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Für die Haltung von Hunden müssen in der Stadt Krefeld Steuern bezahlt werden.

Hundehalterin oder Hundehalter müssen Ihren Hund anmelden:

  • wenn Sie ihn neu aufgenommen haben,
  • wenn er von Ihrer gehaltenen Hündin geboren wurde oder
  • wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Krefeld zugezogen sind.

Bei Abschaffung oder Fortzug muss der Hund abgemeldet werden.

Hundesteuer, Zuzug, Steuern, Hundeanmeldung, Hundeabmeldunghttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/hundesteuer/
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Hundesteuer

Zuletzt geändert: 24.10.2023 09:03:04 CEDT

Für die Haltung von Hunden müssen in der Stadt Krefeld Steuern bezahlt werden.

Hundehalterin oder Hundehalter müssen Ihren Hund anmelden:

  • wenn Sie ihn neu aufgenommen haben,
  • wenn er von Ihrer gehaltenen Hündin geboren wurde oder
  • wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Krefeld zugezogen sind.

Bei Abschaffung oder Fortzug muss der Hund abgemeldet werden.

Rechtliche Grundlagen

Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld in der aktuell gültigen Fassung

Formen der Antragstellung

Online-Formular

Hinweise

Ausführliche Informationen zum Thema Hundesteuer finden Sie hier....

Fristen

Anmeldung:

Innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug in das Stadtgebiet Krefeld.

Abmeldung:

Innerhalb von 14 Tagen nach Abschaffung des Hundes oder Fortzug aus der Stadt Krefeld.


Leikanummer

99102013000000, 99102013070000, 99102013104000, 99102013149000, 99110009000000, 99102013010000

Kontakt

Anschrift

Fachbereich Finanzservice

Petersstr. 9

47798 Krefeld

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