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Das Landes-Immissionsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen legt grundsätzlich fest, dass sich jeder so zu verhalten hat, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden. Eine wichtige Vorschrift im LImschG ist der Schutz der Nachtruhe. Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sind Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören können.

Das Gesetz sieht in Einzelfällen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit vor, eine Ausnahmegenehmigung, sowohl für Veranstaltungen im öffentlichen Interesse, als auch im überwiegend privaten Bereich, zu erteilen. Zu beachten ist, dass bei Veranstaltungen, egal ob öffentlich oder privat, eine Genehmigung bei Vorliegen der Voraussetzungen längstens bis 1.00 Uhr erteilt wird.

Ausnahmegenehmigung, Veranstaltungen, Antrag, LImschG, Immissionsschutzgesetz, Veranstaltung, Abendveranstaltung, Konzert, Freizeitveranstaltung, Fest, Feier, Musik, nachts, Nachtruhe, https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/ausnahmegenehmigung-veranstaltungen/Für die Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr erhoben, die sich nach Art und Umfang der Veranstaltung richtet, das heißt sie wird für den Einzelfall festgesetzt. Die erforderlichen Angaben über Ort, Art, Umfang und Zeitraum der geplanten Veranstaltung werden automatisch über den Formularassistenten abgefragt. Weitere erforderliche Unterlagen (z.B. Skizze mit Kennzeichnung der Geräuschquellen) werden ebenfalls vom Formularassistenten abgefragt und können dem Antrag digital beigefügt werden. Die Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners während der Veranstaltung mit Mobilrufnummer ist unbedingt erforderlich!
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Ausnahmegenehmigung - Tongeräte/Nachtruhe bei Veranstaltungen

Zuletzt geändert: 23.05.2023 13:45:35 CEDT

Das Landes-Immissionsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen legt grundsätzlich fest, dass sich jeder so zu verhalten hat, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden. Eine wichtige Vorschrift im LImschG ist der Schutz der Nachtruhe. Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sind Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören können.

Das Gesetz sieht in Einzelfällen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit vor, eine Ausnahmegenehmigung, sowohl für Veranstaltungen im öffentlichen Interesse, als auch im überwiegend privaten Bereich, zu erteilen. Zu beachten ist, dass bei Veranstaltungen, egal ob öffentlich oder privat, eine Genehmigung bei Vorliegen der Voraussetzungen längstens bis 1.00 Uhr erteilt wird.

Rechtliche Grundlagen

Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG)

Unterlagen

Die erforderlichen Angaben über Ort, Art, Umfang und Zeitraum der geplanten Veranstaltung werden automatisch über den Formularassistenten abgefragt. Weitere erforderliche Unterlagen (z.B. Skizze mit Kennzeichnung der Geräuschquellen) werden ebenfalls vom Formularassistenten abgefragt und können dem Antrag digital beigefügt werden.

Die Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners während der Veranstaltung mit Mobilrufnummer ist unbedingt erforderlich!

Formen der Antragstellung

Der Antrag ist bei der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Krefeld einzureichen.

Das Antragsformular für einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem LImschG für eine Veranstaltung steht weiter unten im Formularbereich als Formularassistent zur Verfügung und kann direkt am PC ausgefüllt werden. Ein elektronisch eingereichter Antrag mit Formblatt ist auch ohne Unterschrift gültig.

Gebühren

Für die Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr erhoben, die sich nach Art und Umfang der Veranstaltung richtet, das heißt sie wird für den Einzelfall festgesetzt.

Hinweise

Das Veranstaltungsmanagement der Stadt Krefeld unterstützt den Veranstalter bei der Erstellung eines Sicherheitskonzeptes und begleitetet behördenübergreifende Abstimmungen.

Dort erhalten Sie Informationen, ob noch weitere Genehmigungen für Ihre Veranstaltung erforderlich sind.

Fristen

Der Antrag ist mindestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum einzureichen.


Kontakt

Anschrift

Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz

Uerdinger Str. 202

47799 Krefeld

Formulare