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Um ein bebautes Grundstück teilen und die dadurch neu entstehenden Flurstücke ins Grundbuch eintragen zu können, benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Bitte beachten Sie, das eventuelle baurechtswidrige Zustände, die durch die Teilung entstehen, im Antragsverfahren ausgeräumt werden müssen. Dies kann z.B. durch das Erklären und Eintragen von Baulasten erfolgen.

Die Teilung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW 2018 oder den aufgrund der BauO NRW 2018 erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen. Die Teilung darf in das Liegenschaftskataster nur übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid der Bauaufsichtsbehörde vorliegt.

Bedarf die Teilung keiner Genehmigung, hat die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag von Beteiligten darüber ein zu Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis steht einer Genehmigung gleich.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Grundstücksteilung - Antrag auf Genehmigung beziehungsweise auf Ausstellung eines Negativzeugnisses

Zuletzt geändert: 26.09.2023 15:56:04 CEDT

Um ein bebautes Grundstück teilen und die dadurch neu entstehenden Flurstücke ins Grundbuch eintragen zu können, benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Bitte beachten Sie, das eventuelle baurechtswidrige Zustände, die durch die Teilung entstehen, im Antragsverfahren ausgeräumt werden müssen. Dies kann z.B. durch das Erklären und Eintragen von Baulasten erfolgen.

Die Teilung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW 2018 oder den aufgrund der BauO NRW 2018 erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen. Die Teilung darf in das Liegenschaftskataster nur übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid der Bauaufsichtsbehörde vorliegt.

Bedarf die Teilung keiner Genehmigung, hat die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag von Beteiligten darüber ein zu Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis steht einer Genehmigung gleich.

Rechtliche Grundlagen

Inhalt und Umfang des Antrags auf Grundstücksteilung bzw. Ausstellung eines Nega-tivzeugnisses richten sich nach den Vorschriften der

Unterlagen

Für Grundstücksteilungen sind nach § 17 BauPrüfVO entsprechende Antragsunterlagen in zweifacher Ausfertigung vorzulegen:

  • Antragsformular Antrag auf Grundstücksteilung / Ausstellung Negativzeugnis
  • amtlicher Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
  • Bauzeichnungen nach § 4 BauPrüfVO der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind.

Alle Unterlagen sind in Papierform einzureichen.

Formen der Antragstellung

Online-Antrag über den Formularassistenten am Ende dieser Seite.

Gültig sind die vorgeschriebenen Vordrucke gemäß Bauprüfverordnung.

Gebühren

Die Genehmigung bzw. das Negativzeugnis sind gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Teilungsgenehmigung beträgt je gebildetes bebautes Grundstück 50,00 bis 500,00 Euro. Die Gebühr für die Erteilung eines Zeugnisses beträgt 50,00 Euro.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer eines vollständigen Teilungsantrages beträgt in der Regel einen Monat. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem auch von der Zahl der auszuräumenden Teilungshemnisse ab.

Ein Monat nach Eingang Ihres Antrags, diese Frist kann von der Behörde jedoch mit Zwischenbescheid um maximal zwei weitere Monate verlängert werden.


Leikanummer

99123008000000

Kontakt

Isabelle Dost

Telefon: 0 21 51 / 86-3981

E-Mail: isabelle.dost@krefeld.de

Zimmer 228

Claudia Hoelters

Telefon: 0 21 51 / 86-3954

E-Mail: claudia.hoelters@krefeld.de

Zimmer 235

Anschrift

Bauaufsicht

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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