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Die Stadt Krefeld unterhält beim Fachbereich 63 - Bauaufsicht ein sogenanntes Bauaktenarchiv, das in erster Linie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Erledigung dienstlicher Aufgaben zur Verfügung steht. Im Archiv werden Genehmigungsvorgänge aufbewahrt, deren Bauvorhaben entweder umgesetzt und mit positiver Fertigstellungsabnahme abgeschlossen wurden oder bei denen die genehmigten Baukörper nach Fristablauf nicht zur Ausführung gekommen sind.

Als Serviceleistung werden auch den Bürgerinnen und Bürgern bzw. Dritten auf Antrag digitale Bauaktenauszüge elektronisch zur Verfügung gestellt, sofern sie Eigentümer sind oder eine entsprechende Vollmacht vorweisen können.

Uns ist bewusst, dass Auskunftssuchende ein gesteigertes Interesse an Unterlagen zu eigenen oder zu begutachtenden Objekten haben.
Gleiches gilt für Eigentümer, die ihre Finanzierung neu aufstellen und diese Unterlagen für die Bank benötigen oder die Unterlagen als Grundlage für Änderungsgenehmigungen nutzen möchten.

Andererseits ist jeder Hauseigentümer gehalten, die Unterlagen seines Objektes/seiner Objekte selber vorzuhalten.

Die Erfahrung zeigt, dass diese Dokumente häufig im Laufe der Jahre verloren gehen bzw. der Dritt-, Viert- oder Fünftbesitzer einer Immobilie diese von seinem Vorgänger/seinen Vorgängern nicht ausgehändigt bekommen hat.

Sollten Ihnen keine Unterlagen zu dem Gebäude vorliegen und auch im Archiv der Stadt Krefeld nichts vorhanden sein, kann Ihnen die Stadt Krefeld nicht weiter behilflich sein.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Bauaktenauskunft

Zuletzt geändert: 22.09.2023 12:50:17 CEDT

Die Stadt Krefeld unterhält beim Fachbereich 63 - Bauaufsicht ein sogenanntes Bauaktenarchiv, das in erster Linie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Erledigung dienstlicher Aufgaben zur Verfügung steht. Im Archiv werden Genehmigungsvorgänge aufbewahrt, deren Bauvorhaben entweder umgesetzt und mit positiver Fertigstellungsabnahme abgeschlossen wurden oder bei denen die genehmigten Baukörper nach Fristablauf nicht zur Ausführung gekommen sind.

Als Serviceleistung werden auch den Bürgerinnen und Bürgern bzw. Dritten auf Antrag digitale Bauaktenauszüge elektronisch zur Verfügung gestellt, sofern sie Eigentümer sind oder eine entsprechende Vollmacht vorweisen können.

Uns ist bewusst, dass Auskunftssuchende ein gesteigertes Interesse an Unterlagen zu eigenen oder zu begutachtenden Objekten haben.
Gleiches gilt für Eigentümer, die ihre Finanzierung neu aufstellen und diese Unterlagen für die Bank benötigen oder die Unterlagen als Grundlage für Änderungsgenehmigungen nutzen möchten.

Andererseits ist jeder Hauseigentümer gehalten, die Unterlagen seines Objektes/seiner Objekte selber vorzuhalten.

Die Erfahrung zeigt, dass diese Dokumente häufig im Laufe der Jahre verloren gehen bzw. der Dritt-, Viert- oder Fünftbesitzer einer Immobilie diese von seinem Vorgänger/seinen Vorgängern nicht ausgehändigt bekommen hat.

Sollten Ihnen keine Unterlagen zu dem Gebäude vorliegen und auch im Archiv der Stadt Krefeld nichts vorhanden sein, kann Ihnen die Stadt Krefeld nicht weiter behilflich sein.

Rechtliche Grundlagen

Unterlagen

  • Antrag
  • Eigentumsnachweis
  • Vollmacht
  • Kostenübernahmeerklärung
  • Sachverständigenbeauftragung durch ein Gericht oder Vollmacht der Grundstückseigentümer

Formen der Antragstellung

Anträge auf Auskunft aus dem Bauaktenarchiv können Sie direkt über den Formular-Assistenten online stellen. Der Link zum Formular befindet sich unten auf dieser Seite.

Gebühren

  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung
  • Gebührensatzung

Leikanummer

99077015000000

Kontakt

FB 63 Bauaktenarchiv

Telefon: 0 21 51 / 86-3998

E-Mail: bauaktenarchiv@krefeld.de

Zimmer 011

Anschrift

Bauaufsicht

Oberschlesienstraße 16

47829 Krefeld

Formulare