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Eine Bescheinigung in Steuersachen ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen. Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nur für Steuern gilt, die die Stadt Krefeld erhebt (z.B. Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer u.a.). Bei anderen Steuern wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

Die Bescheinigung in Steuersachen wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt, wie etwa

  • der Erteilung einer Gaststättenkonzession,
  • der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, oder
  • der Erteilung öffentlicher Aufträge usw.

Zur Onlineanforderung der Bescheinigung steht Ihnen weiter unten auf dieser Seite das Onlineformular zur Verfügung. Die Formulardaten werden verschlüsselt übermittelt und ausschließlich zum Zwecke der Aufgabenerfüllung erhoben und gespeichert.

Für Vertretungsfälle steht Ihnen ebenfalls weiter unten auf dieser Seite ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht zur Verfügung.

Unbedenklichkeitsbescheinigung, beantragen, Unterlagen, Gebühren, Gewerbe, Erklärung, Steuern, Steuer, Bescheinigung,https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/bescheinigung-in-steuersachen/Für die Ausstellung einer Bescheinigung in Steuersachen erhebt die Stadt Krefeld eine Verwaltungsgebühr von 20,00 Euro. Wenn Sie das Online-Formular nutzen, dann können Sie die Verwaltungsgebühr direkt per E-Pay bezahlen. Konten der Finanzbuchhaltung: Gläubiger-Identifikationsnummer: DE50ZZZ00000162611 Sparkasse Krefeld IBAN: DE83 3205 0000 0000 301291 BIC: SPKRDE33XXX Sparkasse Krefeld IBAN: DE84 3205 0000 0000 310003 BIC: SPKRDE33XXX Volksbank Krefeld eG IBAN: DE48 3206 0362 0000 002151 BIC: GENODED1HTK Für die Erstellung der Bescheinigung in Steuersachen werden folgende Unterlagen benötigt: Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument (bei schriftlichem Antrag bitte Kopien aller informationserheblichen Seiten des Dokuments beifügen) Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird Schriftliche Vollmacht (nur wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten)
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Steuersachen - Bescheinigungen, vormals Unbedenklichkeitsbescheinigung

Zuletzt geändert: 23.10.2023 09:04:32 CEDT

Eine Bescheinigung in Steuersachen ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen. Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nur für Steuern gilt, die die Stadt Krefeld erhebt (z.B. Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer u.a.). Bei anderen Steuern wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

Die Bescheinigung in Steuersachen wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt, wie etwa

  • der Erteilung einer Gaststättenkonzession,
  • der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, oder
  • der Erteilung öffentlicher Aufträge usw.

Zur Onlineanforderung der Bescheinigung steht Ihnen weiter unten auf dieser Seite das Onlineformular zur Verfügung. Die Formulardaten werden verschlüsselt übermittelt und ausschließlich zum Zwecke der Aufgabenerfüllung erhoben und gespeichert.

Für Vertretungsfälle steht Ihnen ebenfalls weiter unten auf dieser Seite ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht zur Verfügung.

Weitere Informationen

Hinweise zum Datenschutz sowie Speicherzweck/-zeitraum

Die personenbezogenen Daten werden vom Fachbereich 21 - Finanzservice - für die Bearbeitung des Antrages auf Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt. Sie werden für keinen anderen Zweck verwendet und nicht weitergegeben. Die personenbezogenen Daten werden nach Entrichtung der Verwaltungsgebühr wieder gelöscht.

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Ausstellungsgründe stehen im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit. Die Gewerbeordnung und die gewerberechtlichen Spezialgesetze, zum Beispiel das Gaststättengesetz, enthalten zahlreiche Zulassungsbeschränkungen. Hier sind an erster Stelle die erlaubnispflichtigen Gewerbe zu nennen. Erst die rechtswirksame Erteilung einer persönlichen Erlaubnis - zum Beispiel einer Gaststättenkonzession, einer Genehmigung nach § 34 c Gewerbeordnung etc. begründet für den Erlaubniserwerber ein Recht, das Gewerbe auszuüben. Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigen Sie in aller Regel eine Bescheinigung in Steuersachen.

Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 1 Nr. 4.

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art. 13 DS-GVO

Unterlagen

Für die Erstellung der Bescheinigung in Steuersachen werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
    (bei schriftlichem Antrag bitte Kopien aller informationserheblichen Seiten des Dokuments beifügen)
  • Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
  • Schriftliche Vollmacht (nur wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten)

Formen der Antragstellung

Sie können die Bescheinigung online beantragen.

Die Bescheinigung in Steuersachen erhalten Sie innerhalb weniger Tage per Post.

Gebühren

Für die Ausstellung einer Bescheinigung in Steuersachen erhebt die Stadt Krefeld eine Verwaltungsgebühr von 20,00 Euro.

Wenn Sie das Online-Formular nutzen, dann können Sie die Verwaltungsgebühr direkt per E-Pay bezahlen.

Konten der Finanzbuchhaltung:

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE50ZZZ00000162611

Sparkasse Krefeld
IBAN: DE83 3205 0000 0000 301291
BIC: SPKRDE33XXX

Sparkasse Krefeld
IBAN: DE84 3205 0000 0000 310003
BIC: SPKRDE33XXX

Volksbank Krefeld eG
IBAN: DE48 3206 0362 0000 002151
BIC: GENODED1HTK

Hinweise

Kommunikationsdaten/Ansprechpartner

Eine Auflistung der Ansprechpersonen aus dem Bereich Zahlungsabwicklung steht Ihnen im Downloadbereich dieser Seite zum Herunterladen zur Verfügung.

Für Vertretungsfälle steht Ihnen ebenfalls weiter unten auf dieser Seite das Formular zur Erteilung einer Vollmacht zur Verfügung.


Kontakt

Zahlungsabwicklung

Fax-Nummer: 0 21 51 / 86-1712

E-Mail: mahnung@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Finanzservice

Hansastr. 105

47798 Krefeld

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