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Erst- und Zweituntersuchung von jugendlichen Auszubildenden - Berechtigungsschein beantragen
Zuletzt geändert: 31.08.2023 07:41:32 CEDT
Die Erstuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Hierzu gehören nach § 32 Absatz 1 JArbSchG eine Sehprüfung, eine Hörprüfung und eine Urinkontrolle.
Jeder Jugendliche zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr, der eine Berufsausbildung beginnen möchte, braucht eine Erstuntersuchung.
Rechtliche Grundlagen
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Unterlagen
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass mit ins Bürgerbüro, dort wird Ihnen der Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt.
Gebühren
Die Untersuchungsberechtigungsscheine sind gebührenfrei.
Hinweise
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein Jugendlicher (14 bis 18 Jahre), der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er
- innerhalb der letzten neun Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und
- dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.
Leikanummer
99019027000000
Kontakt
Anschrift
Bürgerservice Krefeld Mitte
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld