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Flurkarte mit eingemessenem Gebäude

Die Gebäudeeinmessung ist erforderlich, damit die Katasterbehörde der Stadt Krefeld den amtlichen Nachweis Ihres fertiggestellten Gebäudes im Liegenschaftskataster erhält.

Der Gesetzgeber hat daher Sie als Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte verpflichtet, unmittelbar nach Baufertigstellung Ihres Gebäudes, die Gebäudeeinmessung auf eigene Kosten zu beantragen. Hierzu zählt auch ein Abriss beziehungsweise Teilabriss.

Nach Durchführung der Vermessungsarbeiten zur hochgenauen Bestimmung der Lage des errichteten Gebäudes im einheitlichen UTM-Koordinatensystem und Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster der Stadt Krefeld, bekommen Sie als Antragsteller das Ergebnis der Gebäudeeinmessung automatisch durch einen aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte mit dem eingemessenen Gebäude mitgeteilt.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Vermessungen - Gebäudeeinmessung beantragen

Zuletzt geändert: 22.09.2023 11:57:25 CEDT

Flurkarte mit eingemessenem Gebäude

Die Gebäudeeinmessung ist erforderlich, damit die Katasterbehörde der Stadt Krefeld den amtlichen Nachweis Ihres fertiggestellten Gebäudes im Liegenschaftskataster erhält.

Der Gesetzgeber hat daher Sie als Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte verpflichtet, unmittelbar nach Baufertigstellung Ihres Gebäudes, die Gebäudeeinmessung auf eigene Kosten zu beantragen. Hierzu zählt auch ein Abriss beziehungsweise Teilabriss.

Nach Durchführung der Vermessungsarbeiten zur hochgenauen Bestimmung der Lage des errichteten Gebäudes im einheitlichen UTM-Koordinatensystem und Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster der Stadt Krefeld, bekommen Sie als Antragsteller das Ergebnis der Gebäudeeinmessung automatisch durch einen aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte mit dem eingemessenen Gebäude mitgeteilt.

Rechtliche Grundlagen

Unterlagen

Für die Beantragung einer Gebäudeeinmessung genügt die Angabe:

  • Lagebezeichnung (Straße, Hausnummer),
  • Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstück) oder
  • Grundbuchbezeichnung (Grundbuchbezirk und Blattnummer)

Formen der Antragstellung

  • Persönlich beim Fachbereich 62 - Vermessung, Kataster und Liegenschaften, Abteilung 620 Vermessungen, Oberschlesienstraße 16 in 47807 Krefeld
  • Per E-Mail an die Adresse vermessungen@krefeld.de oder per Online-Formular.

Gebühren

Die Gebühr für Gebäudeeinmessungen wird nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) und deren Kostentarif (Anlage 1 - VermWertKostT) erhoben.

Die Höhe der anfallenden Gebühr berechnet sich nach den Normalherstellungskosten (NHK2010) der eingemessenen Gebäude und Anbauten.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung der Gebäudeeinmessung bis zur abschließenden Übernahme ins Liegenschaftskataster erfolgt in der Regel zeitnah.

Aufgrund von vorgegebenen Fristen erfolgte diese innerhalb von insgesamt zirka neun Monaten ab Antragsdatum. In dringlichen Fällen können Aufträge zur Gebäudeeinmessung auch bevorzugt bearbeitet werden.

Hinweise

Eigentümer und Erbbauberechtigte eines Grundstücks sind verpflichtet, der Katasterbehörde auf Anforderung die für die Fortführung des Liegenschaftskatasters notwendigen Angaben zu machen und Vermessungen auf eigene Kosten durchführen zu lassen, wenn sie für die Übernahme von Veränderungen in das Liegenschaftskataster erforderlich sind. (VermKatG NRW § 16)

Fristen

Die Gebäudeeinmessung nach dem Vermessungs- und Katastergesetz NRW (§ 16) ist spätestens unmittelbar nach der Fertigstellung des Gebäudes oder Grundrissveränderung zu beantragen.

Gebäude, Fortführungsriss und Flurkarte

 


Leikanummer

99123006000000, 99123006058000

Kontakt

Vermessungen

Telefon: 0 21 51 / 86-3810

E-Mail: vermessungen@krefeld.de

Zimmer 005

Anschrift

Vermessung, Kataster und Liegenschaften

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

Formulare