Bauen & Wohnen

Belegungsbindung: Freistellung beantragen

Eine Freistellung, die die/den Verfügungsberechtigte/n von der Verpflichtung zur Vermietung an Wohnungssuchende mit einem Wohnberechtigungsschein entbindet, kann u.a. erteilt werden, wenn Wohnungssuchende mit einem passenden Wohnberechtigungsschein derzeit nicht ermittelt werden können.

Da es sich bei Freistellungen immer um eine Einzelfallentscheidung handelt, ist es wichtig, den Antrag detailliert zu begründen. Es ist deshalb auch im Vorfeld nicht möglich, eine pauschale Antwort zu geben, ob dem Antrag zugestimmt werden kann. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die/den zuständige/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter.

Gebührenrahmen

  • Zu entrichten vom Verfügungsberechtigten: 30,00 €

Bearbeitungsdauer

  • 2 Wochen (bis zu 3 Wochen. Es ist möglich, dass bis zur Bescheiderteilung - je nach Einzelfall - noch weitere Wochen vergehen können.)

Verantwortlichkeit

Hilfe

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