Ein- & Auswanderung

Integration und Integrationskurse

Informationen zum Thema Integration und Integrationskurs

Egal wie oder mit wem wir uns austauschen möchten: Wir alle brauchen die deutsche Sprache jeden Tag. Um eine WhatsApp zu schreiben oder einen Antrag auszufüllen. Beim Einkaufen, im Beruf oder, um den Kindern bei den Hausaufgaben zu helfen. Unter Freunden, oder dann, wenn wir neue Menschen kennenlernen möchten.

Deutsch lernen ist deshalb für Zugewanderte besonders wichtig, auch wenn die Muttersprache weiterhin eine große Bedeutung für sie hat. Die Teilnahme an einem Integrationskurs kann sie dabei unterstützen. Außerdem ist es im Alltag hilfreich, einige Dinge über Deutschland zu wissen. Zum Beispiel über die Geschichte, die Kultur und die Rechtsordnung.

All das wird im Integrationskurs vermittelt.

Weiterführende Informationen

Ein Integrationskurs besteht aus zwei Teilen: einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.

Der Sprachkurs dauert im allgemeinen Integrationskurs insgesamt 600 Unterrichtseinheiten (UE), in Kursen mit Alphabetisierung bis zu 900 UE. Einige Kursträger haben auch Intensivkurse von 400 UE im Programm.

Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:

  • Arbeit und Beruf
  • Familie
  • Einkaufen und Handel
  • Freizeit und Freunde
  • Gesundheit und Hygiene
  • Medien und Mediennutzung
  • Wohnen.

Der Sprachkurs schließt mit der Prüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) ab.

Der Orientierungskurs folgt automatisch im Anschluss an den Sprachkurs. Er umfasst 100 Unterrichtseinheiten (UE). Im Intensivkurs umfasst er 30 UE.

Themen im Orientierungskurs sind zum Beispiel:

  • Geschichte und Kultur
  • Rechte und Pflichten in Deutschland
  • Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft
  • Werte, die in Deutschland wichtig sind. Zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Der Orientierungskurs schließt mit dem Abschlusstest "Leben in Deutschland" ab. Er setzt sich aus denselben Fragen zusammen, die auch im Einbürgerungstest zu finden sind.

Kursträger und weitere Angebote in Ihrer Nähe

Sie suchen einen Integrationskursträger in Ihrer Nähe?

Mit Hilfe des Auskunftssystems des Bundesamtes WebGIS finden Sie ihn. Ihnen werden Anschrift und Telefonnummer sowie ein Ansprechpartner angezeigt. Dazu müssen Sie nur Ihren Wohnort eingeben.

Die Stadt Krefeld fördert zudem die lebendige Mehrsprachigkeit von Kindern mit Migrationshintergrund. Gerade für die Kleinsten bis zum Erreichen des 5. Lebensjahres ist es problemlos möglich, mehrere Sprachen gleichzeitig zu lernen. Neben ihrer Mutter- und Familiensprache lernen sie etwa Deutsch und Englisch einfach und bis zum Muttersprach-Niveau „nebenher", sofern sie in jeder der Sprachen richtig gefördert werden. Als Modellstadt im Rahmen der "Initiative Lebendige Mehrsprachigkeit - Land und Kommunen gemeinsam für Mehrsprachigkeit in NRW" arbeitet Krefeld am Ausbau durchgängiger, mehrsprachiger Bildungsangebote - von der Kita über die Schulzeit bis hin zum Berufskolleg. So bleiben auch die Herkunftssprachen bis ins Erwachsenenalter im aktiven und sicheren Sprachgebrauch erhalten und können zur gesamtgesellschaftlich wertvollen Ressource werden.

Darüber hinaus gibt es für jedes Alter regelmäßig vielfältige Integrationsprojekte und -angebote, an denen Sie teilnehmen und mitwirken können. Möglichkeiten dazu können Sie hier nachlesen.

Hinweise

  • Es gibt Vollzeit- und Teilzeitkurse. Grundsätzlich wird der Integrationskurs in Vollzeit (ca. 20 Wochenstunden á 45 Minuten) am Vormittag oder am Nachmittag besucht. Um einen speziellen Abendkurs ab 18.00 Uhr besuchen zu können, müssen Sie tagsüber beruflich tätig sein.
  • Der Nachweis eines erfolgreichen Integrationskursbesuches ist eine Voraussetzung, die vorliegen muss, damit neu zuziehende Ausländer künftig eine Niederlassungserlaubnis erhalten können.
  • Rechtliche Grundlage für die Durchführung des Integrationskurses ist § 43 ff. Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie die Integrationskursverordnung (IntV) und die Integrationskurstestverordnung (IntTestV).
  • Das Aufenthaltsgesetz sieht unterschiedliche Regeln für die Teilnahme am Integrationskurs vor. Ob Sie grundsätzlich an einem Integrationskurs teilnehmen können, was Sie der Kurs kostet und wie Sie in einen Kurs kommen, besprechen wir gerne mit Ihnen im Rahmen eines persönlichen Termins.

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