Bauen & Wohnen

Baugenehmigung beantragen

Ein Baugenehmigungsverfahren ist durchzuführen, wenn Sie eine bauliche Anlage errichten, ändern oder deren Nutzung ändern wollen. Ihrem Bauantrag müssen Sie die erforderlichen Unterlagen beifügen. Welche das im Einzelnen sind, finden sie unter dem Punkt "Benötigte Unterlagen".

In diesem Verfahren wird geprüft, ob Ihr Vorhaben die relevanten öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält. Geprüft wird z.B., ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, die Abstandsflächen eingehalten werden oder der barrierefreie Zugang vorhanden ist.

Bevor Sie die Baugenehmigung nicht in den Händen halten, dürfen Sie mit den Maßnahmen nicht beginnen.

Innerhalb von drei Jahren nach Erhalt der Baugenehmigung müssen Sie mit den Bauarbeiten beginnen, sonst erlischt die Baugenehmigung. Ebenso erlischt die Baugenehmigung, wenn Sie die Bauarbeiten mehr als ein Jahr unterbrechen.

Eine Kopie, ggf. auch in elektronischer Form, der Baugenehmigungen und der Bauvorlagen müssen Sie an der Baustelle ab Baubeginn vorhalten. Das Baustellenschild mit dem roten Punkt muss an einem von außerhalb der Baustelle gut sichtbaren Ort angebracht werden.

Benötigte Unterlagen

  • Bauantrag auf dem vorgeschriebenen Formular
  • Beglaubigter Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurkarte, nicht älter als sechs Monate - nur bei Vorhaben nach den §§ 34 und 35 des Baugesetzbuches, nicht erforderlich bei Vorlage eines Amtlichen Lageplanes
  • Lageplan, Maßstab mindestens 1:500
  • Bauzeichnungen - Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Maßstab 1:100
  • Nachweis der Gebäudeklasse
  • Baubeschreibung und bei gewerblichen Betrieben eine Betriebsbeschreibung
  • Berechnung und Angaben zur Kostenermittlung
  • Bescheinigungen und Nachweise der Standsicherheit, des Wärmeschutzes, des Schallschutzes und des Brandschutzes
  • Brandschutzkonzept bei großen Sonderbauten
  • Nachweis der Bauvorlageberechtigung
  • Konzept über die Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude außer Polizei und Justiz
  • Amtlicher Lageplan, je nach Grundstücksverhältnissen
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich
  • Schallschutzgutachten
  • Befreiungs- bzw. Abweichungsantrag, eventuell mit Zustimmungserklärung der Nachbarn
  • Ausnahmeantrag
  • Berechnung der Abstandsflächen
  • Berechnung der Wohn- oder Nutzflächen
  • Stellplatznachweis
  • Berechnung der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Anzahl der Vollge-schosse und der Höhe baulicher Anlagen

Besonderheiten

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht drei Jahre nach Erteilung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als ein Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung im Fachbereich Bauaufsicht beraten zu lassen. Bei Fragen rund ums Bauen wenden Sie sich bitte direkt an den für Ihr Vorhaben zuständigen Sachbearbeiter. Eine Liste mit Zuständigkeiten steht Ihnen auf dieser Seite als Download bereit.

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