Bildung & Schule

Bildungsscheck

Staatlich geförderte und für die Antragsteller kostenlose Beratung zum Bildungsscheck. Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine Unternehmen, Beschäftigte und Berufsrückkehrende. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Der Bildungsscheck verfolgt damit das Ziel, Personen dabei zu unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Gleichzeitig trägt er dazu bei, dass Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit durch gut qualifizierte Beschäftigte stärken können.

FAQ

Wer wird gefördert?

Individueller Zugang:

Für Einzelpersonen, insbesondere Beschäftigte und Berufsrückkehrende mit Wohnsitz in NRW und Bedarf an einer Weiterbildung, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang steht, mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 80.000 Euro)

Pro Kalenderjahr können Einzelpersonen einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.

Für die vorgesehene Weiterbildungsmaßnahme darf kein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften bestehen.

Betrieblicher Zugang:

Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und Sitz oder Arbeitsstätte in NRW.

Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden können keinen betrieblichen Bildungsscheck erhalten.

Unternehmen können bis zu zehn Bildungsschecks pro Kalenderjahr für ihre Beschäftigten erhalten (maximal einen betrieblichen Bildungsscheck je Mitarbeitenden).

Berufliche Weiterbildungen, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den/die Arbeitgeber*in besteht, sind von einer Bildungsscheck-Förderung ausgeschlossen.

Für die vorgesehene Weiterbildungsmaßnahme darf kein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften bestehen.

Was wird gefördert und wie erhalten Sie die Förderung?

Gfördert werden Weiterbildungen zur beruflichen Qualifizierung.

Pro Beschäftigtem kann zurzeit jedes Jahr ein Bildungsscheck im individuellen und im betrieblichen Zugang ausgestellt werden.
Unternehmen können pro Kalenderjahr maximal zwanzig Bildungsschecks erhalten und dürfen davon für einen einzelnen Mitarbeiter maximal einen Bildungsscheck verwenden.

Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie hier: https://www.vhsprogramm.krefeld.de/service/anmelde-und-zahlungsmodalita…

Wie hoch ist die Förderung?

Über den Bildungsscheck werden 50 % der Fortbildungskosten übernommen. Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro. Verbleibende Kosten sind beim individuellen Zugang vom Mitarbeitenden, beim betrieblichen Zugang vom Unternehmen zu zahlen.

Wer ist Ihr Ansprechpartner in der Volkshochschule?

Ausgegeben wird der Bildungsscheck nach erfolgter Beratung durch eine Beratungsstelle. In Krefeld sind das neben der Volkshochschule auch das Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Krefeld | Viersen | Neuss gGmbH.

Bitte prüfen Sie zunächst online, ob Sie die aktuell gültigen Voraussetzungen für den Bildungsscheck erfüllen. Diese finden Sie auf der Internetseite der Volkshochschule: https://www.vhsprogramm.krefeld.de/service/anmelde-und-zahlungsmodalita…

Anschließend nehmen Sie telefonisch Kontakt mit der Bildungsberatungsstelle in der VHS auf. Die Bildungsscheckberaterinnen der VHS Krefeld stehen Ihnen donnerstags außerhalb der Schulferien in der Zeit von 14.15 Uhr bis 16.45 Uhr unter der Rufnummer 0 21 51 / 86-2692 zur Verfügung.

Halten Sie alle Nachweise bereit. Im Telefongespräch können Sie einen Termin für eine persönliche Beratung oder Online-Beratung und für die Abholung des Bildungsschecks vereinbaren.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter

Bildungscheck NRW: https://www.mags.nrw/bildungsscheck
Weiterbildungsberatung NRW: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck

Wer bietet noch Beratungen zum Bildungsscheck an?

Beratungen zum Bildungsscheck werden auch angeboten von:
Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Niederrhein Krefeld | Viersen | Neuss gGmbH
Dießemer Bruch 168b
47805 Krefeld
A. Terkatz
Telefon 0157 / 50 37 92 72
E-Mail: a.terkatz@bznr.de


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