Bauen & Wohnen

Planfeststellungsverfahren (Erörterungstermin durchführen)

Im Anhörungsverfahren werden die für das beabsichtigte Bauvorhaben erstellten Pläne der Öffentlichkeit für einen Monat zur Kenntnis gegeben. Darauf wird mindestens eine Woche vorher hingewiesen. Die Bürgerinnen und Bürger können sich in dieser Zeit über das geplante Projekt informieren und prüfen, ob sie in ihren Rechten betroffen sind. Bis zum Ablauf der Einwendungsfrist (je nach Fachgesetz 2 bis 4 Wochen nach Ende der Offenlage) kann jeder, der seine Belange von der beabsichtigten Maßnahme betroffen sieht, Einwendungen erheben. Alle Einwendungen und Stellungnahmen werden dem Vorhabenträger zur Prüfung und Gegenäußerung übergeben.

Sobald diese Gegenäußerungen der Anhörungsbehörde vorliegen, werden die Einwendungen und Stellungnahmen in einem Erörterungstermin unter der Leitung der Bezirksregierung zwischen dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, diskutiert und besprochen.

Alle, die Einwendungen erhoben haben, erhalten eine persönliche Einladung und die sie betreffende Gegenäußerung. (Hinweis: Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, genügt anstelle einer persönlichen Einladung eine öffentliche Bekanntmachung (§ 73 Absatz 6 Satz 4 VwVfG).) In dem Erörterungstermin sollen Informationen ausgetauscht und so weit wie möglich gemeinsame Lösungen für entgegenstehende Interessen erarbeitet werden. Zudem ist Ziel und Zweck eines Anhörungsverfahrens, alle für und gegen das Vorhaben sprechenden Gründe zusammenzutragen und so einen umfassenden Überblick über widerstreitende Interessen zu erhalten. Diese bilden die Entscheidungsgrundlage für den Planfeststellungsbeschluss.

Mit dem Ende des Erörterungstermins ist auch das Anhörungsverfahren abgeschlossen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite zum Thema "Ortsbaurecht und Grundstücksbewertung".

Fristen

Gesetzliche Fristen nach den Fachgesetzen und dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sind zu beachten.

Prozess

  • Den Antrag kann persönlich oder formlos schriftlich gestellt werden.
  • Die Dauer eines Planfeststellungsverfahren ist von vielen Faktoren (z.B. Größe, Art, Anzahl der Betroffenen) abhängig. Der Erörterungstermin dauert ohne Vorbereitungszeit eine bis mehrere Stunden.

Verantwortlichkeit

Vermessung, Kataster & Liegenschaften 0 21 51 / 86-3801
FB62@krefeld.de

Hilfe

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