Bauen & Wohnen

Grundstückswert (Auskunft erhalten)

Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnungsrechte, Wegerechte, Nießbrauch etc.).

Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.

Richtwerte für unbebaute Grundstücke werden als Bodenrichtwerte jährlich vom Gutachterausschuss beschlossen und veröffentlicht (vergleiche Bodenrichtwertkarte - Auskunft erhalten).

Benötigte Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

Gebührenrahmen

  • Es können Gebühren anfallen
    Die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens ist gebührenpflichtig nach Ziffer 5.1 Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung.

Weiterführende Informationen

Erforderliche Unterlagen zur Bewertung eines bebauten Grundstücks
Allgemein:
  • Angaben über in den letzten Jahren durchgeführte wesentliche Instandsetzungs-/Modernisierungsmaßnahmen
  • Angaben über eventuell bestehende Baumängel/Bauschäden
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) (sofern vorhanden)
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung (sofern vorhanden)
  • Baugenehmigungsunterlagen (sofern vorhanden)
  • Energieausweis (sofern vorhanden)
Wenn keine Eigennutzung vorliegt:
  • Mieterliste mit Mieteinnahmen, Mietvertragslaufzeit und Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung
  • Aufstellung der nicht umlagefähigen Betriebskosten
Wenn Wohnungs- oder Teileigentum vorliegt:
  • Teilungserklärung inklusive Aufteilungsplan
  • Angaben zur aktuellen Höhe der Instandhaltungsrücklage

Die Bodenrichtwerte können im Internet über www.boris.nrw.de kostenfrei eingesehen und heruntergeladen werden.

Zur Bearbeitung des Gutachtens ist ein schriftlicher Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes (Ortsteil/Straße und Hausnummer) und des Qualitäts-/Wertermittlungsstichtags erforderlich.

Wenn Sie nicht Eigentümer/in des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht der Eigentümerin / des Eigentümers, Erbschein etc.). Zusätzlich ist die datenschutzrechtliche Einwilligung abzugeben.

Downloads:

Prozess

Zur Bearbeitung des Gutachtens ist ein schriftlicher Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes (Ortsteil/Straße und Hausnummer) und des Qualitäts-/Wertermittlungsstichtags erforderlich.

Entsprechende Formulare und weitere Hinweise sind abrufbar auf der 

Homepage des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Krefeld.

Bearbeitungsdauer

  • 4 Monate (bis 5 Monate)

Verantwortlichkeit

Gutachterausschuss 0 21 51 / 86-3862
gutachterausschuss@krefeld.de

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld

Geschäftszeiten
Sonntag: Geschlossen
Montag: 8:30-12:30, 14:00-16:00
Dienstag: 8:30-12:30, 14:00-16:00
Mittwoch: 8:30-12:30, 14:00-16:00
Donnerstag: 8:30-12:30, 14:00-17:30
Freitag: 8:30-12:30
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