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Bildungspaket - Kostenübernahme von Lernförderung beantragen
Zuletzt geändert: 03.04.2023 20:00:36 CEDT
Kinder brauchen manchmal zusätzliche Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen.
Wenn in der Schule oder in einem Ganztagsangebot kein entsprechendes Angebot vorhanden ist, kann eine ergänzende Lernförderung beantragt werden, um das Klassenziel zu erreichen.
In den Schulen gibt es zusätzlich zum Unterricht Angebote zur Lernförderung (Ergänzungsstunden, Hausaufgabenhilfe, Förderstunden im Rahmen eines Ganztagesangebots, o. ä.). In manchen Fällen kann jedoch eine weitere außerschulische Lernförderung erforderlich sein. In diesen Fällen können diese angemessenen Kosten (Einzelförderung ebenso wie Teilnahme an einem Gruppenangebot) übernommen werden.
Von der Schule initiierte, aber nicht selbst durchgeführte Angebote (Angebote von Fördervereinen, interne Nachhilfestrukturen, schulnahe Förderstrukturen) gehen über das schulische Angebot hinaus und sind grundsätzlich förderungsfähig.
Bei der Auswahl einer geeigneten Förderung für Ihr Kind beachten Sie bitte, dass private Anbieter, wie zum Beispiel Studentinnen oder Studenten, ältere Schülerinnen und Schüler, grundsätzlich kommerziellen Anbieter (Nachhilfeinstituten) vorzuziehen sind. Insbesondere eine mehrmonatige Bindung an einen Anbieter sollten Sie vermeiden.
Bitte informieren Sie sich unbedingt vor Abschluss eines Vertrages bei der Servicestelle Bildung und Teilhabe. Eine nachträgliche Bewilligung ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Auswahl des Anbieters der Lernförderung aus Gründen der Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung, immer in Absprache mit der Servicestelle Bildung und Teilhabe erfolgen muss.
Die Abrechnung der Kosten erfolgt durch Direktzahlung an den Anbieter.
Bitte informieren Sie sich auch regelmäßig über die aktuellen Regelungen (z.B. Coronaschutzverordnungen NRW).
Unterlagen
Bitte fügen Sie Ihren aktuellen und vollständigen Sozialleistungsbescheid bei. Hierzu zählt der Bescheid vom Jobcenter, Kinderzuschlagsbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Asylbewerberleistungen, Sozialhilfebescheid.
Formen der Antragstellung
Die für die Beantragung der Leistungen notwendigen Formulare sind in der Servicestelle „Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld sowie im Foyer des Rathauses und des Stadthauses erhältlich.
Einen Vordruck mit den notwendigen Angaben erhalten Sie in der Regel ebenfalls in der Schule.
Die Notwendigkeit der Lernförderung für das jeweilige Fach sowie die Anzahl der empfohlenen Nachhilfestunden pro Woche lassen Sie sich bitte durch die Schule auf der Rückseite des Antrages bestätigen, ebenso ob Einzel- oder Gruppenförderung empfohlen wird.
Alternativ stehen Ihnen auf dieser Internetseite Formularassistenten für die Antragstellung zur Verfügung. Um die Kostenübernahme für Lernförderung zu beantragen, ist es notwendig, folgende Formularassistenten bzw. Vordrucke auszufüllen:
- Antrag auf Lernförderung
- Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit der Lernförderung
Bitte füllen Sie den Antrag auf Lernförderung über den Formularassistenten online aus. Bei Antragstellung ist dieser auszudrucken und zu unterschreiben. Auch für die Bestätigung der Schule steht Ihnen ein Formularassistent zur Verfügung. Bitte lassen Sie diesen von der Schule unterschreiben. Anschließend sind beide Unterlagen bei der oben genannten Stelle einzureichen.
Leikanummer
99107032148000
Kontakt
Arbeitsgruppe IV - Bildung und Teilhabe
Im Downloadbereich finden Sie eine Zuständigkeitenliste mit den Ansprechpartner*innen!
Telefon: 0 21 51 / 86-3161 oder 86-3164, Telefax: 0 21 51 / 86-3165
E-Mail: bildungspaket@krefeld.de
Anschrift
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen (Bildung und Teilhabe)
St.-Anton-Str. 69-71
47798 Krefeld