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Erbbaurecht
Zuletzt geändert: 22.09.2023 01:49:15 CEDT
Ein Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgeltes auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu unterhalten.
Der Erbbaurechtsvertrag kann z.B. Regelungen treffen
- zum Vertragsgegenstand (betroffenes Grundstück)
- zu Art und Zweck des Erbbaurechtes
- zur Laufzeit
- zum Erbbauzins
- zur Tragung von Lasten und Abgaben
- zum Heimfall
- zur Handhabung bei Zeitablauf oder
- zur Einräumung von Vorkaufsrechten.
Die einzelnen Inhalte werden zwischen der Erbbaurechtsausgeberin (Stadt Krefeld) und dem Erbbaurechtsnehmer vereinbart.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für das Konstrukt des Erbbaurechtes bildet das Erbbaurechtsgesetz. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt gibt es die Möglichkeit, vertraglich individuell vereinbarte Inhalte in einen Erbbaurechtsvertrag aufzunehmen.
Formen der Antragstellung
schriftlich
Gebühren
- Erteilung von Löschungsbewilligungen und Mithaftentlassungsurkunden je Recht
a) Löschungsbewilligungen 75,00 Euro
b) Mithaftentlassungserklärung 75,00 Euro - Erteilung von Vorrangeinräumungserklärungen, Pfandfreigaben, Zustimmungen zu Abtretungen und Belastungen von Erbbaurechten je Bewilligung:
a) Bei Eigentumsobjekten und Grundpfandrechten bis 50.000,00 Euro: 37,50 Euro
b) Bei Eigentumsobjekten und Grundpfandrechten über 50.000,00 Euro: 75,00 Euro
c) Bei Mietobjekten und Grundpfandrechten bis 50.000,00 Euro: 52,50 Euro
d) Bei Mietobjekten und Grundpfandrechten über 50.000,00 Euro: 90,00 Euro - Hypothekenaufteilungsurkunden je Aufteilungseinheit 22,50 Euro, mindestens 75,00 Euro
- Änderungen der Schuldverhältnisse
a) Bei Eigenheim und Erbbaurechten pro Objekt: 75,00 Euro
b) Bei Eigentumswohnungen pro Wohnung: 75,00 Euro
c) Bei Mietobjekten mit Grundpfandrechten:
Bis 50.000,00 Euro: 165,00 Euro je Objekt
Bis 250.000,00 Euro: 375,00 Euro je Objekt
Über 250.000,00 Euro: 750,00 Euro je Objekt - a) Zustimmung zur Übertragung eines Erbbaurechtes: 75,00 Euro je Fall
b) Erteilung einer Stillhalteerklärung: 35,50 Euro je Erklärung - Zustimmung zum Wechsel des Feuerversicherers: 15,00 Euro je Objekt
- Erteilung einer Vorkaufsrechtsverzichterklärung: 75,00 Euro je Fall
- Erteilung einer Zustimmung zur Eintragung einer Baulast: 37,50 Euro je Baulast
- Erteilung einer Löschungsbewilligung für ein Vorkaufsrecht
a) Für selbst genutztes Wohngrundstück: 750,00 Euro
b) In anderen Fällen z.B. bei Gewerbegrundstücken oder Mietobjekten (wenn dem Grundstückseigentümer durch Löschung ein direkter wirtschaftlicher Vorteil zuwächst): 2 % des Bodenwertes, mindestens 750,00 Euro je Fall
Fristen
2 Jahre vor Auslaufen des Erbbaurechtes
Leikanummer
99043002000000
Kontakt
Sachgebietsleitung, Koordination Problemimmobilien
Telefon: 0 21 51 / 86-3613
E-Mail: stefanie.peters@krefeld.de
Zimmer 319
Gemarkungen Krefeld und Oppum, Bearbeitung Problemimmobilien
Telefon: 0 21 51 / 86-1756
E-Mail: t.grossholdermann@krefeld.de
Zimmer 322
Gemarkungen Bockum, Hüls und Fischeln, Vermarktung Krützboomweg
Telefon: 0 21 51 / 86-1876
E-Mail: dennis.henrichs@krefeld.de
Zimmer 320
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Telefon: 0 21 51 / 86-1852
E-Mail: tom.hoelters@krefeld.de
Zimmer 320
Gemarkungen Benrad, Traar und Verberg
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Zimmer 322
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