Bauen & Wohnen

Beseitigung anzeigen: Abbruchgenehmigung beantragen

Wenn Sie eine bauliche Anlage abreißen möchten, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzeigen.

Dies ist erforderlich für:

  • alle nicht freistehenden, also angebauten Gebäude (Gebäudeklassen 2, 4, 5),
  • freistehende Gebäude mit einer Höhe ab 7 m bis zu 13 m (Gebäudeklassen 4 und 5),
  • sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit mehr als 10 m Höhe.

Benötigte Unterlagen

  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurkarte - mit Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens
  • Ein Auszug aus der Flurkarte - § 2 Absatz 2 BauPrüfVO - mit der Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens
  • Erhebungsbogen für die Abgangsstatistik
  • Bei aneinandergebauten Gebäuden zusätzlich die Bestätigung von qualifizierten Tragwerksplanenden, z.B. Statiker oder Statikerin, dass verbleibende Gebäude nach Abriss noch standsicher sind

Voraussetzungen

Vor dem Abreißen einer baulichen Anlage müssen Sie verschiedene Dinge beachten:

  • Standsicherheit der Gebäude und Nachbargebäude prüfen
  • gefährliche Stoffe wie zum Beispiel Asbestschiefer sind gesondert zu entsorgen
  • auf besonders geschützte Tiere in den baulichen Anlagen und auf dem Abbruchgrundstück achten
  • gegebenenfalls müssen Sie zusätzlich Genehmigungen nach dem Denkmalschutz-, Naturschutz-, Planungs- oder Abfallrecht beziehungsweise kommunaler Satzungen einholen

Benötigte Formulare

Gebührenrahmen

  • Die Eingangsbestätigung Ihrer Anzeige oder die Nachforderung weiterer Unterlagen kostet pauschal: 50,00 €

Fristen

Wenn Sie ein Gebäude vollständig abreißen möchten, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzeigen.

Prozess

  • Es wird empfohlen, sich vor beabsichtigter Beseitigung von Anlagen im Fachbereich Bauaufsicht beraten zu lassen.
  • Ausfüllbare Formularassistent stehen auf dieser Seite zur Verfügung.

Verantwortlichkeit

Hilfe

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