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Pflicht zur gesundheitlichen Beratung

Die gesundheitliche Beratung ist vor der Anmeldung der Tätigkeit beim Fachbereich Ordnung wahrzunehmen und erfolgt für den Bereich der Stadt Krefeld im Fachbereich Gesundheit.

Die gesundheitliche Beratung ist jährlich, für unter 21-Jährige halbjährlich, zu wiederholen. Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung muss bei der Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter mitgeführt werden. Auch die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung wird auf Wunsch auf den gewählten Alias ausgestellt.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Prostituierte - Gesundheitsberatung

Zuletzt geändert: 09.05.2023 13:08:18 CEDT

Pflicht zur gesundheitlichen Beratung

Die gesundheitliche Beratung ist vor der Anmeldung der Tätigkeit beim Fachbereich Ordnung wahrzunehmen und erfolgt für den Bereich der Stadt Krefeld im Fachbereich Gesundheit.

Die gesundheitliche Beratung ist jährlich, für unter 21-Jährige halbjährlich, zu wiederholen. Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung muss bei der Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter mitgeführt werden. Auch die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung wird auf Wunsch auf den gewählten Alias ausgestellt.

Rechtliche Grundlagen

Gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG

Hinweise

Sprechzeiten:

Montags von 10.00 bis 13.00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung, entweder telefonisch oder per E-Mail unter den unten genannten Kontaktdaten.


Leikanummer

99003005000000

Kontakt

Elena Orlov

Telefon: 0 21 51 / 86-3646

E-Mail: elena.orlov@krefeld.de

Zimmer 1.16

Anschrift

Fachbereich Gesundheit

Gartenstraße 32

47798 Krefeld