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Jagen: Jagdschein beantragen

Für die Ausübung der Jagd ist ein behördlicher Jagdschein erforderlich, welcher grundsätzlich erst nach Ablage der staatlichen Jägerprüfung vor dem Prüfungsausschuss der örtlich zuständigen, Unteren Jagdbehörde erteilt werden kann.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung des Jagdscheines
  • Jagdschein im Original
  • Bestätigung über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Gültigkeitszeitraum des Jagdscheines
  • Personalausweis, eine Kopie ist im Regelfalle ausreichend
  • Jägerprüfungszeugnis im Original, nur bei erstmaliger Beantragung oder Zuzug in den hiesigen Zuständigkeitsbereich
  • Lichtbild, nur bei erstmaliger Beantragung oder der Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes, etwa bei Verlust oder bereits erfolgter, 5. Verlängerung
  • Nachweise über zusätzliche Qualifikationen, sofern vorhanden, z. B. Jagdpacht, entgeltlicher Begehungsschein, Fangjagdqualifikation etc.

Gebührenrahmen

  • Jahresjagdschein für ein Jagdjahr: 35,00 €
  • Jahresjagdschein für zwei Jagdjahre: 50,00 €
  • Jahresjagdschein für drei Jagdjahre: 65,00 €
  • Falknerjagdschein für ein Jagdjahr: 20,00 €
  • Falknerjagdschein für zwei Jagdjahre: 30,00 €
  • Falknerjagdschein für drei Jagdjahre: 35,00 €
  • Tagesjagdschein: 15,00 €
  • Jugendjagdschein für ein Jagdjahr: 20,00 €
  • Jugendjagdschein für zwei Jagdjahre: 30,00 €
  • Jugendjagdschein für drei Jagdjahre: 35,00 €

Rechtsgrundlagen

Fristen

  • Ein Jagdschein läuft, unabhängig von einem bereits gestellten Antrag auf Verlängerung, jeweils zum Ende des Jagdjahres (31.03.) des gewählten Gültigkeitszeitraumes ab. 
  • Es wird deshalb empfohlen, die für die Verlängerung benötigten Unterlagen bereist frühzeitig vor dem 31.03. der Unteren Jagdbehörde zur Verlängerung vorzulegen.

Prozess

  • Antragsformular kann online gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache unter Vorlage der benötigten Antragsunterlagen.
  • Übersendung der Unterlagen auf dem Postwege und persönliche Abholung nach Fertigstellung.

Bearbeitungsdauer

  • 4 Wochen (bis zu 6 Wochen, aufgrund umfänglicher, gesetzlich vorgeschriebener Zuverlässigkeitsüberprüfungen des Antragstellers)
  • 2 Wochen (bis zu 3 Wochen, außerhalb des oben genannten Zeitraums)

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten:

  • Montag und Dienstag 8.30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Verantwortlichkeit

Hilfe

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