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Kraftfahrzeug - Abmeldung zur Ausserbetriebsetzung
Zuletzt geändert: 25.04.2022 13:59:13 CEDT
Sie können Ihr Fahrzeug über unsere Onlinedienste ganz ohne Besuch in unserer Zulassungsstellen außer Betrieb setzen ("abmelden"). Weitere Informationen zum bundesweiten Projekt i-Kfz erhalten Sie im Linkbereich am Ende dieser Seite.
Voraussetzungen:
- Ihr Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 zugelassen worden sein. Erst ab diesem Datum werden die neuen Stempelplaketten auf das Kennzeichenschild geklebt und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgegeben, die mit den notwendigen Codes versehen sind. Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2014 zugelassen wurden, können nicht internetbasiert außer Betrieb gesetzt werden.
- Sie müssen sich mit dem neuen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren können.
- Die Gebühr muss im Vorgang mit einer ePaymentfunktion per Giropay bezahlt werden.
Online Abmeldung von Kraftfahrzeugen
Weitere Informationen
Das Kennzeichen kann auf Wunsch 1 Jahr für eine Wiederzulassung des Fahrzeuges oder 3 Monate für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges reserviert werden.
Rechtliche Grundlagen
§§ 14 und 15 g und 15 h der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- amtliche Kennzeichen
- neuer freigeschalter Personalausweis (nPA / eAT) mit zugehörigem Kartenlesegerät
Formen der Antragstellung
- Bei einer Internetbasierten Abmeldung: Ausfüllen des Online-Formulars
- Bei Vorsprache vor Ort: Unterschreiben des Antrags auf Außerbetriebsetzung
Gebühren
- 6,30 Euro Gebühr bei einer Internetbasierten Abmeldung
- 7,80 Euro Gebühr für eine Außerbetriebsetzung vor Ort
Bearbeitungszeit
- 1 Arbeitstag bei einer Internetbasierten Abmeldung
- sofort bei persönlicher Vorsprache
Hinweise
Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln). Daher ist das Publikumsaufkommen innerhalb und auch außerhalb von Gebäuden zu steuern, so dass in der Straßenverkehrsbehörde im Verwaltungsstandort Elbestraße 7, 47800 Krefeld, weiterhin Terminabsprachen erforderlich sind.
Leikanummer
99036008070002, 99036008000000
Kontakt
Wichtig: Beachten Sie bitte die aktuellen Coronahinweise!
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsstelle sind telefonisch zu den Öffnungszeiten sowie dienstags und mittwochs von 14.00 bis 15.30 Uhr zu erreichen unter: Auskunftstelefon: 0 21 51 / 86-2181 und 86-2187, Sachbearbeiter: 0 21 51 / 86-2164 bis 86-2181 und 86-2193, Telefax: 0 21 51 / 86-2195
Telefon: 0 21 51 / 86-2178
E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de
Anschrift
Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestraße 7
47800 Krefeld