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Halten und Parken - Ausnahmegenehmigung beantragen
Zuletzt geändert: 11.05.2023 07:55:29 CEDT
Zum Halten oder Parken in bzw. zum Befahren von verkehrsbeschränkten Bereichen sowie für die Einrichtungen von mobilen Halteverboten können auf Antrag Ausnahmen genehmigt oder Anordnungen getroffen werden.
Ausnahmegenehmigungen für Sonn- und Feiertage sind nicht möglich.
Es handelt sich hierbei insbesondere um:
- Genehmigungen für Wohnungsumzüge (mobile Halteverbotsschilder)
- für die Anlieferung von Materialien
- für das Befahren der Fußgängerzonen
Die Ausnahmegenehmigung ist beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu stellen. Ansprechpersonen finden Sie unten in den Kontakten. Für die notwendigen Haltverbotsschilder wenden Sie sich bitte an entsprechende Verleihfirmen für Haltverbotsschilder. Diese finden Sie im Internet.
Die Haltverbotsschilder müssen Sie vier Tage vor dem Nutzungstag aufstellen.
Für die Beschilderung ist der Antragsteller verantwortlich.
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
Formloser Antrag oder persönliche Vorsprache
Formen der Antragstellung
Online-Antrag oder persönliche Vorsprache
Gebühren
Grundlage sind die Gebühren Nummer 261, 263 und 264 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Gebühren sind gestaffelt:
Anzahl Tage | Gebühr |
---|---|
für einen Tag | 25,00 Euro |
für zwei Tage | 35,00 Euro |
für eine Woche | 50,00 Euro |
für einen Monat | 80,00 Euro |
bei Wohnungsumzügen für jede weitere Stelle | 15,00 Euro |
Bearbeitungszeit
Bis zu 15 Werktage nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Hinweise
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr
Montag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 17.30 Uhr
Leikanummer
99108003000000, 99108011000000, 99108010000000
Kontakt
Telefon: 0 21 51 / 86-2185 / 2186 / 2151
E-Mail: verkehrsregelung@krefeld.de
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld