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Vermessungen - Amtlicher Lageplan - Beantragung
Zuletzt geändert: 28.09.2023 13:35:32 CEDT
Die Abteilung Vermessungen erstellt den Amtlichen Lageplan gemäß Verordnung über bautechnische Prüfungen zu Ihrem Baugrundstück auf Grundlage des Liegenschaftskatasters mit dessen rechtmäßigen Grundstücksgrenzen und der örtlich bereits vorhandenen Bebauung.
Der Amtliche Lageplan gibt Ihnen als Bauherrin oder Bauherrn Sicherheit für die Planung und bietet Nachbarn baurechtlichen Schutz vor unzulässigen Bebauungen. Weitere wichtige Angaben wie zum Beispiel die aktuelle Topographie des Baugrundstücks, Art und Maß von baulichen Nutzungen, Abstandsflächen und Baulasten werden zusammen mit dem geplanten Bauprojekt im Lageplan dargestellt.
Weitere Informationen
Amtliche Lagepläne sind hoheitliche Vermessungen und dürfen nur von Katasterbehörden (wie dem Fachbereich Vermessung, Kataster und Liegenschaften der Stadt Krefeld), öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und einigen anderen behördlichen Vermessungsstellen ausgeführt werden.
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
Unterlagen
Angaben zum Antragsgrundstück:
- Lagebezeichnung (Straße, Hausnummer),
- Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstück) oder
- Grundbuchbezeichnung (Grundbuchbezirk und Blattnummer)
Zum späteren Zeitpunkt benötigen wir Daten von Ihrem geplanten Bauvorhaben. Umfang und Zweck des amtlichen Lageplans werden in einem Beratungsgespräch erörtert.
Formen der Antragstellung
- Persönlich beim Fachbereich 62 - Vermessung, Kataster und Liegenschaften, Abteilung 620, Oberschlesienstraße 16 in 47807 Krefeld
- Per E-Mail an die Adresse vermessungen@krefeld.de.
Gebühren
Die Gebühr für einen amtlichen Lageplan wird nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) und deren Kostentarif (Anlage 1 - VermWertKostT) erhoben.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit für die Erstellung eines amtlichen Lageplans kann aufgrund von behördlichen Genehmigungen bis zu mehreren Monaten dauern.
Hinweise
Bei der Gebührenermittlung für einen amtlichen Lageplan werden verschieden Faktoren berücksichtigt. Hierbei setzt sich die Höhe der Gebühr unter anderem aus der Grundstücksfläche, dem Bodenrichtwert und den Normalherstellungskosten für geplante Gebäude des Baugrundstücks zusammen.
Für eine ausführliche Beratung und Prüfung von baurechtlichen und -technischen Vorgaben stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Leikanummer
99123009000000
Kontakt
Anschrift
Vermessung, Kataster und Liegenschaften
Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld