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Die Erstuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Hierzu gehören nach § 32 Absatz 1 JArbSchG eine Sehprüfung, eine Hörprüfung und eine Urinkontrolle.

Jeder Jugendliche zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr, der eine Berufsausbildung beginnen möchte, braucht eine Erstuntersuchung.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Berechtigungsschein für Erst- und Zweituntersuchung

Zuletzt geändert: 12.05.2023 18:18:13 CEDT

Die Erstuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Hierzu gehören nach § 32 Absatz 1 JArbSchG eine Sehprüfung, eine Hörprüfung und eine Urinkontrolle.

Jeder Jugendliche zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr, der eine Berufsausbildung beginnen möchte, braucht eine Erstuntersuchung.

Rechtliche Grundlagen

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

Unterlagen

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass mit ins Bürgerbüro, dort wird Ihnen der Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt.

Gebühren

Die Untersuchungsberechtigungsscheine sind gebührenfrei.

Hinweise

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein Jugendlicher (14 bis 18 Jahre), der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er

  1. innerhalb der letzten neun Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und
  2. dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.

Leikanummer

99019027000000

Kontakt

Anschrift

Bürgerservice Krefeld Mitte

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld