Familie & Kind

Kindertagesbetreuung: Elternbeiträge

Festsetzung von Elternbeiträgen

Für die Betreuung und Förderung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung, in Kindertagespflege oder in einer Offenen Ganztagsschule haben die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß §§ 1, 3 und 4 der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten zu entrichten.

Zur Feststellung, in welchem Umfang die Eltern Beiträge zu leisten haben, ist bei der Aufnahme des Kindes und danach auf Verlangen eine Erklärung zum Einkommen mit einem entsprechenden Nachweis der Eltern abzugeben (§§ 7 und 9 der Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen).

Merkblatt zum Elternbeitrag

Benötigte Unterlagen

  • Einkommensnachweise

Fristen

Einzellfallabhängig

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden. 
  • Die Bearbeitungszeit hängt von jedem Einzelfall ab.

Verantwortlichkeit

Hilfe

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