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Sie möchten geschäftlich oder privat Besuch aus dem Ausland einladen? Dann müssen Sie in der Regel eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Hierduch können Ihre Gäste bei der Beantragung eines Visums gegenüber der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) nachweisen, dass für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland der Lebensunterhalt gesichert ist und ausreichender Krankenversicherungsschutz sichergestellt ist.

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02151 86-0

Visum beantragen - Verpflichtungserklärung abgeben

Zuletzt geändert: 30.11.2022 16:04:42 CET

Sie möchten geschäftlich oder privat Besuch aus dem Ausland einladen? Dann müssen Sie in der Regel eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Hierduch können Ihre Gäste bei der Beantragung eines Visums gegenüber der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) nachweisen, dass für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland der Lebensunterhalt gesichert ist und ausreichender Krankenversicherungsschutz sichergestellt ist.

Rechtliche Grundlagen

  • § 66 Abs. 1 und 2 Aufenthaltsgesetz
  • § 67 Aufenthaltsgesetz
  • § 68 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
  • § 47 Abs. 1 Nr. 12 Aufenthaltsverordnung

Unterlagen

  • Formular zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung
  • Pass oder Personalausweis, Verpflichtungsgeber (Original) und Gast (Kopie)
  • aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnung (Arbeitnehmerinn/Arbeitnehmer)
  • aktueller Rentenbescheid (Rentnerinn/Rentner)
  • aktueller Steuerbescheid sowie eine Bestätigung des Steuerberaters über Ihre Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Monate (Selbständige)
  • gegebenenfalls ein aktueller Steuerbescheid, aktuelle Kontoauszüge oder Depotauszüge, die Miet- und Pachteinnahmen oder Kapitalerträge enthalten

Formen der Antragstellung

Online-Formular

Gebühren

29,00 Euro

Bearbeitungszeit

Ca. 2 Wochen

Hinweise

Mit Ihrer Unterschrift übernehmen Sie folgende Verpflichtungen für Ihren Gast:

  • Sie bezahlen alle Kosten für seinen Lebensunterhalt, die er nicht selber tragen kann.
  • Sie zahlen alle Sozialleistungen zurück, die dem Staat durch den Aufenthalt Ihres Gastes entstehen könnten
  • Sie bezahlen alle Kosten, die entstehen, falls eine Behörde Ihren Gast in sein Heimatland zurückschickt

Sie müssen die Verpflichtungserklärung - im Orginal - (nicht älter als sechs Monate) an Ihren Gast senden. Dieser muss die Verpflichtungserklärung - im Orginal - bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) vorlegen. Die Entscheidung, ob ein Visum ausgestellt wird, trifft allein die deutsche Auslandsvertretung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte dirket an diese.


Leikanummer

99010005000000

Kontakt

Migration

Telefon: 0 21 51 / 86-2333

E-Mail: auslaenderamt@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Migration und Integration

Am Hauptbahnhof 5

47798 Krefeld

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