Mobilität & Reisen

Parken: Halten und Parken - Ausnahmegenehmigung beantragen

Zum Halten oder Parken in bzw. zum Befahren von verkehrsbeschränkten Bereichen sowie für die Einrichtungen von mobilen Halteverboten können auf Antrag Ausnahmen genehmigt oder Anordnungen getroffen werden.

Ausnahmegenehmigungen für Sonn- und Feiertage sind nicht möglich.

Es handelt sich hierbei insbesondere um:
  • Genehmigungen für Wohnungsumzüge (mobile Halteverbotsschilder)
  • für die Anlieferung von Materialien
  • für das Befahren der Fußgängerzonen

Die Ausnahmegenehmigung ist beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu stellen. Ansprechpersonen finden Sie unten in den Kontakten. Für die notwendigen Haltverbotsschilder wenden Sie sich bitte an entsprechende Verleihfirmen für Haltverbotsschilder. Diese finden Sie im Internet.

Die Haltverbotsschilder müssen Sie vier Tage vor dem Nutzungstag aufstellen.

Für die Beschilderung ist der Antragsteller verantwortlich.

Gebührenrahmen

  • für einen Tag: 25,00 €
  • für zwei Tage: 35,00 €
  • für eine Woche: 50,00 €
  • für einen Monat: 80,00 €
  • bei Wohnungsumzügen für jede weitere Stelle: 15,00 €

Fristen

Die Bearbeitungszeit von cirka 15 Werktagen ist zu beachten.

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden.
  • Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.

Bearbeitungsdauer

  • 15 Monate (nach Eingang der vollständigen Unterlagen)

Verantwortlichkeit

Hilfe

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