Bauen & Wohnen

Baulastlöschung oder -verzicht

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer zugunsten eines anderen Grundstückes zur Herstellung baurechtmäßiger Zustände übernommen werden können.

Dazu gehören beispielsweise die Bindung von Stellplätzen, die Anbauverpflichtung, die Übernahme von Abstandsflächen und die Erschließung (KEINE Leitungsrechte!!).

Baulasteintragungen werden in der Regel im Zusammenhang mit einem Bauantrag eingereicht.

Gebührenrahmen

  • Für die Entscheidung über die Löschung von Baulasten werden Gebühren erhoben. Die beträgt je Baulasttatbestand: 50,00 € bis 250,00 €

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