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Vor Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage einen schriftlichen Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragen.

Eine Bauvoranfrage ist sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebauen können. Durch eine Bauvoranfrage können Sie finanzielle Aufwendungen sparen, da nicht alle für einen Bauantrag erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind.

Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubareit eines Grundstückes. Der Bauvorbescheid entfaltet jedoch nur dann seine Bindungswirkung, wenn der spätere Bauantrag dem Bauvorbescheid entspricht.

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Bauvorbescheid beantragen

Zuletzt geändert: 26.09.2023 15:56:06 CEDT

Vor Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage einen schriftlichen Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragen.

Eine Bauvoranfrage ist sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebauen können. Durch eine Bauvoranfrage können Sie finanzielle Aufwendungen sparen, da nicht alle für einen Bauantrag erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind.

Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubareit eines Grundstückes. Der Bauvorbescheid entfaltet jedoch nur dann seine Bindungswirkung, wenn der spätere Bauantrag dem Bauvorbescheid entspricht.

Rechtliche Grundlagen

Inhalt und Umfang des Bauantrages richten sich nach den Vorschriften der

Unterlagen

Alle für Ihr Bauvorhaben erforderlichen Unterlagen - Bauvorlagen genannt - sind in der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) aufgeführt.

  • Antrag auf Vorbescheid auf dem vorgeschriebenen Formular
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte), nicht älter als sechs Monate (nur bei Vorhaben nach den §§ 34 und 35 des Baugesetzbuches, nicht erforderlich bei Vorlage eines Amtlichen Lageplanes)
  • Auszug aus der amtlichen Basiskarte 1 : 5 000 (§ 2 Absatz 3 BauPrüfVO) (nur bei Vorhaben nach den §§ 34 oder 35 des Baugesetzbuches)
  • Lageplan/amtlicher Lageplan, Maßstab mindestens 1:500
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Maßstab 1:100
  • Baubeschreibung und bei gewerblichen Betrieben eine Betriebsbeschreibung
  • Berechnung und Angaben zur Kostenermittlung

Gegebenenfalls erforderlich:

  • Nachweis der Gebäudeklasse
  • Berechnung der Abstandsflächen
  • Berechnung der Wohn- oder Nutzflächen
  • Stellplatznachweis
  • Berechnung der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Anzahl der Vollgeschosse und der Höhe baulicher Anlagen
  • Konzept über die Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude außer Polizei und Justiz

(Aufzählung nicht abschließend)

Formen der Antragstellung

Schriftlicher Antrag mit Formular.

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung. Je nach Umfang Ihrer Bauvoranfrage zwischen 50,00 Euro (Mindestgebühr) und bis 100 Prozent der Gebühr für eine Baugenehmigung (Maximalgebühr).

Im Grundsatz gilt: Je umfangreicher die zu prüfenden Einzelfragen, desto höher die Gebühr.

Bearbeitungszeit

Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang der Bauvoranfrage, ob diese vollständig ist. Sie prüft auch, ob die Entscheidung von der Zustimmung, Erteilung einer weiteren Genehmigung oder der Erlaubnis einer anderen Behörde abhängig ist und welche anderen Behörden zu beteiligen sind. Wenn die Zustimmung anderer Behörden notwendig ist, müssen diese sich innerhalb von zwei Monaten äußern.

Die Bearbeitung dauert sechs Wochen bis vier Monate, sofern die Antragsunterlagen vollständig sind.

Hinweise

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung. Auf Antrag kann die Geltungsdauer des Bauvorbescheides um ein Jahr verlängert werden.

Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung im Fachbereich Bauaufsicht beraten zu lassen. Bei Fragen rund ums Bauen wenden Sie sich bitte direkt an den für Ihr Vorhaben zu-ständigen Sachbearbeiter. Eine Liste mit Zuständigkeiten steht Ihnen auf dieser Seite als Download bereit.


Leikanummer

99012010000000

Kontakt

Bauaufsicht

Telefon: 0 21 51 / 86-39 00

E-Mail: FB63@krefeld.de

Anschrift

Bauaufsicht (ZUFAHRT über Kimplerstraße)

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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