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Hundehaltung - Informationen zur Haltung kleiner Hunde
Zuletzt geändert: 19.07.2022 23:28:34 CEDT
Hunde unter 40 Zentimeter Widerristhöhe (Schulterhöhe) oder unter 20 Kilogramm Gewicht, die nicht als gefährlich eingestuft sind, gelten als kleine Hunde.
Weitere Informationen
Was muss zur Haltung eines kleinen Hundes beachtet werden?
Anzeigepflicht:
Es besteht keine Anzeigepflicht für kleine Hunde beim Fachbereich Ordnung.
Kleine Hunde sind jedoch in jedem Fall steuerlich anzumelden beim Fachbereich Finanzservice und städtisches Immobilien-/Flächenmanagement.
Erlaubnispflicht:
Nein.
Sachkundenachweis:
Nein.
Zuverlässigkeitsprüfung:
Nein.
Haftpflichtversicherung:
Nein.
Mikrochip:
Nein.
Leinenzwang:
Ja, und zwar
- in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
- in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Parkanlagen, Gartenanlagen und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufflächen
- bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- bei öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten
Maulkorbzwang:
Nein.
Rechtliche Grundlagen
Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen
Hinweise
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Finanzservice
Petersstr. 9
47798 Krefeld