärung führen zu einem höheren Bearbeitungsaufwand.
Leikanummer
99020001000000, 99020001023000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Uerdinger Str. 202
47799 Krefeld