Bauen & Wohnen

Grundstücksteilung: Antrag auf Genehmigung beziehungsweise auf Ausstellung eines Negativzeugnisses

Um ein bebautes Grundstück teilen und die dadurch neu entstehenden Flurstücke ins Grundbuch eintragen zu können, benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Bitte beachten Sie, das eventuelle baurechtswidrige Zustände, die durch die Teilung entstehen, im Antragsverfahren ausgeräumt werden müssen. Dies kann z.B. durch das Erklären und Eintragen von Baulasten erfolgen.

Die Teilung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW 2018 oder den aufgrund der BauO NRW 2018 erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen. Die Teilung darf in das Liegenschaftskataster nur übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid der Bauaufsichtsbehörde vorliegt.

Bedarf die Teilung keiner Genehmigung, hat die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag von Beteiligten darüber ein zu Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis steht einer Genehmigung gleich.

Für Grundstücksteilungen sind nach § 17 BauPrüfVO entsprechende Antragsunterlagen in zweifacher Ausfertigung vorzulegen.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular Antrag auf Grundstücksteilung / Ausstellung Negativzeugnis
  • amtlicher Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
  • Bauzeichnungen nach § 4 BauPrüfVO der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind.
  • Die Antragsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung in Papierform einzureichen

Benötigte Formulare

Gebührenrahmen

  • Erteilung eines Zeugnisses: 50,00 € bis 500,00 €
    Die Genehmigung bzw. das Negativzeugnis sind gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Teilungsgenehmigung beträgt je gebildetes bebautes Grundstück 50,00 bis 500,00 Euro. Die Gebühr für die Erteilung eines Zeugnisses beträgt 50,00 Euro.

Fristen

Ein Monat nach Eingang Ihres Antrags, diese Frist kann von der Behörde jedoch mit Zwischenbescheid um maximal zwei weitere Monate verlängert werden.

Prozess

Bearbeitungsdauer

  • 1 Monat (Die Bearbeitungsdauer eines vollständigen Teilungsantrages beträgt in der Regel einen Monat)

Verantwortlichkeit

Hilfe

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