Baulasteintragung
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer zugunsten eines anderen Grundstückes zur Herstellung baurechtmäßiger Zustände übernommen werden können.
Dazu gehören beispielsweise die Bindung von Stellplätzen, die Anbauverpflichtung, die Übernahme von Abstandsflächen und die Erschließung (KEINE Leitungsrechte!!).
Baulasteintragungen werden in der Regel im Zusammenhang mit einem Bauantrag eingereicht.
Benötigte Unterlagen
- Amtlicher Lageplan
- bei Baulasten ohne Flächenbezug ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurkarte
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Gebühr für Eintragung von Baulasten je Baulastbestand: 50,00 € bis 250,00 €
Für die Entscheidung über die Eintragung von Baulasten werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr wird durch die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt. Die Gebühr für die Entscheidung über die Eintragung einer Baulast richtet sich nach der Art der Baulast.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.