Inhaltsbereich
Hundesteuer
Zuletzt geändert: 06.07.2022 09:10:19 CEDT
Für die Haltung von Hunden müssen in der Stadt Krefeld Steuern bezahlt werden.
Hundehalterin oder Hundehalter müssen Ihren Hund anmelden:
- wenn Sie ihn neu aufgenommen haben,
- wenn er von Ihrer gehaltenen Hündin geboren wurde oder
- wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Krefeld zugezogen sind.
Bei Abschaffung oder Fortzug muss der Hund abgemeldet werden.
Rechtliche Grundlagen
Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld in der aktuell gültigen Fassung
Formen der Antragstellung
Online-Formular
Hinweise
Ausführliche Informationen zum Thema Hundesteuer finden Sie hier....
Fristen
Anmeldung:
Inerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug in das Stadtgebiet Krefeld.
Abmeldung:
Innerhalb von 14 Tagen nach Abschaffung des Hundes oder Fortzug aus der Stadt Krefeld.
Leikanummer
99102013000000, 99102013070000, 99102013104000, 99102013149000, 99110009000000, 99102013010000
Kontakt
E-Mail: hundesteuer@krefeld.de
Anschrift
Fachbereich Finanzservice
Petersstr. 9
47798 Krefeld