Gesundheit

Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen: Beantragung

Der Fahrdienst steht allen schwerbehinderten Menschen, die im Stadtgebiet Krefeld wohnen (mit Hauptwohnsitz gemeldet sind) und wegen Art und Schwere ihrer Behinderung keine öffentlichen und privaten Verkehrsmittel in Anspruch nehmen können oder am Zielort auf einen Selbstfahrer bzw. auf fremde Hilfe angewiesen sind, zur Verfügung.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, H oder Bl
  • alternativ eine ärztlichen Bescheinigung oder sonstigen medizinische Unterlagen

Voraussetzungen

Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird vom Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld auf Antrag ein Berechtigungsausweis ausgestellt. Grundlage für die Ausstellung des Berechtigungsausweises ist der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "H" (hilflos) oder "Bl" (blind).

Besonderheiten

Ich bitte um Berücksichtigung, dass die Durchführung und Annahme von Fahrten in ausschließlicher Zuständigkeit der Fahrdienstträger, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten, liegt.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

FAQ

Ist die Benutzung des Fahrdienstes begrenzt?

Die Benutzung des Fahrdienstes ist auf das Stadtgebiet Krefeld beschränkt. Über die Stadtgrenzen hinausgehende Fahrten können grundsätzlich nicht durchgeführt werden, es sei denn, dass in besonders zu begründenden Einzelfällen der Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen auf Antrag ausnahmsweise die schriftliche Genehmigung erteilt.

Wie viele Fahren können im Jahr in Anspruch genommen werden?

Die Anzahl der maximal möglichen Fahrten wird je nutzungsberechtigter Person auf 100 Fahrten (zum Beispiel 50 Hin- und 50 Rückfahrten) im Kalenderjahr festgelegt.

Wer führt die Fahrten durch?

Mit der Durchführung der Fahrten sind folgende Fahrdienste beauftragt, die täglich unter den nachstehenden Telefonnummern zu erreichen sind:

R&T Fahrdienst 0 21 51 / 4 42 80 40 oder 0172 / 8 04 40 54
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. 0 21 51 / 74 80-0
PEGASUS Fahrdienst 0 21 51 / 9 28 07 77 oder 0176 / 60 32 60 57

Welche Fahrten können mit dem Fahrdienst durchgeführt werden?

Der Fahrdienst kann grundsätzlich für alle Fahrten ohne Nachweis der Zweckbestimmung in Anspruch genommen werden. Fahrten, die mit anderen Kostenträgern abgerechnet werden können (z.B. Krankenkassen, Integrationsamt, Agentur für Arbeit), dürfen mit dem Fahrdienst nicht durchgeführt werden (z.B. Fahrten zum Arzt, zu Krankenhausbehandlungen, zum Arbeitsplatz, zur Schule etc.). Der Fahrdienst steht nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten der Anbieter und der Haushaltsmittel der Stadt Krefeld zur Verfügung.

Was ist der Begleitdienst?

Antragstellern, bei denen die Notwendigkeit der ständigen Begleitung vorliegt (Merkzeichen "B" oder Bestätigung des Fachbereichs Gesundheit) haben den Anspruch auf kostenfreie Beförderung einer Begleitperson. Die Notwendigkeit der ständigen Begleitung ist gegeben, wenn der Antragssteller ohne fremde Hilfe seine Wohnung nicht verlassen kann und somit vom Leben in seinem unmittelbaren Wohnumfeld weitgehend ausgeschlossen ist und dem weder eine fremde Hilfe zur Verfügung steht noch zur Verfügung stehen kann, insbesondere durch Haushaltsangehörige oder Nachbarn.

Welche Kosten entstehen dem Berechtigten?

Die Benutzer des Fahrdienstes, die Transferleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, haben je Fahrt ein Entgelt in Höhe von mindestens 2,00 Euro zu entrichten. Die Übrigen tragen einen Eigenanteil von 5,00 Euro je Fahrt.

Gleiches gilt für Berechtigte, die aufgrund eines geringen Einkommens und Vermögen, grundsätzlich einen Anspruch auf die vorgenannten Transferleistungen hätten.

Die Eigenbeteiligung ist in Form von Bargeld an die Fahrdienste zu entrichten.

Bei der Antragstellung ist die wirtschaftliche Lage durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen. Die Entscheidung über die Berechtigung zur Freifahrt erfolgt beim Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen. Die Entscheidung über die Höhe des Eigenanteils wird auf dem Ausweis vermerkt und gilt mindestens 2 Jahre, maximal für die Dauer der Berechtigung.


Verantwortlichkeit

Eingliederungshilfe eingliederungshilfe@krefeld.de

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