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Zum Halten oder Parken in bzw. zum Befahren von verkehrsbeschränkten Bereichen sowie für die Einrichtungen von mobilen Halteverboten können auf Antrag Ausnahmen genehmigt oder Anordnungen getroffen werden.

Ausnahmegenehmigungen für Sonn- und Feiertage sind nicht möglich.

Es handelt sich hierbei insbesondere um:
  • Genehmigungen für Wohnungsumzüge (mobile Halteverbotsschilder)
  • für die Anlieferung von Materialien
  • für das Befahren der Fußgängerzonen

Die Ausnahmegenehmigung ist beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu stellen. Ansprechpersonen finden Sie unten in den Kontakten. Für die notwendigen Haltverbotsschilder wenden Sie sich bitte an entsprechende Verleihfirmen für Haltverbotsschilder. Diese finden Sie im Internet.

Die Haltverbotsschilder müssen Sie vier Tage vor dem Nutzungstag aufstellen.

Für die Beschilderung ist der Antragsteller verantwortlich.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Halten und Parken - Ausnahmegenehmigung beantragen

Zuletzt geändert: 11.05.2023 07:55:29 CEDT

Zum Halten oder Parken in bzw. zum Befahren von verkehrsbeschränkten Bereichen sowie für die Einrichtungen von mobilen Halteverboten können auf Antrag Ausnahmen genehmigt oder Anordnungen getroffen werden.

Ausnahmegenehmigungen für Sonn- und Feiertage sind nicht möglich.

Es handelt sich hierbei insbesondere um:
  • Genehmigungen für Wohnungsumzüge (mobile Halteverbotsschilder)
  • für die Anlieferung von Materialien
  • für das Befahren der Fußgängerzonen

Die Ausnahmegenehmigung ist beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu stellen. Ansprechpersonen finden Sie unten in den Kontakten. Für die notwendigen Haltverbotsschilder wenden Sie sich bitte an entsprechende Verleihfirmen für Haltverbotsschilder. Diese finden Sie im Internet.

Die Haltverbotsschilder müssen Sie vier Tage vor dem Nutzungstag aufstellen.

Für die Beschilderung ist der Antragsteller verantwortlich.

Rechtliche Grundlagen

§§ 45 und 46 StVO

Unterlagen

Formloser Antrag oder persönliche Vorsprache

Formen der Antragstellung

Online-Antrag oder persönliche Vorsprache

Gebühren

Grundlage sind die Gebühren Nummer 261, 263 und 264 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Gebühren sind gestaffelt:

 
Anzahl TageGebühr
für einen Tag25,00 Euro
für zwei Tage35,00 Euro
für eine Woche50,00 Euro
für einen Monat80,00 Euro
bei Wohnungsumzügen für jede weitere Stelle15,00 Euro

Bearbeitungszeit

Bis zu 15 Werktage nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.

Hinweise

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr
Montag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 17.30 Uhr


Leikanummer

99108003000000, 99108011000000, 99108010000000

Kontakt

Verkehrsregelung Krefeld

Telefon: 0 21 51 / 86-2185 / 2186 / 2151

E-Mail: verkehrsregelung@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestr. 7

47800 Krefeld

Formulare