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Kraftfahrzeug - Fahrzeugschein - Anschriftenänderung
Zuletzt geändert: 06.05.2022 13:38:54 CEDT
Sie sind innerhalb Krefelds umgezogen und möchten die Anschrift auf Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) aktualisieren? Gerne nehmen wir die Änderung in allen Bürgerbüros für Sie vor.
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich nach den Vorschriften des Meldegesetzes des Landes NRW innerhalb zwei Wochen beim nächst gelegenen Bürgerbüro anmelden bzw. ummelden (bei Umzug innerhalb der Stadt Krefeld).
Während Sie die Ummeldung in einem der Bürgerbüros vornehmen, können Sie gleichzeitig die Anschrift im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ändern lassen.
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Unterlagen
Bitte ins Bürgerbüro mitbringen:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Gebühren
10,80 Euro
Bearbeitungszeit
Individuell, grundsätzlich ca. 10 bis 12 Minuten.
Leikanummer
99036008000000
Kontakt
Wichtig: Beachten Sie bitte die aktuellen Coronahinweise!
Anschrift
Bürgerservice Krefeld Mitte
Konrad-Adenauer-Platz 17
47803 Krefeld