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Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge und mehrtägige Fahrten, die von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schulen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden (keine privaten Veranstaltungen). Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten, Eintrittsgelder und Übernachtungskosten.

Über die Gewährung der Leistung erhalten Sie einen Bescheid vom Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel direkt an die Schule oder Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Bildungspaket - Kostenübernahme von Ausflügen und mehrtägige Fahrten beantragen

Zuletzt geändert: 21.02.2023 20:00:11 CET

Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge und mehrtägige Fahrten, die von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schulen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden (keine privaten Veranstaltungen). Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten, Eintrittsgelder und Übernachtungskosten.

Über die Gewährung der Leistung erhalten Sie einen Bescheid vom Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel direkt an die Schule oder Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege

Unterlagen

Bitte lassen Sie eine Bescheinigung von der Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ausfüllen. Mit dieser Bescheinigung können Sie gleichzeitig den Antrag für Ihr Kind stellen, falls bereits ein unterschriebener allgemeiner Antrag (Globalantrag) von Ihnen vorliegt. Anderenfalls reichen Sie bitte zusätzlich einen unterschriebenen allgemeinen Antrag (Globalantrag) ein.

Sollten Sie bereits in Vorleistung getreten sein, legen Sie bitte eine Quittung, einen Kontoauszug oder eine Bestätigung der Schule vor. In diesem Ausnahmefall erfolgt eine Erstattung an Sie.

Bitte fügen Sie Ihren aktuellen und vollständigen Sozialleistungsbescheid bei. Hierzu zählt der Bescheid vom Jobcenter, Kinderzuschlagsbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Asylbewerberleistungen, Sozialhilfebescheid.

Formen der Antragstellung

Die für die Beantragung der Leistungen notwendigen Formulare sind in der Servicestelle „Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld sowie im Foyer des Rathauses und des Stadthauses erhältlich.
Einen Vordruck mit den notwendigen Angaben erhalten Sie in der Regel ebenfalls in der Schule beziehungsweise Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.

Alternativ stehen Ihnen auf dieser Internetseite Formularassistenten für die Antragstellung zur Verfügung. Um die Kostenübernahme von Ausflügen und mehrtätigen Klassenfahrten zu beantragen, ist es notwendig, folgende Formularassistenten bzw. Vordrucke auszufüllen:

  • Allgemeiner Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (Globalantrag) - (falls bisher noch nicht eingereicht)
  • Nachweis/Bestätigung der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege

Bitte füllen Sie den allgemeinen Antrag über den Formularassistenten online aus. Bei Antragstellung ist dieser auszudrucken und zu unterschreiben. Auch für den Nachweis der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung steht Ihnen ein Formularassistent zur Verfügung. Bitte lassen Sie diesen von der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung unterschreiben. Anschließend sind beide Unterlagen bei der unten genannten Stelle einzureichen.


Leikanummer

99107031000000, 99088034000000

Kontakt

Arbeitsgruppe IV - Bildung und Teilhabe

Im Downloadbereich finden Sie eine Zuständigkeitenliste mit den Ansprechpartner*innen!

Telefon: 0 21 51 / 86-3161 oder 86-3164, Telefax: 0 21 51 / 86-3165

E-Mail: bildungspaket@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen (Bildung und Teilhabe)

St.-Anton-Str. 69-71

47798 Krefeld

Downloads

Formulare