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Sie erhalten 15,00 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitzumachen.

Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können für Kinder und Jugendliche beantragt werden, die noch nicht 18 Jahre alt sind.

Sie kann individuell eingesetzt werden für:

  • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein, Jugendgruppe, Heimatverein),
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht, Volkshochschule, Jugendkunstschule),
  • vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. museums-pädagogische Angebote oder Theaterworkshops),
  • Teilnahme an Freizeiten, d.h. betreute Mehrtagesveranstaltungen, Lager und Fahrten mit Übernachtungen, die von Jugendgruppen, Jugendverbänden, Sportvereinen, Trägern der Jugendhilfe, Kirchen oder sonstigen gemeinnützigen Trägern angeboten werden.

Hierbei muss es sich um ein angeleitetes und von Seiten der Servicestelle Bildung und Teilhabe anerkanntes Angebot handeln.

Aktuelle Informationen zur sozialen und kulturellen Teilhabe:

Die Leistungen für die soziale und kulturelle Teilhabe wurden zum Stichtag 01.09.2022 von der vorherigen Sachleistung (Zahlung an die Leistungsanbieter*innen) auf die Geldleistung (Zahlung an die Familien) umgestellt.
Hiernach wird der Teilhabeanspruch abhängig von der Dauer des Sozialleistungsanspruchs in einer Summe direkt an die Familien gezahlt, wenn für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche tatsächliche Aufwendungen für die zuvor genannten Angebote entstehen.

Hierfür reicht die Vorlage eines Nachweises über entstehende Aufwendungen (z.B. Jahresabrechnung eines Vereinsbeitrages, Mitgliedsbescheinigung) oder das neue Bestätigungsformular incl. Erklärung einer erziehungsberechtigten Person für Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe aus. Der Nachweis bzw. das Bestätigungsformular ist grundsätzlich für jeden Bewilligungsabschnitt der Grundleistungen (z.B. Bürgergeld / Jobcenterleistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) einzureichen.

Die Umstellung auf die Pauschale ist zum 01.09.2022 erfolgt. Mögliche Nachzahlungen für noch nicht in Anspruch genommene Beträge erfolgen bei Vorlage der entsprechenden Nachweise an die Familien. Zahlungen an die Leistungsanbieter*innen erfolgen künftig nicht mehr und sind durch die leistungsberechtigten Familien sicherzustellen.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Bildungspaket - Zuschuss zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beantragen

Zuletzt geändert: 21.02.2023 08:12:56 CET

Sie erhalten 15,00 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitzumachen.

Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können für Kinder und Jugendliche beantragt werden, die noch nicht 18 Jahre alt sind.

Sie kann individuell eingesetzt werden für:

  • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein, Jugendgruppe, Heimatverein),
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht, Volkshochschule, Jugendkunstschule),
  • vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. museums-pädagogische Angebote oder Theaterworkshops),
  • Teilnahme an Freizeiten, d.h. betreute Mehrtagesveranstaltungen, Lager und Fahrten mit Übernachtungen, die von Jugendgruppen, Jugendverbänden, Sportvereinen, Trägern der Jugendhilfe, Kirchen oder sonstigen gemeinnützigen Trägern angeboten werden.

Hierbei muss es sich um ein angeleitetes und von Seiten der Servicestelle Bildung und Teilhabe anerkanntes Angebot handeln.

Aktuelle Informationen zur sozialen und kulturellen Teilhabe:

Die Leistungen für die soziale und kulturelle Teilhabe wurden zum Stichtag 01.09.2022 von der vorherigen Sachleistung (Zahlung an die Leistungsanbieter*innen) auf die Geldleistung (Zahlung an die Familien) umgestellt.
Hiernach wird der Teilhabeanspruch abhängig von der Dauer des Sozialleistungsanspruchs in einer Summe direkt an die Familien gezahlt, wenn für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche tatsächliche Aufwendungen für die zuvor genannten Angebote entstehen.

Hierfür reicht die Vorlage eines Nachweises über entstehende Aufwendungen (z.B. Jahresabrechnung eines Vereinsbeitrages, Mitgliedsbescheinigung) oder das neue Bestätigungsformular incl. Erklärung einer erziehungsberechtigten Person für Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe aus. Der Nachweis bzw. das Bestätigungsformular ist grundsätzlich für jeden Bewilligungsabschnitt der Grundleistungen (z.B. Bürgergeld / Jobcenterleistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) einzureichen.

Die Umstellung auf die Pauschale ist zum 01.09.2022 erfolgt. Mögliche Nachzahlungen für noch nicht in Anspruch genommene Beträge erfolgen bei Vorlage der entsprechenden Nachweise an die Familien. Zahlungen an die Leistungsanbieter*innen erfolgen künftig nicht mehr und sind durch die leistungsberechtigten Familien sicherzustellen.

Unterlagen

Falls noch kein unterschriebener allgemeiner Antrag (Globalantrag) von Ihnen vorliegt, reichen Sie diesen bitte ein.

Bitte fügen Sie Ihren aktuellen und vollständigen Sozialleistungsbescheid bei. Hierzu zählt der Jobcenterbescheid, Kinderzuschlagsbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Asylbewerberleistungen, Sozialhilfebescheid.

Legen Sie bitte für jeden Bewilligungsabschnitt der zuvor genannten Grundleistung einen Nachweis über entstehende Aufwendungen (z.B. Jahresabrechnung eines Vereinsbeitrages, Mitgliedsbescheinigung) oder das neue Bestätigungsformular incl. Erklärung einer erziehungsberechtigten Person für Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe vor.

Formen der Antragstellung

Die für die Beantragung der Leistungen notwendigen Formulare sind in der Servicestelle „Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld sowie im Foyer des Rathauses und des Stadthauses erhältlich.

Alternativ stehen Ihnen auf dieser Internetseite Formularassistenten für die Antragstellung zur Verfügung. Um den Zuschuss zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu beantragen, ist es notwendig, folgende Formularassistenten auszufüllen:

  • Allgemeiner Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (Globalantrag) - (falls bisher noch nicht eingereicht)
  • Bestätigungsformular incl. Erklärung einer erziehungsberechtigten Person oder anderweitiger Nachweis (z.B. Mitgliedsbescheinigung bzw. Jahresabrechnung eines Vereins)

Dem Formularassistenten können Sie auch die Unterlagen und Nachweise entnehmen, die für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt werden. Bitte drucken Sie den Antrag nach dem Ausfüllen aus und unterschreiben Sie diesen. Bitte reichen Sie den Antrag anschließend zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der oben genannten Stelle ein.


Leikanummer

99111014000000

Kontakt

Arbeitsgruppe IV - Bildung und Teilhabe

Im Downloadbereich finden Sie eine Zuständigkeitenliste mit den Ansprechpartner*innen!

Telefon: 0 21 51 / 86-3161 oder 86-3164, Telefax: 0 21 51 / 86-3165

E-Mail: bildungspaket@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen (Bildung und Teilhabe)

St.-Anton-Str. 69-71

47798 Krefeld

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Formulare