Steuern & Zoll

Hundehaltung: Hundesteueranmeldung

Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei der Stadt Krefeld anmelden.

Steuerpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter. Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldnerinnen und Gesamtschuldner. Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. 

Nach Anmeldung des Hundes übersenden wir Ihnen zusammen mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke muss dem Hund angelegt und ständig getragen werden, zum Beispiel beim Spazierengehen.

Benötigte Unterlagen

  • Kaufvertrag
  • Übernahmevertrag
  • Tierschutzvertrag o.ä.

Gebührenrahmen

  • für einen Hund jährlich: 111,32 €
  • für zwei Hunde jährlich je Hund: 129,47 €
  • für drei oder mehr Hunde jährlich je Hund: 147,62 €
  • Halten gefährlicher Hunde oder Hunde bestimmter Rassen für einen Hund jährlich: 800,00 €
  • Halten gefährlicher Hunde oder Hunde bestimmter Rassen, bei zwei oder mehr Hunden jährlich: 900,00 €

Weiterführende Informationen

Fristen

Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme in den Haushalt zur Hundesteuer angemeldet werden;

  • auch Welpen der eigenen Hündin - innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist.
  • auch bei Pflege, Verwahrung, Haltung auf Probe oder zum Anlernen innerhalb 2 Wochen, nachdem der Zeitraum von 2 Monaten überschritten ist.
  • auch bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde innerhalb von 2 Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats.

Besonderheiten

Ist bzw. wird Ihr Hund größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg, ist er gemäß § 11 Landeshundegesetz zusätzlich zur Hundesteueranmeldung dem Fachbereich Ordnung anzuzeigen.

Prozess

Bearbeitungsdauer

  • 10 Tage (bis zum Erhalt des Bescheides inkl. Hundemarke)

Kontaktinformationen

Sofern Sie Fragen zur Hundesteuer haben, werden Ihnen die nachstehenden Ansprechpersonen gerne behilflich sein:

Buchstaben:Name:Rufnummer:Zimmer:
A bis KFrau Herrmann0 21 51 / 86-189002.029 – Petersstraße 9
L bis ZHerr Georgopoulos0 21 51 / 86-173002.029 – Petersstraße 9
  Fax: 0 21 51 / 86-1740 

Verantwortlichkeit

Hilfe

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