Gewerbe & Unternehmen

Gewerbe: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Aufstellort als geeignet bestätigen lassen

Erteilung von Geeignetheitsbestätigungen über Orte, an denen Spielgeräte aufgestellt werden sollen.

Spielgeräte im Sinne des § 33c Abs. 1 GewO dürfen nur aufgestellt werden, wenn die zuständige Behörde die Geeignetheit des Aufstellortes schriftlich bestätigt hat.

Gebührenrahmen

  • Antragsgebühr (abhängig vom Umfang): 30,00 € bis 600,00 €
    Die Gebühr ist fällig bei Antragstellung.

Rechtsgrundlagen

Prozess

Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

  • 4 Wochen (bis zu 6 Wochen)

Verantwortlichkeit

Sicherheit & Ordnung 0 21 51 / 86-2201
FB32@krefeld.de

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