Inhaltsbereich
Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)
Zuletzt geändert: 08.07.2022 11:20:52 CEDT
Dringender Aufruf zum Pflichtumtausch
Die Führerscheinstelle des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung ruft nochmals dringend dazu auf, den Papier-Führerschein jetzt umzutauschen. Es sind zahlreiche Termine für den Pflichtumtausch - auch noch kurzfristig - verfügbar.
Am 11.02.2022 hat der Bundesrat die Umtauschfrist für die Jahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19.07.2022 wegen der Corona-Pandemie verlängert. Die Umtauschfristen der folgenden Jahrgänge wurden jedoch nicht verschoben. Der Umtausch für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 für dieses Jahr läuft somit parallel. Bis zu 25.000 Anträge sind zu erwarten. Insbesondere in den Sommermonaten bis in den späten Herbst hinein ist daher mit einem hohen Antragsaufkommen in den Führerscheinstellen zu rechnen, welche dieses sodann kaum bewältigen können. Es wird daher dringend empfohlen, den Pflichtumtausch der alten Papierführerscheine für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1964 jetzt zu beantragen.
Für den Pflichtumtausch steht Ihnen auf dieser Seite ein Online-Formular zur Verfügung. Das Formular kann ausgefüllt und ausgedruckt werden. Die Bezahlung des Führerschein-Umtausches erfolgt in dem Falle mit e-Payment. Dem Antrag sind ein biometrisches Lichtbild und der Original-Führerschein (eine Kopie reicht nicht aus) beizufügen. Die Unterlagen müssen postalisch an die Führerscheinstelle gesandt oder können in einem verschlossenen Umschlag direkt an der Elbestraße 7 oder bei den Bürgerservicebüros in den Briefkasten eingeworfen werden. Für den Papierführerschein wird danach die Gültigkeit auf zwei Monate befristet und umgehend zurückgesandt. Der neue Kartenführerschein wird binnen weniger Wochen direkt von der Bundesdruckerei an die Wohnanschrift übersandt. So entfallen bisher notwendige persönliche Vorsprachen für den Antrag und die Führerscheinabholung.
Möchten Sie den Papierführerschein nicht übersenden, ist kein Online-Antrag möglich, sondern ein Termin zur persönlichen Vorsprache erforderlich. Der alte Führerschein wird befristet für zwei Monate sofort wieder ausgehändigt und der neue Führerschein unmittelbar von der Bundesdruckerei übersandt. Termine können Sie auf dieser Seite durch Anklicken der Kachel "Terminvergabe Führerschein" buchen.
Aufgrund der Corana-Pandemie erfolgt zur Zeit nur der Direktversand. Die Gebühr für den Pflichtumtausch beträgt inkl. Direktversand 30,40 Euro.
Wenn Sie noch einen alten Papierführerschein oder einen Kartenführerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, haben, müssen Sie diesen auf den neuen EU-Kartenführerschein umstellen lassen. Grund für die Anordnung des Umtausches durch Vorgaben der EU ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.
Um dies in der Praxis effektiv umzusetzen, wurde ein Stufenplan eingeführt. Er soll den Prozess des Umtauschs strukturieren und Engpässe angesichts der Massen an umzutauschenden Dokumenten vermeiden. Die neuen EU-Führerscheine sind nach den Vorgaben der sogenannten 3. EG-Führerscheinrichtlinie - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet.
Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Weitere Informationen
(Papier-)Führerscheine, die bis einschließlich 31. 12.1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
(Karten-)Führerscheine, die ab 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
(Karten-)Führerscheine, die ab 19.01.2013 bis 2018 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Umtauschjahr |
---|---|
19.01.2013 bis 31.12.2013 | 2028 |
2014 | 2029 |
2016 | 2031 |
2017 | 2032 |
2018 | 2033 |
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
- Auszug aus der Führerscheindatei (sogenannte Karteikartenabschrift), wenn der letzte Führerschein nicht in Krefeld ausgestellt wurde
Formen der Antragstellung
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Krefeld haben, können Sie für den Pflicht-Umtauschantrag online vorbereiten. Möchten Sie dieses Angebote nicht annehmen, können Sie hier einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren.
Beim Online-Antrag müssen Sie diesen ausfüllen, ausdrucken und mit Ihrem Original-Papierführerschein und einem biometrischen Lichtbild (35 x 45 mm) an die Führerscheinstelle, Elbestraße 7, 47800 Krefeld postalisch übersenden oder in einem verschlossenen Umschlag in den dortigen Briefkasten einwerfen. Darüber hinaus stehen Ihnen auch die Briefkästen der Bezirksverwaltungsstellen und Rathäuser zur Verfügung.
Sind neben dem bloßen Umtausch weitere Dienstleistungen erforderlich (z.B. Verlängerung Fahrerlaubnis C- oder D-Klassen oder Eintragung einer Schlüsselzahl, z.B. 196, 197), ist eine persönliche Antragstellung in der Führerscheinstelle erforderlich. Hier können Sie einen Termin buchen. Eine Online-Antragstellung kann in diesen Fällen leider nicht erfolgen.
Gebühren
Umstellung: 25,30 Euro zzgl. 5,10 Euro Direktversand
Hinweise
Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln). Daher ist das Publikumsaufkommen innerhalb und auch außerhalb von Gebäuden zu steuern, so dass in der Straßenverkehrsbehörde im Verwaltungsstandort Elbestraße 7, 47800 Krefeld, weiterhin Terminabsprachen erforderlich sind.
Leikanummer
99108049012000
Kontakt
Wichtig: Beachten Sie bitte die aktuellen Coronahinweise!
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld
Links
Formulare
- Umtausch eines Führerscheines- Pflichtumtausch -Antrag - Formularassistent